- H.R. 3385 fordert eine neue Motorrad-Definition auf Bundesebene innerhalb von 120 Tagen nach Inkrafttreten
- Autocycles mit Lenkrad und Pedalen würden aus der Motorrad-Kategorie fallen
- Der Motorcycle Industry Council warnt vor einem regulatorischen Vakuum und Marktausfall in Milliardenhöhe
Was genau ein Motorrad ist, scheint auf den ersten Blick eine einfache Frage zu sein. In den USA sorgt diese Frage allerdings gerade für eine politische Debatte. Der Abgeordnete Derrick Van Orden aus Wisconsin, Co-Vorsitzender des Congressional Motorcycle Caucus, hat am 14. Mai 2025 den Gesetzentwurf H.R. 3385 im Repräsentantenhaus eingebracht. Das erklärte Ziel: Der Verkehrsminister soll die bundesweite Definition des Begriffs „Motorcycle“ in den Vorschriften des Code of Federal Regulations aktualisieren.
Was der Gesetzentwurf konkret vorsieht
Der vollständige Wortlaut von H.R. 3385 ist knapp gehalten, aber präzise. Die neue Definition lautet im Original: „A motor vehicle, as was originally manufactured, with motive power, having a seat or saddle requiring the rider to sit astride, designed to travel on not more than three wheels in contact with the ground, steering controlled by handlebars, acceleration and braking controlled by handlebar and foot controls and capable of reaching speeds in excess of 30 mph.“ Auf Deutsch übersetzt bedeutet das sinngemäß: Ein Kraftfahrzeug im Originalzustand mit eigenem Antrieb, ausgestattet mit einem Sitz oder Sattel, der eine rittlingsartige Sitzposition erfordert, ausgelegt für maximal drei Räder mit Bodenkontakt, mit Lenkerlenkung, Gas- und Bremssteuerung über Lenker- und Fußbedienelemente sowie einer erreichbaren Geschwindigkeit von mehr als 48 km/h (30 mph).
Sollte der Entwurf in seiner aktuellen Form beschlossen werden, müsste das Verkehrsministerium die entsprechende Vorschrift in Abschnitt 571.3 des Title 49 im Code of Federal Regulations innerhalb von 120 Tagen nach Inkrafttreten anpassen. Derzeit liegt der Entwurf beim House Committee on Energy and Commerce, genauer beim Unterausschuss für Energie und Handel.
Welche Fahrzeuge betroffen wären und welche nicht
Die vorgeschlagene Definition setzt auf mehrere klar abgrenzbare Kriterien. Entscheidend ist dabei die Kombination aus rittlingsartiger Sitzposition, Lenkerlenkung und der Bedienung über Lenker- sowie Fußsteuerung. Klassische Motorräder mit zwei Rädern erfüllen diese Kriterien problemlos. Gleiches gilt für Gespanne mit Seitenwagen, Reverse Trikes wie die Modelle von Can-Am und konventionelle Dreiräder wie etwa die Harley-Davidson Tri Glide. All diese Fahrzeuge werden im Sitz rittlings gefahren und über Lenker sowie Fußbedienelemente gesteuert.
Anders sieht es bei sogenannten Autocycles aus. Fahrzeuge wie der Polaris Slingshot verfügen über ein Lenkrad, Pedale und Schalensitze. Die Fahrposition entspricht eher der eines Automobils. Nach der vorgeschlagenen neuen Definition würden solche Fahrzeuge nicht mehr als Motorräder gelten.
Ein weiteres Detail der Definition ist die Mindestgeschwindigkeit von mehr als 30 mph (circa 48 km/h). Damit wären E-Bikes ausdrücklich ausgenommen, was angesichts laufender Debatten in anderen Ländern über die Einstufung schneller E-Bikes als Motorräder ein bemerkenswerter Punkt ist.
