Close Menu
Motorcycles.News – Motorrad Magazin
  • Home
    • All NEWS
  • Kategorien
    • Alle Artikel
    • News
    • Neue Motorräder
    • Vorstellungen
    • Motorsport
    • MotoGP
    • Rechtliches
    • von der Straße
    • Zubehör
    • Technik
    • Treffen / Events
  • Seiten
    • Amazon-Shop
    • Motorrad Nachrichten auf YouTube
    • Impressum / Disclaimer / Datenschutz
  • Streckensperrungen
  • Events
    • Ausfahrt
    • Blitzermarathon
    • Diskussion
    • Event
    • Gottesdienst / Segnung
    • Langstreckenrennen
    • Messe
    • MotoGP
    • Motorrad Demo
    • Motorsport
    • Rennen
    • Road Racing
    • Spendenfahrt
    • Treffen
    • WSBK
  • Deutsch
  • English
Facebook X (Twitter) Instagram
Motorcycles.News – Motorrad Magazin
  • Home
    • All NEWS
  • Kategorien
    • Alle Artikel
    • News
    • Neue Motorräder
    • Vorstellungen
    • Motorsport
    • MotoGP
    • Rechtliches
    • von der Straße
    • Zubehör
    • Technik
    • Treffen / Events
  • Seiten
    • Amazon-Shop
    • Motorrad Nachrichten auf YouTube
    • Impressum / Disclaimer / Datenschutz
  • Streckensperrungen
  • Events
    • Ausfahrt
    • Blitzermarathon
    • Diskussion
    • Event
    • Gottesdienst / Segnung
    • Langstreckenrennen
    • Messe
    • MotoGP
    • Motorrad Demo
    • Motorsport
    • Rennen
    • Road Racing
    • Spendenfahrt
    • Treffen
    • WSBK
  • Deutsch
  • English
YouTube Facebook Instagram TikTok
Motorcycles.News – Motorrad Magazin
Startseite » Verwendung von Dashcams und Actioncams im Europa-Urlaub 2025: Was ist erlaubt?
Thumbnai 3l
News

Verwendung von Dashcams und Actioncams im Europa-Urlaub 2025: Was ist erlaubt?

By Andreas Denner3 Juli, 2025
Share
WhatsApp Facebook Twitter Threads Email
Immer mehr Motorradfahrer und Autofahrer dokumentieren ihre Touren mit Actioncams oder Dashcams – sei es zur Absicherung im Falle eines Unfalls oder zur Erinnerung an besondere Momente.  Doch was in einem Land selbstverständlich erscheint, kann im anderen Land schnell teuer oder sogar strafbar werden.  Gerade die Veröffentlichung von Videoaufnahmen, etwa nach dem Urlaub, birgt zusätzliche Risiken.  Portugal hat die Vorschriften zuletzt verschärft, aber auch andere Länder zeigen sich restriktiv.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren

Kein Unterschied zwischen Dashcam und Actioncam – rechtlich betrachtet

In den meisten europäischen Staaten machen die Behörden keinen Unterschied zwischen einer Dashcam im Auto und einer Actioncam am Motorrad.  Unabhängig davon, ob die Kamera an der Windschutzscheibe, am Helm oder am Fahrzeug angebracht ist, greifen die jeweiligen nationalen Datenschutzgesetze.  In Einzelfällen kann es bei Helmkameras zu Problemen mit der ECE-Genehmigung des Helms kommen.  Dieser Aspekt ist jedoch ein Spezialfall und wird hier nur am Rande erwähnt.

Viele Länder verlangen, dass das Video-Material automatisch überschrieben wird, etwa durch eine sogenannte Loop-Funktion.  Einige Actioncams unterstützen diese Technik ebenfalls, wodurch sie rechtlich betrachtet flexibler einsetzbar sein können.  Dennoch schützt auch eine solche Funktion nicht vor Strafen, falls das Filmen grundsätzlich verboten ist.

 

Striktes Verbot: Portugal, Österreich, Schweiz, Luxemburg

Einige Länder gehen rigoros gegen die Nutzung von Dashcams und Actioncams im Straßenverkehr vor.  In Portugal gilt nicht nur die Nutzung, sondern bereits der bloße Besitz einer Dashcam im Fahrzeug als strafbar – selbst wenn die Kamera ausgeschaltet ist.  Offen sichtbare Kameras an Windschutzscheibe, Helm oder sogar im Kofferraum können zu empfindlichen Bußgeldern führen.  Die Höchststrafe kann bis zu 25.000 Euro (ca. 27.000 US-Dollar) betragen.  Grundlage hierfür ist das Datenschutzgesetz Nr. 58/2019, das das Anfertigen von Aufnahmen im öffentlichen Raum ohne triftigen Grund untersagt.

