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Startseite » UK-Regierung will Motorräder bei „asozialem Verhalten“ schneller verschrotten lassen
NY schrottet Bikes 2
News

UK-Regierung will Motorräder bei „asozialem Verhalten“ schneller verschrotten lassen

By Andreas Denner11 Juni, 2025
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Die britische Regierung plant eine weitreichende Änderung der gesetzlichen Vorgaben zur Sicherstellung und Entsorgung von Fahrzeugen, die bei sogenanntem „asozialem Verhalten“ eingesetzt werden.  Besonders für Motorradfahrer könnte diese Regelung drastische Folgen haben.  Ab dem 28. Mai 2025 läuft eine öffentliche Konsultation, die bis zum 8. Juli 2025 Stellungnahmen zu einer Verkürzung der Fristen für die Verschrottung beschlagnahmter Fahrzeuge einholen soll.

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Wer mit dem Motorrad rücksichtslos fährt, Lärm verursacht oder öffentliche Wege ohne Erlaubnis befährt, riskiert in Großbritannien die Beschlagnahme seines Fahrzeugs.  Grundlage dafür sind verschiedene gesetzliche Regelungen, etwa bei Fahren ohne Führerschein oder Versicherung, bei illegalem Offroad-Fahren oder wenn das Fahrzeug mit Straftaten in Verbindung gebracht wird.  Wird ein Motorrad auf diese Weise sichergestellt, droht künftig die schnelle Verschrottung – sogar dann, wenn der eigentliche Besitzer nichts mit dem Vorfall zu tun hatte.

 

Nur 48 Stunden bis zur Entsorgung – ein riskanter Vorschlag

Bisher durften Fahrzeuge frühestens 14 Arbeitstage nach der Sicherstellung entsorgt werden.  Künftig soll dieser Zeitraum auf nur 48 Stunden reduziert werden – und zwar ohne Rücksicht auf Wochenenden oder Feiertage.  Auch die verwendete Zeitangabe soll geändert werden: Anstelle von „Arbeitstagen“ sollen nun normale Kalendertage als Maßstab gelten.

Die Regierung begründet diesen drastischen Schritt mit dem Wunsch nach „schneller Gerechtigkeit“ und dem Ziel, Wiederholungstaten zu verhindern.  Fahrzeuge, die mutmaßlich im Rahmen von „antisozialem Verhalten“ genutzt wurden – etwa illegales Offroad-Fahren, lautes nächtliches Rasen oder der Einsatz bei Straftaten –, sollen so schneller aus dem Verkehr gezogen werden.

 

Kritik: Gefahr für Unschuldige

Zahlreiche Stimmen kritisieren den Vorstoß als unausgewogen und potenziell ungerecht.  Kritiker warnen vor fatalen Konsequenzen für Fahrzeughalter, deren Motorräder gestohlen und anschließend missbräuchlich verwendet wurden.  Wird ein gestohlenes Bike etwa für eine illegale Spritztour genutzt und von der Polizei beschlagnahmt, droht bereits nach 48 Stunden die Verschrottung – unabhängig davon, ob der rechtmäßige Eigentümer von der Sicherstellung überhaupt erfährt oder reagieren kann.

Besonders problematisch wird dies an Wochenenden oder an sogenannten „Bank Holidays“, wenn Verwaltungsstellen kaum erreichbar sind.  Eine rechtzeitige Klärung – etwa durch Versicherungen oder rechtliche Vertreter – ist innerhalb von zwei Kalendertagen faktisch kaum möglich.

 

Auch finanzielle Belastung wird neu bewertet

Neben den Fristen prüft das Innenministerium auch eine Anhebung der Entsorgungs- und Lagergebühren.  Die letzte Anpassung erfolgte 2023, seitdem seien laut Regierung unter anderem Personalkosten, Energiepreise und technische Anforderungen gestiegen.  Eine Erhöhung um 16,2 Prozent steht im Raum.  Für Motorräder würde dies bedeuten:

  • Abschleppkosten: Erhöhung von derzeit 192 £ auf ca. 223 £ (ca. 262 € / 281 $)
  • Lagerung (pro 24 Stunden): Erhöhung von 13 £ auf rund 15 £ (ca. 17,50 € / 19,10 $)
  • Entsorgungskosten: Anstieg von 64 £ auf ca. 74 £ (ca. 87 € / 94 $)

Diese Beträge gelten auch dann, wenn der Halter nachweislich keine Schuld trägt.

 

Keine Schuld, aber trotzdem die Folgen

Offiziell betont die Regierung: „Die Gebühren sollen keine Strafe für Fahrer oder Eigentümer darstellen.“  Dennoch werden genau diese Betroffenen mit den Konsequenzen allein gelassen.  Auch wenn kein eigenes Fehlverhalten vorliegt, können Betroffene mit erheblichen Kosten oder gar dem Totalverlust ihres Fahrzeugs rechnen – zusätzlich drohen steigende Versicherungsprämien.

 

Die gesetzlichen Grundlagen im Überblick

Die geplanten Änderungen betreffen mehrere gesetzliche Grundlagen, darunter:

  • Police Reform Act 2002 (§ 59): Ermöglicht die Beschlagnahmung bei rücksichtsloser oder belästigender Fahrweise, insbesondere mit Offroad-Bikes.
  • Road Traffic Act 1988 (§ 165A): Gilt bei Fahren ohne Versicherung oder Führerschein.
  • Criminal Justice and Public Order Act 1994 (§ 62): Gilt bei unbefugtem Betreten mit Fahrzeugen.
  • Road Traffic Regulation Act 1984: Betrifft Falschparker, verlassene oder gestohlene Fahrzeuge.

Für alle diese Regelwerke sollen die Fristen zur Entsorgung teils drastisch verkürzt und vereinheitlicht werden.  Besonders hervor sticht dabei der Vorschlag, die bisher drei Monate geltende Frist aus dem Criminal Justice and Public Order Act 1994 auf nur noch sieben Tage zu kürzen.

 

Konsultationsphase läuft – Stellungnahmen möglich

Bis zum 8. Juli 2025 können betroffene Bürger, Polizei, Opfervertretungen und Abschleppunternehmen Stellungnahmen einreichen.  Die Regierung kündigte an, die Rückmeldungen auszuwerten und eine Entscheidung innerhalb von drei Monaten nach Ende der Konsultation zu treffen.

Wer sich beteiligen möchte, kann dies per E-Mail an Vehicle_Recovery@homeoffice.gov.uk tun oder den offiziellen Fragebogen über die Website des Innenministeriums ausfüllen.  Auch klassische Post ist möglich:

Vehicle Recovery Consultation
Police Powers Unit, Policing Policy Directorate
Home Office, 6th Floor Fry Building
2 Marsham Street, London, SW1P 4DF

 

Fazit: Gut gemeint – aber schlecht umgesetzt?

Das Ziel, gegen rücksichtsloses Verhalten mit Fahrzeugen vorzugehen, ist nachvollziehbar.  Doch die vorgeschlagenen Maßnahmen scheinen unausgewogen und überhastet.  Besonders Motorradfahrer, die ohnehin häufig Opfer von Diebstählen sind, könnten durch diese Gesetzesänderung doppelt bestraft werden – ohne eigenes Verschulden.

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Andreas Denner
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Redakteur bei Motorrad Nachrichten. Fokus auf Technik, Szene und Motorradpolitik – neutral, sachlich, verständlich. Verantwortlich für die Seiten www.Motorcycles.News, www.Motorrad.Training und den YouTube-Kanal "Motorrad Nachrichten", sowie deren social Media-Seiten.

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