Die Position des Motorcycle Industry Council
Der Motorcycle Industry Council (MIC) hat sich öffentlich gegen den Gesetzentwurf positioniert. In einem Schreiben an die Mitglieder des zuständigen Unterausschusses im Repräsentantenhaus führte der Branchenverband mehrere Argumente gegen H.R. 3385 an.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die Gefahr einer sogenannten „classification limbo“, also eines regulatorischen Vakuums. Autocycles sind aktuell als Motorräder zugelassen, angemeldet und registriert. Würde die Definition geändert, ohne gleichzeitig eine neue, eigenständige Fahrzeugkategorie auf Bundesebene zu schaffen, könnten diese Fahrzeuge weder als Motorrad noch als Automobil eingestuft werden. Das würde es nach Einschätzung des MIC faktisch unmöglich machen, sie weiterhin legal zu verkaufen oder zuzulassen.
Hinzu kommt, dass mehrere US-Bundesstaaten ihre eigene Motorrad-Definition direkt an die Bundesdefinition koppeln. Eine Änderung auf Bundesebene hätte demnach unmittelbare Auswirkungen auf die Zulassungs- und Betriebsvorschriften in diesen Staaten. Zehntausende bestehende staatliche Registrierungen könnten ungültig werden.
Der MIC verwies zudem auf die wirtschaftliche Bedeutung des Segments. Laut dem Branchenverband repräsentiert die Autocycle-Sparte Investitionen in Höhe von mehreren hundert Millionen US-Dollar auf dem heimischen Markt. Der gesamte Powersports-Einzelhandelsmarkt in den USA wurde für 2025 auf einen Wert von 51 Milliarden US-Dollar (circa 47,6 Milliarden Euro) beziffert.
Warum Befürworter die Änderung für nötig halten
Auf der anderen Seite der Debatte stehen Argumente, die sich vor allem auf die Klarheit von Unfallstatistiken und auf die grundlegende Frage der Fahrzeugsicherheit beziehen. Befürworter der neuen Definition führen an, dass Autocycles in den bisherigen Statistiken zu Verletzungen und Todesfällen von Motorradfahrern mitgezählt werden. Da Autocycles und klassische Motorräder in derselben Kategorie erfasst werden, lasse sich nicht zuverlässig ermitteln, wie viele Unfälle tatsächlich auf konventionelle Motorräder und wie viele auf Autocycles entfallen.
Auch die Sicherheitsanforderungen spielen eine Rolle. Autocycles müssen derzeit die für Motorräder geltenden Sicherheitsstandards erfüllen, nicht die deutlich strengeren Vorgaben für Automobile. Dabei unterscheiden sich die Fahrzeugtypen erheblich. Während ein typisches Motorrad zwischen 180 und 230 kg (circa 397 bis 507 lbs) wiegt, bringt ein Polaris Slingshot etwa 750 kg (circa 1.653 lbs) auf die Waage. Die Crashsicherheit eines Fahrzeugs mit Lenkrad, fester Karosserie und Sicherheitsgurten stellt grundsätzlich andere Anforderungen als die eines offenen Zweirads.
Der Kern der Debatte: Eigene Kategorie oder regulatorisches Niemandsland
Im Grunde stehen sich zwei berechtigte Positionen gegenüber. Die eine Seite argumentiert, dass Autocycles schlicht keine Motorräder sind und auch nie welche waren. Sie teilen weder die Sitzposition, noch die Lenkung, noch das grundsätzliche Fahrerlebnis mit einem konventionellen Motorrad. Ähnlich wie Side-by-Sides keine Trucks sind und Schneemobile keine Geländewagen, handle es sich bei Autocycles um eine eigenständige Fahrzeuggattung, die auch regulatorisch entsprechend behandelt werden sollte.
Die andere Seite befürchtet, dass ein abrupter Wechsel der gesetzlichen Einstufung ohne Übergangsregelung oder alternative Kategorie die gesamte Branche schädigen würde. Hersteller, Händler und bestehende Besitzer wären gleichermaßen betroffen. Der MIC warnte ausdrücklich davor, dass ganze Produktlinien vom US-Markt zurückgezogen werden könnten.
Wie der Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren behandelt wird und ob er in seiner aktuellen Form Bestand hat, bleibt abzuwarten. H.R. 3385 befindet sich derzeit in der Beratung des House Committee on Energy and Commerce.

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