- EU-Rat lehnt jährliche HU für Fahrzeuge ab zehn Jahren ab
- Motorrad-/Autofahrer bleiben beim zweijährigen Prüfintervall
- Rund 10 Millionen zusätzliche HU wären in Deutschland angefallen
Die Diskussion um eine jährliche Hauptuntersuchung für ältere Fahrzeuge hatte europaweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Die EU-Kommission wollte damit die Verkehrssicherheit erhöhen und verwies auf höhere Pannenanfälligkeit sowie vermehrte Unfallbeteiligungen älterer Autos. Die EU-Staaten haben den Vorschlag nun jedoch gestoppt und setzen stattdessen auf das bestehende zweijährige Intervall.

Widerstand der Mitgliedstaaten gegen die geplante Verschärfung
Die EU-Staaten haben sich deutlich gegen eine jährliche Pflichtprüfung für Fahrzeuge im Alter von zehn Jahren oder älter ausgesprochen. Damit stellten sie sich gegen die Position der EU-Kommission, die in ihrem Reformvorschlag eine häufigere technische Kontrolle als Baustein für mehr Verkehrssicherheit vorgesehen hatte.
Unterstützung erhielten die Mitgliedstaaten unter anderem vom ADAC und aus Reihen der EVP im Europaparlament. Kritisiert wurde vor allem der geringe nachweisbare Sicherheitsgewinn im Verhältnis zu den erwarteten Mehrkosten. Der CDU-Abgeordnete Jens Gieseke fasste diese Skepsis mit den Worten zusammen: „Ein Gewinn an mehr Verkehrssicherheit aber ist fraglich.“
Verkehrssicherheitsziele der EU und Argumente der Kommission
EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas stellte im Frühjahr klar: „Die EU ist fest entschlossen, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 um 50 Prozent zu senken.“ Aus Sicht der Kommission sollten besonders Fahrzeuge ins Visier genommen werden, die aufgrund ihres Alters häufiger Defekte aufweisen, öfter in Unfälle verwickelt seien und tendenziell höhere Schadstoffwerte produzierten.
Gleichzeitig planten die EU-Gremien, Prüfmethoden für Feinstaub und Stickstoffoxide zu modernisieren und damit auch Konsequenzen aus früheren Emissionsskandalen zu ziehen.

Entscheidung des EU-Rats und Folgen für Autofahrer
Am 4. Dezember 2025 lehnte der Rat der Europäischen Union die jährliche HU für ältere Fahrzeuge endgültig ab. Damit bleibt es bei der bisherigen Regel: Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen weiterhin alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Die Bundesregierung hatte sich im Vorfeld klar gegen eine Verkürzung der Intervalle ausgesprochen.
In Deutschland wurden im Jahr 2024 rund 22 Millionen Hauptuntersuchungen durchgeführt. Davon entfielen 10,7 Millionen auf Fahrzeuge ab zehn Jahren. Eine jährliche HU hätte damit rechnerisch rund 10 Millionen zusätzliche Prüfungen pro Jahr bedeutet. Bei den älteren Fahrzeugen wurde 2024 in 51,7 Prozent der Fälle ein Mangel festgestellt, gefährliche Mängel traten jedoch nur bei 1,2 Prozent der Autos auf.

Auswirkungen auf Motorräder
Motorräder hätten auch im Falle einer Zustimmung keine jährliche Prüfung erhalten. Der Richtlinienentwurf bezog sich ausschließlich auf Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Am Prüfintervall ändert sich daher nichts: Motorräder müssen in Deutschland weiterhin alle zwei Jahre zur HU.
Der ADAC begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. Es gebe keine belastbaren Hinweise darauf, dass häufigere HU-Intervalle die Verkehrssicherheit deutlich verbessern würden. Motorradverbände wie die FEMA verweisen zudem seit Jahren darauf, dass technische Defekte bei Motorradunfällen nur eine geringe Rolle spielen.
Wie es politisch weitergeht
Obwohl der Rat seine Position beschlossen hat, steht noch die Abstimmung des Europaparlaments über ein Mandat aus. Erst wenn dieses vorliegt, können die abschließenden Verhandlungen beginnen. Eine erneute jährliche HU-Pflicht gilt jedoch als unwahrscheinlich, da die Mitgliedstaaten die zentrale Weichenstellung bereits getroffen haben.

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