Auch Österreich verfolgt einen strengen Kurs: Dashcams werden hier als unzulässige Videoüberwachung gewertet.  Die Strafen können ebenfalls bis zu 25.000 Euro (ca. 27.000 US-Dollar) erreichen.  In Luxemburg sind Videoaufnahmen im öffentlichen Raum grundsätzlich untersagt – auch aus dem eigenen Fahrzeug heraus.  Die Schweiz erlaubt Videoaufnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller aufgenommenen Personen, was praktisch kaum umzusetzen ist.

 

Teilweise erlaubt: Frankreich, Italien, Spanien, Kroatien, Slowenien

In Ländern wie Frankreich, Italien und Spanien sind Dashcams und Actioncams grundsätzlich erlaubt, jedoch unter klaren Auflagen.  In Frankreich ist der private Gebrauch gestattet, jedoch müssen bei einer Veröffentlichung Gesichter und Kennzeichen unkenntlich gemacht werden.  Verstöße können mit bis zu 45.000 Euro (etwa 49.000 US-Dollar) geahndet werden.  Zudem ist die Speicherdauer begrenzt (nur mit driftigen Grund dürfen Aufnahmen länger gespeichert werden) – idealerweise sollte ausschließlich eine Loop-Funktion verwendet werden.

Italien verfolgt eine ähnliche Linie.  Zulässig sind private, regelmäßig überschriebene Aufnahmen, von Kameras, die die Sicht nicht behindern dürfen.  Helmkameras sind erlaubt, sofern sie keine baulichen Veränderungen am Helm erfordern.

Spanien gestattet die Nutzung von Dashcams und Actioncams unter der Voraussetzung, dass keine Ablenkung entsteht und die Datenschutzregeln beachtet werden.  Die Bedienung während der Fahrt ist verboten und kann mit 200 Euro (rund 220 US-Dollar) und Punkten in der Verkehrssünderkartei geahndet werden.  Auch hier ist eine Veröffentlichung ohne Unkenntlichmachung von Personen und Kennzeichen untersagt.

Kroatien und Slowenien haben keine spezifischen Dashcam-Gesetze.  Die Nutzung wird dort toleriert, solange die Datenschutzvorgaben eingehalten werden.  Das bedeutet: Privat filmen ist gestattet – eine Veröffentlichung darf nur anonymisiert erfolgen.

 

Deutschland und andere Länder mit Einschränkungen

In Deutschland ist die Nutzung von Dashcams und Actioncams eingeschränkt erlaubt. Gestattet sind lediglich kurze, anlassbezogene Aufnahmen – beispielsweise durch eine Loop-Funktion oder bei einem Unfall.  Dauerhaftes Filmen ist verboten.  Aufnahmen dürfen vor Gericht als Beweismittel dienen, sofern sie datenschutzkonform entstanden sind.

Belgien erlaubt die private Nutzung, setzt für die Veröffentlichung jedoch die Zustimmung aller Beteiligten voraus.  Griechenland rät offiziell von der Nutzung ab.  Selbst die Weitergabe von Videomaterial an Behörden kann als Datenschutzverstoß gewertet werden.  Norwegen gestattet Dashcams, sofern diese leicht entfernbar sind und in einer Endlosschleife filmen.

 

Veröffentlichung von Aufnahmen: Auch nach dem Urlaub rechtliche Risiken

Selbst das spätere Veröffentlichen von Aufnahmen nach der Rückkehr aus dem Urlaub kann rechtliche Konsequenzen haben.  Die Datenschutzverstöße entstehen im jeweiligen Urlaubsland, nicht erst beim Hochladen.  Wird zum Beispiel in Portugal gefilmt, wo das Filmen im öffentlichen Raum verboten ist, kann eine spätere Veröffentlichung auch dann zu Strafen führen, wenn das Material aus dem Ausland online gestellt wird. Datenschutzbehörden können theoretisch tätig werden und Plattformen wie YouTube zur Löschung auffordern oder nationale Behörden einschalten.  Besonders problematisch ist dies, wenn auf den Videos Gesichter oder Kennzeichen zu erkennen sind.

