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Startseite » EU-Führerscheinreform 2025: Was sich für Autofahrer, Motorradfahrer und Berufskraftfahrer ändert
Fuehrerscheinnovelle 2
News

EU-Führerscheinreform 2025: Was sich für Autofahrer, Motorradfahrer und Berufskraftfahrer ändert

By Andreas Denner1 Mai, 2025
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Die Europäische Union hat eine umfassende Reform des Führerscheinrechts beschlossen – mit weitreichenden Folgen für Millionen von Menschen.  Im Mittelpunkt stehen Digitalisierung, europaweite Vereinheitlichung und ein deutlich schärferes Regelwerk für Fahranfänger.  Besonders Motorradfahrer dürften einige Neuerungen als gravierend empfinden.  Die Umsetzung in nationales Recht soll bis spätestens 2029 erfolgen, viele Änderungen könnten aber bereits früher greifen.  

Digitaler Führerschein: Fortschritt mit Hürden

Bis Ende 2030 soll in allen EU-Mitgliedsstaaten ein digitaler Führerschein verfügbar sein.  Er wird über die „European Digital Identity Wallet“ bereitgestellt – eine App, die neben dem Führerschein auch andere Ausweisdokumente speichern kann.  Die klassische Plastikkarte bleibt weiterhin gültig.

Das Ziel: Verwaltung vereinfachen, Verkehrskontrollen beschleunigen, Verlust oder Diebstahl unkompliziert regeln.  In der Praxis zeigen sich jedoch erhebliche Probleme – vor allem in Deutschland.  Hier mangelt es an digitaler Infrastruktur und an der Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises, die für die Freischaltung des digitalen Führerscheins zwingend erforderlich ist.

Zudem werfen Datenschutz und Systemstabilität Fragen auf.  Noch ist nicht abschließend geklärt, wer Zugriff auf die gespeicherten Daten hat und wie Missbrauch verhindert werden soll.  Ein flächendeckender Einsatz erscheint derzeit noch als Zukunftsvision.

 

Einheitliches Punktesystem und europaweite Fahrverbote

Eine der gravierendsten Änderungen betrifft das Punktesystem: Was bisher national geregelt war, soll künftig in allen EU-Staaten gelten.  Verkehrsverstöße und Fahrverbote sollen europaweit anerkannt werden.  Wer z. B. in Spanien den Führerschein verliert, darf dann auch in Deutschland nicht mehr fahren.

Punkte aus dem Ausland werden im digitalen Führerschein gespeichert und können nicht mehr umgangen werden – etwa durch einen Führerscheinerwerb in einem anderen EU-Land.  Diese Praxis sogenannter „Führerscheintouristen“ dürfte damit der Vergangenheit angehören.

Ziel ist eine verbesserte Verkehrssicherheit durch einen einheitlichen Datenabgleich innerhalb der EU.

 

Gültigkeit der Fahrerlaubnis: Vereinheitlichung geplant

Die neue Führerscheinrichtlinie regelt auch die Dauer der Gültigkeit:

  • Klassen A und B (Motorrad, Pkw): 15 Jahre
  • Klassen C und D (Lkw, Bus): 5 Jahre

Optional dürfen Mitgliedsstaaten Führerscheine auf 10 Jahre begrenzen, wenn sie zusätzlich als Ausweisdokument genutzt werden.  Ab dem 65. Lebensjahr können verkürzte Gültigkeiten eingeführt werden, dies bleibt aber den Ländern überlassen.

 

Strengere Probezeit: Neue Regeln für alle Führerscheinklassen

Mit jeder neu erworbenen Führerscheinklasse beginnt künftig eine zweijährige Probezeit – unabhängig von bisherigen Fahrerlaubnissen.  Das betrifft alle Klassen, etwa AM, A1, A2, A, L oder T.

Beispiel: Wer bereits seit Jahren einen Pkw-Führerschein besitzt und nun den Motorradführerschein macht, durchläuft für die Motorradklasse eine neue Probezeit.  Diese gilt ausschließlich für die neue Klasse – bei Verstößen drohen allerdings Sanktionen, die sich auf das gesamte Fahrerlaubnissystem auswirken können.

Motorradfahrer im Stufenmodell (z. B. von A1 über A2 zu A) müssen diese Probezeit bei jedem Aufstieg demnach erneut absolvieren.  In der Praxis kann dies theoretisch zu einer Gesamtdauer von vier Jahren unter Probezeitbedingungen führen.

