- Ab 50 km/h über dem Limit gilt Raserei als Straftat
- Bis zu 3 Monate Freiheitsentzug und 3.750 € (≈ 4.060 $) Geldbuße möglich
- Regelung gilt auch für ausländische Fahrer und Motorradfahrer
Frankreich hat seine Verkehrsgesetzgebung spürbar verschärft. Seit dem 29. Dezember 2025 werden besonders hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht mehr als einfache Ordnungswidrigkeit behandelt. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 50 km/h überschreitet, begeht nun eine Straftat. Ziel der Neuregelung ist es, konsequenter gegen extreme Raserei vorzugehen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Ab wann gilt Raserei als Straftat?
Die neue Einstufung greift einheitlich ab einer Überschreitung von 50 km/h über dem jeweils erlaubten Tempolimit. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verstoß innerorts, außerorts oder auf der Autobahn begangen wird. Entscheidend ist allein die Höhe der Überschreitung.
Bisher galten solche Verstöße in der Regel als schwere Ordnungswidrigkeit. Erst bei Wiederholung drohten deutlich höhere Strafen. Diese Differenzierung entfällt nun.
Welche Strafen drohen konkret?
Der neue Strafrahmen fällt deutlich schärfer aus als bisher:
- Freiheitsentzug von bis zu 3 Monaten
- Geldstrafe bis zu 3.750 € (≈ 4.060 $)
- Eintrag ins französische Strafregister
- Führerscheinentzug bis zu 3 Jahre
- Möglichkeit der Fahrzeugbeschlagnahme
Zusätzlich können Gerichte weitere Maßnahmen anordnen, etwa ein zeitlich begrenztes Verbot zum Führen bestimmter Fahrzeuge oder die verpflichtende Teilnahme an einem Verkehrssicherheitskurs auf eigene Kosten.
Auch ausländische Fahrer sind betroffen
Die Neuregelung gilt ausdrücklich auch für ausländische Autofahrer und Motorradfahrer, darunter viele Urlauber aus Deutschland. Der Entzug der Fahrerlaubnis wirkt jedoch nur auf französischem Staatsgebiet. In Deutschland bleibt die Fahrerlaubnis formal bestehen, obwohl aktuell ein europaweites Gesetz in Vorbereitung ist, das dafür sorgen soll, dass ein Fahrerlaubnisentzug auch über Grenzen hinweg gilt.
Offene Geldstrafen können dennoch auch bereits jetzt über europäische Amtshilfeverfahren in Deutschland vollstreckt werden. Wer sich der Zahlung entzieht, muss also auch nach der Rückkehr mit finanziellen Folgen rechnen. Eine Inhaftierung ist vor allem dann möglich, wenn der Betroffene sich noch in Frankreich aufhält.
Gründe für die Gesetzesverschärfung
Hintergrund der Maßnahme ist die deutliche Zunahme extremer Tempoverstöße. Im Jahr 2024 registrierten die französischen Behörden 63.217 Fälle mit mehr als 50 km/h Überschreitung. Das entspricht einem Anstieg von rund 69 Prozent im Vergleich zu 2017.
Die Behörden bewerten diese Entwicklung als sicherheitsrelevant. Massive Geschwindigkeitsüberschreitungen werden als bewusstes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer eingestuft, dem mit härteren Sanktionen begegnet werden soll.
Vergleich mit Deutschland und der Schweiz
Im europäischen Vergleich rückt Frankreich mit den neuen Regeln näher an die Schweiz heran. Dort gelten extreme Tempoverstöße bereits seit Jahren als schwere Delikte mit Freiheitsstrafen und langfristigem Führerscheinentzug.
In Deutschland fallen die Konsequenzen weiterhin deutlich milder aus. Eine Überschreitung von 51 bis 60 km/h außerorts wird als Ordnungswidrigkeit behandelt und zieht in der Regel 480 € (≈ 520 $) Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich. Ein strafrechtliches Verfahren ist dabei nicht vorgesehen.
Fazit
Frankreich zieht die Zügel bei extremer Raserei deutlich an. Was bislang vor allem teuer war, kann nun strafrechtliche Folgen haben. Freiheitsentzug, hohe Geldstrafen und langfristige Nebenfolgen sind möglich, auch für ausländische Fahrer. Wer in Frankreich unterwegs ist, sollte Tempolimits strikt einhalten, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

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