- Rund 569.000 Fahrzeuge sind in Frankreich ohne gültige Versicherung unterwegs
- Die automatische Versicherungskontrolle greift zunächst nur bei Tempoverstößen ab 50 km/h über dem Limit
- Fahren ohne Versicherung kann in Frankreich mit Geldstrafen bis zu 3.750 Euro geahndet werden
Wer in Frankreich mit dem Motorrad oder Auto unterwegs ist und deutlich zu schnell fährt, muss seit Mitte Februar 2026 mit einer zusätzlichen Kontrolle rechnen. Die französischen Radargeräte gleichen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 50 km/h über dem erlaubten Limit automatisch ab, ob für das erfasste Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Grundlage dafür ist die sogenannte FVA-Datenbank (Fichier des Véhicules Assurés), in der sämtliche in Frankreich versicherten Fahrzeuge erfasst sind. Die Maßnahme war bereits seit 2019 geplant und wurde mehrfach verschoben.
Über eine halbe Million Fahrzeuge ohne Versicherung
Das Ausmaß des Problems ist erheblich. Nach aktuellen Zahlen sind in Frankreich rund 569.000 Fahrzeuge ohne gültige Kfz-Versicherung im Straßenverkehr unterwegs. François Gagnaire, der interministerielle Delegierte für Verkehrssicherheit, erklärte dazu:
„Les conducteurs non assurés sont impliqués dans 7 % des accidents corporels alors qu’ils représentent moins de 1 % des conducteurs.“
Auf Deutsch: Fahrer ohne Versicherung seien in sieben Prozent aller Unfälle mit Personenschaden verwickelt, obwohl sie weniger als ein Prozent aller Fahrer ausmachten.
Die finanziellen Folgen tragen letztlich alle versicherten Verkehrsteilnehmer mit. Der Fonds de Garantie des Assurances Obligatoires (FGAO), der in Frankreich für die Entschädigung von Opfern unversicherter Fahrzeuge zuständig ist, wendet dafür jährlich rund 115 Millionen Euro (circa 121 Millionen US-Dollar) auf. Diese Summe wird über die Beiträge aller Versicherten refinanziert.
So funktioniert die automatische Kontrolle
Der technische Ablauf ist mehrstufig aufgebaut. Wird ein Fahrzeug von einem Radargerät wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h erfasst, erfolgt automatisch ein Abgleich des Kennzeichens mit der FVA-Datenbank. Erscheint das Fahrzeug dort nicht als versichert, wird der Halter zunächst per Post kontaktiert und aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist einen gültigen Versicherungsnachweis vorzulegen. Erst wenn dieser Nachweis ausbleibt, leiten die Behörden ein Verfahren wegen Fahrens ohne Versicherung ein.
Das Fahren ohne Kfz-Versicherung ist in Frankreich eine Straftat. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 3.750 Euro (circa 3.940 US-Dollar). Zusätzlich können Nebenstrafen verhängt werden, darunter die Beschlagnahme des Fahrzeugs, ein Fahrverbot oder die Annullierung des Führerscheins mit dem Verbot, innerhalb von drei Jahren eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen.
Schrittweise Einführung mit geplanter Ausweitung
Dass die Kontrolle zunächst nur bei besonders schweren Geschwindigkeitsverstößen greift, hat einen praktischen Grund. Bei Überschreitungen von mehr als 50 km/h wird der Vorgang ohnehin nicht automatisiert per Bußgeldbescheid abgewickelt, sondern durch die Polizei bearbeitet. Der zusätzliche Versicherungsabgleich lässt sich in diesen Arbeitsablauf vergleichsweise einfach integrieren.
Langfristig soll die automatische Versicherungskontrolle jedoch auf alle von Radargeräten erfassten Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgeweitet werden. Einen konkreten Zeitplan für diesen Schritt gibt es bislang nicht. Die technische Grundlage dafür existiert allerdings bereits, da die FVA-Datenbank seit 2019 aufgebaut wurde und den gesamten in Frankreich versicherten Fahrzeugbestand abbilden soll.
Was bedeutet das für Motorradfahrer
Für Motorradfahrer, die in Frankreich unterwegs sind, gelten die gleichen Regelungen. Auch Motorräder werden von Radargeräten erfasst und unterliegen dem automatischen Versicherungsabgleich. In Frankreich wird die Kennzeichenerfassung bei Motorrädern über das hintere Kennzeichen vorgenommen, was die Identifikation grundsätzlich ermöglicht.
Die Maßnahme betrifft dabei nicht nur in Frankreich zugelassene Fahrzeuge. Auch ausländische Fahrzeuge können erfasst werden, wobei der Abgleich mit der FVA-Datenbank in diesen Fällen naturgemäß ins Leere läuft, da dort nur in Frankreich versicherte Fahrzeuge hinterlegt sind. Wie mit solchen Fällen künftig umgegangen werden soll, ist aus den vorliegenden Informationen nicht ersichtlich.
Hintergrund: Langer Weg bis zur Umsetzung
Die Idee einer automatisierten Versicherungskontrolle reicht in Frankreich bis ins Jahr 2019 zurück. Damals wurde der Aufbau der FVA-Datenbank beschlossen, in der alle Versicherungsverträge für Fahrzeuge zentral erfasst werden sollten. Die technische Umsetzung und die Verknüpfung mit dem Radarsystem verzögerten sich jedoch mehrfach. Mit dem Start am 14. Februar 2026 ist nun der erste Schritt vollzogen, wenngleich zunächst in begrenztem Umfang.
Die Behörden versprechen sich von der Maßnahme eine abschreckende Wirkung. Wer ohne Versicherungsschutz fährt und dabei in eine Radarfalle gerät, riskiert nun neben dem Bußgeld für den Tempoverstoß auch ein Strafverfahren wegen des fehlenden Versicherungsschutzes.
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