- Die ITC wies alle fünf Technologiepatente von GoPro zurück
- Nur ein Designpatent der HERO-Kamera wurde als verletzt bestätigt
- Das Importverbot betrifft ausschließlich ältere, bereits eingestellte Insta360-Modelle
Der Patentstreit zwischen den beiden Action-Kamera-Herstellern GoPro und Insta360 beschäftigt die Branche seit dem Frühjahr 2024. Damals hatte GoPro bei der US International Trade Commission (ITC) Beschwerde gegen Insta360s Muttergesellschaft Arashi Vision eingereicht und dabei mehrere Patentverletzungen geltend gemacht. Am 26. Februar 2026 fällte die ITC nun ihre endgültige Entscheidung in der Untersuchung Nr. 337-TA-1400, und die fiel deutlich anders aus, als es die Pressemitteilungen beider Seiten vermuten lassen.
Fünf Technologiepatente abgewiesen, ein Designpatent bestätigt
Im Kern ging es bei dem Verfahren um sechs Patentansprüche von GoPro. Fünf davon betrafen sogenannte Gebrauchspatente, also technische Funktionen, die in modernen Action-Kameras zum Standard gehören: Bildstabilisierung, Horizontausrichtung, Verzerrungskorrektur und die Umwandlung von Seitenverhältnissen. Die ITC stellte in ihrer finalen Entscheidung fest, dass diese fünf Patente entweder ungültig waren, nicht verletzt wurden oder beides gleichzeitig zutraf.
Damit revidierte die Kommission teilweise sogar die Einschätzung des zuständigen Verwaltungsrichters aus dem Juli 2025. In der damaligen vorläufigen Entscheidung waren zwar bereits 8 von 12 Patentansprüchen für ungültig erklärt und nur 4 als gültig bestätigt worden. Doch nun ging die Kommission noch weiter: Sie hob das vorherige Urteil zum sogenannten ‚052-Patent zur Verzerrungskorrektur auf und stellte zusätzlich fest, dass auch das ‚840-Patent zur Bildstabilisierung nicht verletzt wurde.
Das sechste Patent, ein Designpatent für das äußere Erscheinungsbild der GoPro-HERO-Kamera, wurde hingegen als verletzt bestätigt. Auf dieser Grundlage erließ die ITC zwei Anordnungen: eine Limited Exclusion Order an den US-Zoll, die den weiteren Import bestimmter Insta360-Kameras untersagt, sowie eine Cease-and-Desist-Verfügung gegen Insta360, die den Import, den Verkauf und die Vermarktung der betroffenen Produkte verbietet.
Importverbot gilt nur für ältere Ace-Modelle
Trotz dieser Anordnungen sind die praktischen Auswirkungen für den US-Markt überschaubar. Das Importverbot betrifft ausschließlich ältere Modelle der Insta360 Ace, Ace Pro und Ace Pro 2, die bereits vom US-Markt genommen wurden. Eine aktualisierte Version der Ace Pro 2, die 2025 auf den Markt kam, fällt laut Insta360 ausdrücklich nicht unter die Anordnung. Die ITC bestätigte, dass die überarbeiteten Produktdesigns außerhalb des Schutzbereichs von GoPros Designpatent liegen.
Für Besitzer der betroffenen Kameramodelle ändert sich ebenfalls nichts. Bereits gekaufte Kameras dürfen weiterhin uneingeschränkt genutzt werden. Zudem gewährte die ITC eine Ausnahme für Reparaturen, sodass Ersatzteile und Serviceleistungen für die betroffenen Modelle weiterhin verfügbar bleiben.
Andere Insta360-Produktlinien, etwa die 360-Grad-Kameras der X-Serie oder die GO-Modelle, waren zu keinem Zeitpunkt Teil des Verfahrens und sind von der Entscheidung nicht betroffen.
Beide Seiten reklamieren den Sieg für sich
Unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung veröffentlichten beide Unternehmen Pressemitteilungen, die jeweils den eigenen Sieg verkündeten. GoPro-Gründer und CEO Nicholas Woodman sprach davon, dass Innovation im Mittelpunkt der Unternehmenstätigkeit stehe. Wenn Wettbewerber imitierten statt zu innovieren, müsse man handeln, um sicherzustellen, dass Kreative von Originalprodukten profitieren und nicht von Nachahmungen.
GoPro verwies in seiner Mitteilung außerdem auf Entscheidungen des Patent Trial and Appeal Board (PTAB) aus dem Vorjahr. Dieses Gremium hatte die Gültigkeit mehrerer GoPro-Patente bestätigt, darunter drei Patente zur HyperSmooth-Technologie, die Insta360 angefochten hatte. GoPro betonte, über mehr als 1.500 US-Patente zu verfügen.
Insta360-Gründer JK Liu bewertete die Entscheidung dagegen als Bestätigung eigenständiger Innovation. Die Fakten hätten für sich gesprochen, erklärte Liu. Die Zukunft der Branche solle durch bessere Produkte bestimmt werden und nicht durch juristische Taktiken, die Marktanteile auf Kosten der Verbraucher schützen sollen. Zu oft würden erfolgreiche Unternehmen durch Patentstreitigkeiten von Wettbewerbern attackiert, die verlorenes Terrain zurückgewinnen wollen.
Insta360 bezeichnete das Urteil als vollständige Zurückweisung der Versuche, durch unbegründete Patentansprüche den Wettbewerb zu blockieren. Das Unternehmen hat seinerseits mehrere Einspruchsverfahren beim US-Patentamt eingereicht, um die Gültigkeit von GoPro-Patenten grundsätzlich anzufechten. Einige dieser Verfahren sollen noch laufen.
Was die Entscheidung für den Action-Kamera-Markt bedeutet
Für den gesamten Action-Kamera-Markt hat das ITC-Urteil weitreichende Bedeutung. Die Feststellung, dass zentrale Technologien wie Bildstabilisierung und Horizontausrichtung nicht durch GoPros Patente geschützt werden können, stärkt den Wettbewerb. Alle Hersteller dürfen diese grundlegenden Funktionen weiterhin frei einsetzen, was langfristig auch den Verbrauchern zugutekommen dürfte.
Für GoPro erhöht sich damit der Druck, sich durch technische Innovation statt durch Rechtsstreitigkeiten am Markt zu behaupten. Der Wettbewerb in der Branche ist ohnehin intensiver geworden. Neben Insta360, das den Markt für 360-Grad-Kameras anführt, hat sich mit DJI ein weiterer Konkurrent im Action-Kamera-Segment etabliert. GoPro konnte zuletzt mit der Max 2 im Bereich der 360-Grad-Kameras Akzente setzen, steht aber in seinem Kerngeschäft unter zunehmendem Konkurrenzdruck.
Die Anordnungen der ITC werden nach einer Überprüfung durch den Präsidenten rechtskräftig.

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