- Erweiterte Klage nach erzwungener Akteneinsicht
- Hinweise auf vorgefestigte Sperrungsabsicht des Landkreises
- Mildere Maßnahmen offenbar nicht ernsthaft geprüft
Die Auseinandersetzung um die teilweise Sperrung der Sudelfeldstrecke entwickelt sich zunehmend zu einem grundsätzlichen Streit über Verwaltungshandeln und Entscheidungsprozesse. Während der Landkreis Rosenheim die Maßnahme offiziell mit Verkehrssicherheit begründet, zeichnen die nun offengelegten Akten ein Bild, das aus Sicht der Kläger erhebliche Defizite im Verfahren erkennen lässt.
Klage gegen den Landkreis Rosenheim deutlich erweitert
Bereits im August 2025 hatte ein Motorradfahrer mit Unterstützung des BVDM Klage gegen die teilweise Sperrung der B307 eingereicht. Die Klage richtete sich von Beginn an gegen den Landkreis Rosenheim und die dort erlassene verkehrsrechtliche Anordnung.
Die ursprüngliche Klageschrift hatte zunächst formalen Charakter. Grund dafür war die konsequente Verweigerung der Akteneinsicht durch das Landratsamt. Erst nach wiederholter Mahnung wurden die vollständigen Unterlagen im November 2025 zugänglich gemacht. Diese Verzögerung allein wird bereits als problematisch bewertet, da sie eine sachgerechte rechtliche Prüfung über Monate hinweg verhinderte.
Akteneinsicht offenbart vorgeprägte Entscheidungsfindung
Die Sichtung der Verwaltungsakte liefert aus Sicht der Kläger ein klares Bild. Zahlreiche interne eMails und Besprechungsprotokolle legen nahe, dass die Sperrung der Strecke frühzeitig als Ziel gesetzt war. Die internen Diskussionen drehten sich demnach weniger um die Frage, ob eine Sperrung erforderlich ist, sondern vielmehr darum, auf welcher rechtlichen Grundlage sie umgesetzt werden kann.
Besonders kritisch wird gewertet, dass offenbar Überlegungen dokumentiert sind, wie man Motorradfahrer gezielt von der Strecke fernhalten oder die Attraktivität der Route für sie reduzieren könnte. Ein ergebnisoffener Abwägungsprozess, wie er im Verwaltungsrecht üblich sein sollte, ist aus den Unterlagen laut Sicht der Kläger nur eingeschränkt erkennbar.
Politischer Einfluss und einseitige Schwerpunktsetzung
Aus den Akten geht hervor, dass die Verwaltung intensiv damit beschäftigt war, Forderungen der CSU Wahlkreisabgeordneten Daniela Ludwig umzusetzen. Diese hatte angeregt, sämtliche rechtlichen Möglichkeiten für eine Sperrung des Motorradverkehrs zu prüfen.
Zwar betont der Landkreis, dass politische Wünsche keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung gehabt hätten. Die Dokumente sollen aber den Eindruck verschaffen, dass politischer Erwartungsdruck eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben könnte.
Mildere Maßnahmen weitgehend ausgeblendet
Ein zentraler Punkt der erweiterten Klage betrifft den Umgang mit alternativen Maßnahmen. In der Verwaltungsakte finden sich Hinweise auf Optionen wie Rüttelstreifen, Mittelbarken oder verstärkte Geschwindigkeitskontrollen. Diese werden jedoch pauschal als wirkungslos oder nicht realisierbar bewertet, ohne dass nachvollziehbare fachliche Begründungen dokumentiert sind.
Insbesondere für den als Unfallschwerpunkt identifizierten Abschnitt Q4 wäre aus Sicht der Kläger eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsmessung Section Control naheliegend gewesen. Eine ernsthafte Prüfung dieser Maßnahme ist den Unterlagen jedoch nicht zu entnehmen, obwohl gerade sie gezielt gegen überhöhte Geschwindigkeit und riskantes Fahrverhalten hätte wirken können.
Unfallzahlen ohne ausreichende Einordnung
Der Landkreis Rosenheim stützt die Sperrung im Wesentlichen auf steigende Unfallzahlen. Zwischen 2018 und 2024 wurden insgesamt 97 Motorradunfälle registriert, davon der überwiegende Teil an Wochenenden und auf einem sehr begrenzten Streckenabschnitt.
Aus Sicht der Kläger fehlt jedoch eine entscheidende Einordnung. Die Unfallzahlen wurden nicht ins Verhältnis zum außergewöhnlich hohen Verkehrsaufkommen gesetzt. Eine Verkehrszählung im Sommer 2024 erfasste innerhalb von vier Wochen rund 159.859 Fahrzeuge, darunter 63.265 Motorräder. Allein im Abschnitt Q4 wurden über 27.000 Motorräder gezählt.