Neu ist auch die geplante Promillegrenze von 0,2, was faktisch einem Alkoholverbot gleichkommt.  Verstöße gegen Verkehrsregeln, etwa Handy am Steuer oder Missachtung der Gurtpflicht, werden in der Probezeit deutlich strenger geahndet.

 

Klasse B: Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse

Eine weitere Neuerung betrifft den Pkw-Führerschein der Klasse B.  Hier wird die zulässige Gesamtmasse auf 4,25 Tonnen angehoben – bislang lag die Grenze bei 3,5 Tonnen.  Davon profitieren vor allem Fahrer größerer Wohnmobile und Elektrotransporter.

Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Fahrpraxis.  Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ist zusätzlich eine Schulung oder Prüfung erforderlich, bei Elektrofahrzeugen entfällt diese Pflicht.  Die Begründung für diese Unterscheidung bleibt bislang offen.

Mit Anhänger dürfen unter bestimmten Bedingungen sogar Fahrzeuge bis 5 Tonnen Gesamtmasse geführt werden – was insbesondere für Handwerksbetriebe oder kleinere Logistikunternehmen von Interesse sein dürfte.

 

Berufskraftfahrer: Früher ans Steuer

Um dem Fahrermangel entgegenzuwirken, wird das Mindestalter für die Fahrerlaubnis für schwere Nutzfahrzeuge gesenkt:

  • Lkw (Klasse C): ab 18 Jahren
  • Bus (Klasse D): ab 21 Jahren

Voraussetzung ist jeweils eine Berufskraftfahrerqualifikation, die über die eigentliche Fahrerlaubnis hinausgeht und zusätzliche Schulungen sowie Prüfungen umfasst.  Ohne diese Qualifikation gelten weiterhin die bisherigen Altersgrenzen.

Zudem wird das begleitete Fahren ab 17 Jahren EU-weit eingeführt – auch für schwere Fahrzeuge.

 

Senioren am Steuer: Unterschiedliche Regelungen in der EU

Entgegen mancher Spekulationen schreibt die EU keine verpflichtenden Gesundheitstests für Senioren vor.  Die Mitgliedstaaten dürfen jedoch eigene Regelungen einführen.

Beispielhafte nationale Vorgaben:

  • Italien: Erste Untersuchung ab 50 Jahren
  • Portugal: Pflicht ab 50, zunehmend kürzere Intervalle
  • Spanien: Alle fünf Jahre ab 65
  • Niederlande: Alle fünf Jahre ab 75
  • Schweiz: Alle zwei Jahre ab 75
  • Ungarn: Ab 60 verkürzte Gültigkeit, ab 70 ärztliche Untersuchungen alle zwei Jahre

In Deutschland ist bislang lediglich eine Selbsteinschätzung per Formular geplant.  Falschangaben könnten rechtliche Konsequenzen haben.

 

Modernisierung der Fahrausbildung

Die neue Führerscheinrichtlinie setzt auch bei der Ausbildung an: Mehr Praxisbezug und Sicherheitsbewusstsein sollen Fahranfänger besser vorbereiten.  Zentrale neue Inhalte:

  • Umgang mit Handynutzung am Steuer
  • Fahren bei Eis und Schnee
  • Verhalten im toten Winkel
  • Nutzung von Assistenzsystemen
  • Rücksichtnahme auf Radfahrer und Fußgänger
  • Umweltfreundliches Fahren
  • Der sogenannte „Holländische Griff“ zum sicheren Türöffnen

Das langfristige Ziel: „Vision Zero“, also keine Verkehrstoten bis 2050 – ein ambitioniertes, wenn auch in der Praxis wohl kaum vollständig erreichbares Vorhaben.

 

Fazit: Große Reform mit vielen Baustellen

Die vierte Führerscheinrichtlinie der EU bringt zahlreiche Veränderungen – von der Digitalisierung über neue Regelungen für Fahranfänger bis hin zu einheitlichen Sanktionen.  Doch viele Details sind noch offen, die nationale Umsetzung kann bis 2029 variieren.  Klar ist: Für Millionen Autofahrer, Motorradfahrer und Berufskraftfahrer beginnt eine neue Ära im Straßenverkehr.

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