- Kamerakontrollen in rund 25 Städten ab Mai 2026 möglich
- Bußgelder: 726 € (ca. 790 $) beim ersten Verstoß, bis 2180 € (ca. 2370 $) bei Wiederholung
- Kennzeichenerfassung mit Abgleich lokaler Berechtigungslisten
Österreich reagiert auf wachsenden Durchgangsverkehr und hohe Belastungen in den Innenstädten. Ab Mai 2026 sollen viele Kommunen neue verkehrsberuhigte Zonen einführen, die nur noch von einem klar definierten Kreis an Berechtigten befahren werden dürfen. Die neuen Regeln gelten auch für Reisende, die sich in den betroffenen Gebieten nicht auskennen und daher besonders aufmerksam sein müssen.

Neue Verkehrsregelung ab 2026: Wer noch passieren darf
Die geplanten Zonen entstehen vor allem in historischen Zentren und anderen sensiblen Bereichen. Erlaubt sind künftig nur noch Fahrzeuge von Anwohnern, Einsatzdiensten, Lieferdiensten, Taxis sowie Motorräder und Mopeds. Alle anderen Einfahrten gelten als unbefugt. Rund 25 Städte haben sich dem Konzept angeschlossen, darunter Wien, Salzburg, Linz, Graz, St. Pölten und Leoben. Jede dieser Städte soll eigene Bereiche festlegen können, in denen die Beschränkung gilt.
Besonders deutlich markierte Schilder mit Kamerasymbol und neue Bodenmarkierungen sollen die Grenzen der Zonen anzeigen. Trotz klarer Kennzeichnung besteht die Sorge, dass Besucher die Regelungen übersehen könnten, da es bisher keine einheitlichen Vorgaben gibt, wie groß oder wie zahlreich die Zonen sein dürfen.

Wie das Kamerasystem funktioniert
Das neue System basiert auf automatischer Kennzeichenerfassung. Jede Einfahrt wird per Kamera registriert und mit einer lokalen Berechtigungsliste abgeglichen. Das Mobilitätsministerium erklärt, dass nur das Kennzeichen selbst gespeichert wird. Personenbezogene Daten sollen nicht erfasst werden.
Ein wichtiger Punkt der Planung: Die Kennzeichenerfassung greift erst nach 30 Minuten. Wer eine Zone versehentlich befährt und sie umgehend wieder verlässt, soll keine Sanktionen befürchten. Erst bei längerer Anwesenheit oder bewusster Einfahrt in den Bereich droht ein Bußgeld.
Bußgelder: Besonders Touristen müssen mit hohen Strafen rechnen
Da auch ausländische Kennzeichen erfasst werden können, richtet sich die neue Regelung ausdrücklich auch an Urlauber. Beim ersten Verstoß sind 726 € (ca. 790 $) vorgesehen, bei wiederholten oder besonders schweren Zuwiderhandlungen bis zu 2180 € (ca. 2370 $).
Die Kommunen erhoffen sich eine spürbare Verkehrsentlastung. Eine Machbarkeitsstudie geht für den ersten Wiener Bezirk von bis zu 30 Prozent weniger Einfahrten aus. Außerdem könnten rund 25 Prozent der Parkplätze wieder besser verfügbar sein.
Kritik aus Bevölkerung und von Automobilclubs
Trotz der erwarteten Entlastung sind die Maßnahmen umstritten. Laut einer Online-Umfrage lehnen 57 Prozent der Befragten die kameraüberwachte Zufahrtsregelung ab. Auch der ÖAMTC warnt vor möglichen Fehlentwicklungen.
ÖAMTC-Vertreter Bernhard Wiesinger erklärt: „Die StVO-Novelle erlaubt den Gemeinden eine Kameraüberwachung fast aller Fahrverbote und weiterer Verkehrsbeschränkungen. Kommt dieses Gesetz, ist in ganz Österreich ein Wildwuchs an zusätzlichen und größeren Fahrverbotszonen zu erwarten. Schließlich geht es für die Gemeinden auch um Einnahmen.“
Die Organisation befürchtet, dass durch fehlende Standards ein Flickenteppich lokaler Regelungen entstehen könnte, der die Übersichtlichkeit weiter erschwert.
Orientierung an italienischen Modellen
Österreich übernimmt wesentliche Elemente aus Italiens Verkehrskonzepten. In vielen italienischen Städten existieren seit Jahren beschränkte Verkehrsbereiche, die durch Kameras überwacht werden. Ein System vergleicht die erfassten Kennzeichen mit einer Datenbank. Unbekannte Fahrzeuge müssen in der Regel mit einem Bußgeld von 100 € (ca. 109 $) rechnen.
Auch dort können Hotels für ihre Gäste Ausnahmeregelungen beantragen. Ähnliche Lösungen könnten künftig auch in Österreich möglich sein, liegen jedoch noch nicht als verbindliche Umsetzung vor.

Ausblick: Umsetzung frühestens 2028 in einigen Städten
Obwohl die Regelung offiziell ab Mai 2026 gelten soll, rechnen einige Städte wie Wien mit einem späteren Start einzelner Systeme. Grund sind umfangreiche EU-Ausschreibungen für Technik und Software, die Zeit beanspruchen. Das neue Verkehrsmanagement wird daher schrittweise eingeführt.
Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die erwartete Entlastung tatsächlich eintritt oder ob die befürchtete Unübersichtlichkeit im Verkehrsrecht überwiegt.

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