Trotz dieser Erkenntnisse erstreckt sich die Sperrung über die gesamte talwärtige Strecke und gilt täglich von 11 bis 21 Uhr. Eine differenzierte, abschnitts- oder zeitbezogene Regelung wurde nicht umgesetzt.
Erhebliche Umwege und ignorierte Folgen
Für den klagenden Motorradfahrer führt die Sperrung zu massiven Einschränkungen. Die reguläre Fahrzeit von rund 17 Minuten zwischen dem Parkplatz Tatzelwurm und Bayrischzell verlängert sich durch erzwungene Umwege über Großbrannenberg, Bad Feilnbach und Miesbach auf nahezu eine Stunde.
Auch touristische Ziele und Motorradtreffpunkte sind nur noch über Umwege von bis zu 50 Kilometern erreichbar, was für diese erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge hat. Diese Belastungen für Verkehrsteilnehmer und regionale Betriebe finden sich in der Verwaltungsakte kaum wieder und wurden offenbar nicht systematisch abgewogen. Auch Gespräche mit den Gastronomen fanden nicht statt.
Demonstration verstärkt öffentlichen Druck
Anfang Mai machte eine vom BVDM organisierte Demonstration den Unmut vieler Motorradfahrer öffentlich sichtbar. Zwar stellte sich der Landrat den Fragen der Teilnehmer, inhaltlich blieb die Behörde jedoch bei ihrer Linie.
Betont wurde erneut, dass die Sperrung ausschließlich auf Unfallzahlen beruhe und nicht auf Beschwerden oder politischen Forderungen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Maßnahme als zweijähriger Verkehrsversuch angelegt ist und anschließend evaluiert werden soll.
Bewertung und Ausblick
Die nun erweiterte Klage rückt weniger die Existenz einzelner Unfälle in den Fokus, sondern das Vorgehen des Landkreises insgesamt. Kritisiert werden insbesondere die verweigerte Akteneinsicht, die fehlende Transparenz, die unzureichende Prüfung milderer Mittel und der Eindruck einer bereits vorab festgelegten Entscheidung. Ins Bild passt da auch, dass die Durchfahrtsverbotsschilder bereits aufgestellt wurden, bevor die Sperrung überhaupt bekannt gegeben wurde. Zu dem Zeitpunkt waren sie allerdings noch eingeklappt, so dass die Sperrung noch nicht galt. Auch das deutet darauf hin, die Sperrung schnellstmöglich und ohne das Wissen der Öffentlichkeit die Sperrung umzusetzen, bis sie dann faktisch gilt und man sich nicht mehr so leicht dagegen wehren kann.
Ob die Sperrung nach den neuen Erkenntnissen langfristig Bestand haben kann, wird nun maßgeblich davon abhängen, wie das Gericht die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und die Qualität des Verwaltungsverfahrens bewertet. Unabhängig vom Ausgang bleibt das Sudelfeld ein deutliches Beispiel dafür, wie stark Vertrauen verloren geht, wenn Entscheidungen ohne erkennbare Offenheit und ohne echte Einbindung der Betroffenen getroffen werden.
Was bedeutet das für mich als Motorradfahrer
Für Motorradfahrer bedeutet die aktuelle Situation vor allem eines: spürbare Einschränkungen ohne klare Perspektive. Die einseitige Sperrung am Sudelfeld ist kein isolierter Eingriff, sondern ein Beispiel dafür, wie schnell beliebte Strecken ohne vorherige Einbindung der Betroffenen eingeschränkt werden können. Konkret heißt das längere Fahrzeiten, erzwungene Umwege von teils mehreren Dutzend Kilometern und der Verlust sinnvoller Verbindungen innerhalb einer Region. Besonders problematisch ist dabei weniger die einzelne Maßnahme als vielmehr das zugrunde liegende Signal. Wenn Unfallzahlen nicht ins Verhältnis zur Verkehrsmenge gesetzt, mildere Mittel kaum geprüft und Entscheidungen erst im Nachhinein erklärt werden, entsteht ein Präzedenzfall. Aus Sicht eines Motorradfahrers wächst damit die Sorge, dass ähnliche Sperrungen auch andere Strecken treffen könnten. Nicht weil sie objektiv besonders gefährlich sind, sondern weil pauschale Maßnahmen verwaltungstechnisch einfacher durchzusetzen sind als differenzierte Lösungen. Die Klage gegen den Landkreis ist daher nicht nur ein juristischer Streit um das Sudelfeld, sondern berührt ganz grundsätzlich die Frage, wie fair, transparent und verhältnismäßig mit Motorradverkehr in Zukunft umgegangen wird.

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