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Startseite » Gericht bestätigt zeitweiliges Motorradfahrverbot auf der K74 bei Rinteln
Sperrung 14 22 Uhr
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News

Gericht bestätigt zeitweiliges Motorradfahrverbot auf der K74 bei Rinteln

By Andreas Denner25 November, 2025
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Das Verwaltungsgericht Hannover hat das zeitlich begrenzte Fahrverbot für Motorräder auf der K74 zwischen Westendorf und Bernsen vorläufig bestätigt. Die Entscheidung stützt sich auf eine Reihe von Unfällen, die laut Gericht eine qualifizierte Gefahrenlage begründen sollen.
  • Fahrverbot täglich von 14 bis 22 Uhr
  • Abschnitt betrifft rund 2,7 Kilometer
  • 23 registrierte Motorradunfälle zwischen 2019 und 2022

Nach mehreren juristischen Auseinandersetzungen wurde das zeitweise Motorradfahrverbot auf der sogenannten Unabhängigkeitsstraße erneut überprüft. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover kam zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Regelung weiterhin Bestand haben soll. Die Stadt Rinteln hatte die Beschränkung mit einer Häufung von Unfällen und überhöhten Geschwindigkeiten begründet.

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Hintergrund einer langjährigen Auseinandersetzung

Die Strecke zwischen Westendorf und Bernsen gilt seit Jahren als konfliktreich. Bereits 2013 gab es Bestrebungen, Motorräder generell aus diesem Abschnitt zu verbannen. Die Strecke wurde 2013 gesperrt, 2018 wurde allerdings dagegen geklagt. Das Gericht lehnte die Sperrung damals ab, da eine alleinige Begründung mit Lärm nicht ausgereicht hatte. In den Folgejahren kam es erneut zu Verfahren. 2018 und 2020 erhielt ein Motorradfahrer Recht, weil die damalige Ausgestaltung des Verbots als ermessensfehlerhaft eingestuft wurde.

Mit der aktuellen Entscheidung vom 20. November 2025 sieht das Gericht die rechtlichen Voraussetzungen jedoch erfüllt. Innerhalb von fünf Jahren drei oder mehr Motorradunfälle seien bereits ausreichend, um eine Strecke als unsicher einzustufen. Tatsächlich wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022 insgesamt 23 Unfälle mit Motorradbeteiligung registriert. Nach Ansicht der Kammer rechtfertigt diese Entwicklung eine erneute Beschränkung.

Begründung der Stadt und zeitliche Eingrenzung

Die Stadt Rinteln stützt das Fahrverbot auf Verkehrssicherheitsaspekte. Messungen aus den Jahren 2023 und 2024 sollen belegen, dass bis zu ein Viertel der gemessenen Motorräder mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten auf der auf 50 km/h begrenzten Strecke unterwegs gewesen seien. Zudem hätten sich alle acht registrierten Unfälle der Jahre 2023 und 2024 in die Nachmittags- und Abendstunden verlagert.

Vor diesem Hintergrund wurde die Einschränkung auf den Zeitraum zwischen 14 und 22 Uhr begrenzt. Mopeds bleiben weiterhin ausgenommen. Laut Gericht deutet dies darauf hin, dass die Stadt ihr Ermessen nun sorgfältiger ausgeübt habe. Auch alternative Maßnahmen seien nicht ersichtlich, die die als qualifiziert eingeschätzte Gefahrenlage gleichermaßen mindern könnten.

Umsetzung auf dem Streckenabschnitt

Das Verbot betrifft rund 2,7 Kilometer zwischen der Lustgartenstraße und der Kreuzung bei Bernsen. Hinweisschilder wurden bereits an den angrenzenden Verbindungen wie der B83 und der L443 angebracht. Die Stadt hatte sich gegen ein Beschränken nur auf Wochenenden oder gegen eine saisonale Variante entschieden, da die Unfallzahlen und das Verkehrsaufkommen laut städtischer Bewertung keinen Anlass für eine solche Differenzierung bieten sollen.

Diskussionen um Wirksamkeit und Fairness

In der lokalen Politik und innerhalb der Motorradszene stößt die Maßnahme weiterhin auf Kritik. Zweifel bestehen, ob ein pauschales Fahrverbot der geeignetste Weg sei oder ob verstärkte Kontrollen im laufenden Verkehr nicht zielgerichteter wirken würden. Befürworter verweisen dagegen auf die dokumentierten Unfallzahlen. Innerhalb des Stadtrats gilt als weitgehend unbestritten, dass nicht die Gesamtheit der Motorradfahrer im Fokus steht, sondern einzelne Fälle mit auffälligem Verhalten.

Ausblick

Die aktuelle Entscheidung ist eine vorläufige, zumindest war das die Aussage vor der aktuell richterlichen Entscheidung. Die Stadt Rinteln kündigte an, die Entwicklung weiter zu beobachten und bei Bedarf nachzusteuern. Auch mögliche Verlagerungseffekte auf andere Strecken oder Tageszeiten sollen geprüft werden. Es bleibt offen, wie motiviert man da ran gehen wird, wenn man jetzt von richterlicher Seite erstmal Rückendeckung bekommen hat. Mit einer Lockerung des aktuellen Verbots darf man aber wohl nicht rechnen, eher wird es zukünftig noch strenger, sollte man mit den Ergebnissen nicht zufrieden sein. Das Thema dürfte allerdings rechtlich wie politisch weiter präsent bleiben, da es sich um eine Strecke mit langjähriger Vorgeschichte handelt.

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Andreas Denner
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Redakteur bei Motorrad Nachrichten. Fokus auf Technik, Szene und Motorradpolitik – neutral, sachlich, verständlich. Verantwortlich für die Seiten www.Motorcycles.News, www.Motorrad.Training und den YouTube-Kanal "Motorrad Nachrichten", sowie deren social Media-Seiten.

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