 

Fazit: Unterschiedliche Regeln – hohe Strafen möglich

Die Regelungen zur Nutzung von Dashcams und Actioncams sind in Europa uneinheitlich und können sich sogar von Nachbarland zu Nachbarland drastisch unterscheiden.  Besonders kritisch sind Portugal, Österreich, die Schweiz und Luxemburg – hier sollte man auf die Nutzung von Kameras vollständig verzichten.

In anderen Ländern ist die Nutzung zwar möglich, doch nur unter strengen Auflagen.  Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte, nutzt Kameras ausschließlich mit Loop-Funktion, verzichtet auf Veröffentlichungen oder anonymisiert zumindest alle identifizierbaren Merkmale.

Nr. 1
Dr. Wack S100 Motorrad Total Reiniger+ 2l (2031)
Kundenbewertungen
motoin.de
Dr. Wack S100 Motorrad Total Reiniger+ 2l (2031)*
von Dr. Wack
    S100 2031S100 Total Plus, Reiniger Nachfüller – 2 l male
 Preis: € 22,70 Jetzt kaufen bei motoin.de!*
Weitere Angebote »
motoin.de Preis: € 22,70
Versand: n. a.
Polo-Motorrad Preis: € 24,99
Versand: n. a.
bueromarkt-ag.de Preis: € 28,39
Versand: n. a.
FC-Moto Preis: € 29,99
Versand: n. a.
KFZteile24 Preis: € 32,17
Versand: n. a.
CS BikeWear Preis: € 32,99
Versand: n. a.
Preis inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten
Zuletzt aktualisiert am 6 Februar, 2026 um 07:50 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Avatar-Foto
Andreas Denner
  • Website
  • Facebook
  • Instagram

Redakteur bei Motorrad Nachrichten. Fokus auf Technik, Szene und Motorradpolitik – neutral, sachlich, verständlich. Verantwortlich für die Seiten www.Motorcycles.News, www.Motorrad.Training und den YouTube-Kanal "Motorrad Nachrichten", sowie deren social Media-Seiten.

Related Posts

Frankreich Tempoverstoss Straftat

Frankreich verschärft Strafen für extreme Tempoverstöße deutlich

13 Januar, 2026
Strasse mit 70er Begrenzung im Nebel

Petition gegen Motorradlärm im Donautal: Land setzt auf Tempolimits und weitere Maßnahmen statt Fahrverbot

18 Oktober, 2025
2 Thumbnail

Debatte um Altersgrenze für 125er-Motorräder: Schweiz prüft Rückkehr zu strengeren Regeln

12 Oktober, 2025
DemoSudelfeld

Motorradfahrverbot am Sudelfeld: Klage gegen Streckensperrung eingereicht – Demo in Rosenheim geplant

25 August, 2025
Gericht Urteil Hammer

Motorradunfall mit Todesfolge: Gericht spricht von geteilter Schuld

10 Juni, 2025
Dashcam am Motorrad

Dashcams in Europa: Portugal verschärft Verbot – hohe Strafen für Sommerreisende drohen

9 Juni, 2025
yfr editorial use pictures 201381370896 MotoGP

MotoGP Sepang Test Tag 1 2026: Marc Marquez meldet sich mit Bestzeit zurück, Quartararo beendet Test vorzeitig

Joan Mir Luca Marini 5 large

Honda präsentiert MotoGP-Werksdesign 2026 und setzt auf Kontinuität

3 Februar, 2026
Aprilia MotoGP Phillip Island 2025

MotoGP Shakedown in Sepang 2026: Jack Miller fährt am zweiten Testtag Bestzeit

31 Januar, 2026
KTM Geschaeftsjahr 2025 2

KTM verzeichnet starken Absatz- und Umsatzrückgang im Geschäftsjahr 2025 trotz laufender Restrukturierung

3 Februar, 2026

Bevorstehende Veranstaltungen

Feb. 6
Februar 6 - Februar 8

Motorradmesse Leipzig

Feb. 14
Februar 14 - Februar 15

MOTORRADSHOW Oldenburg

Feb. 20
Februar 20 @ 10:00 - Februar 22 @ 18:00

IMOT – 2026

Feb. 27
Februar 27 - März 1

MotoGP – Thailand Grand Prix

Feb. 28
Februar 28 - März 1

Schwabenbike 2026

Kalender anzeigen
YouTube Facebook Instagram TikTok
  • Impressum / Disclaimer / Datenschutz
© 2026 MotorradMedien

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.