- Neue EU Verordnung ersetzt bisherige Altfahrzeug Richtlinien
- Motorräder werden künftig in die Recycling und Verwertungsregeln einbezogen
- Export nicht mehr fahrbereiter Fahrzeuge soll verboten werden
Die Europäische Union arbeitet weiter an der Umsetzung des Green Deal und der Kreislaufwirtschaftsstrategie. Mit einer neuen Verordnung zur Fahrzeugzirkularität und zum Umgang mit Altfahrzeugen sollen Design, Nutzung und Entsorgung von Fahrzeugen neu geregelt werden. Künftig sollen mehr Fahrzeugklassen erfasst werden als bisher, darunter erstmals auch Motorräder.
Neue EU Regeln für Fahrzeug Kreislaufwirtschaft
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich auf einen gemeinsamen Text für eine neue Verordnung verständigt. Diese soll die bisherigen Richtlinien zu Altfahrzeugen ersetzen und deutlich ausweiten. Ziel ist es, Fahrzeuge bereits bei der Konstruktion so auszulegen, dass Wiederverwendung, Recycling und Rückgewinnung von Materialien erleichtert werden.
Die neuen Vorgaben decken den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs ab. Sie reichen von der Entwicklung über die Produktion bis hin zur Verwertung am Ende der Nutzungsdauer. Neben dem Umweltschutz soll auch der EU Binnenmarkt besser funktionieren, etwa durch einheitliche Standards für Materialien und Bauteile.
Motorräder erstmals ausdrücklich erfasst
Bislang galten die europäischen Altfahrzeugvorschriften in erster Linie für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Die neue Verordnung weitet den Anwendungsbereich deutlich aus. Neben schweren Nutzfahrzeugen wie Lkw und verschiedenen Sonderfahrzeugen sollen nun auch Motorräder unter die Regelungen fallen.
Damit würden für Motorräder künftig ebenfalls Vorgaben zur Sammlung, Entsorgung, Entgiftung und zum verpflichtenden Ausbau bestimmter Bauteile gelten. Kleine Hersteller von schweren Sonderfahrzeugen sollen allerdings von den Regelungen ausgenommen werden.
Vorgaben für Recycling und Materialeinsatz
Ein zentraler Punkt der Einigung sind verbindliche Quoten für den Einsatz recycelter Materialien in Neufahrzeugen. Besonders Kunststoffe stehen dabei im Fokus. Ein Mindestanteil dieser recycelten Kunststoffe soll aus geschlossenen Kreisläufen stammen, also aus Materialien, die aus Altfahrzeugen zurückgewonnen wurden.
Mit diesen Vorgaben soll erreicht werden, dass wertvolle Rohstoffe innerhalb der EU verbleiben und weniger Primärmaterial benötigt wird. Gleichzeitig sollen Hersteller stärker dazu angehalten werden, Bauteile so zu gestalten, dass sie leichter demontiert und erneut genutzt oder aufbereitet werden können.
Kampf gegen verschwundene Fahrzeuge
Ein weiteres zentrales Thema der neuen Verordnung sind sogenannte verschwundene Fahrzeuge. Jährlich sollen rund 3,5 Millionen Fahrzeuge aus den offiziellen Registern der EU verschwinden, etwa durch illegale Exporte, nicht genehmigte Demontage oder unsachgemäße Entsorgung.
Künftig sollen klar definierte Kriterien festlegen, wann ein Fahrzeug als Abfall gilt und damit als Altfahrzeug eingestuft wird. Fahrzeuge, die diesen Status erreichen, dürfen weder weiterverkauft noch exportiert werden und müssen an zertifizierte Verwertungsbetriebe übergeben werden. Auch bei Eigentumsübertragungen sollen strengere Nachweispflichten gelten, insbesondere bei Online Verkäufen oder wirtschaftlichen Totalschäden.
Zusätzlich ist ein Exportverbot für nicht mehr fahrbereite Fahrzeuge vorgesehen. Dieses soll fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gelten und verhindern, dass Umweltbelastungen in Drittstaaten verlagert werden.
Kritik aus der Motorradwelt
Die geplante Einbeziehung von Motorrädern stößt nicht überall auf Zustimmung. Der Motorradverband FEMA sieht die Besonderheiten des Motorradsektors nicht ausreichend berücksichtigt.
Nach Ansicht des Verbandes verursachen Motorräder im Vergleich zu Pkw oder Lkw einen deutlich geringeren Material und Ressourcenverbrauch. Auch ihr Anteil am Abfallstrom aus Altfahrzeugen sei gering, sodass der ökologische Nutzen zusätzlicher Regulierung begrenzt ausfalle.
Zudem verweist FEMA auf bereits bestehende, informelle Wiederverwendungs und Recyclingstrukturen. In vielen Ländern würden gebrauchte Motorradteile weiterverwendet, aufgearbeitet oder weiterverkauft. Diese Systeme seien in der Praxis oft sehr effizient und könnten durch zusätzliche Bürokratie beeinträchtigt werden. Der Verband fordert daher einen differenzierteren und stärker datenbasierten Ansatz für Motorräder.
Zeitplan und weiteres Vorgehen
Bevor die neue Verordnung in Kraft treten kann, muss sie noch formell vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Danach soll sie zwei Jahre später Anwendung finden. Einige Regelungen, wie das Exportverbot für nicht fahrbereite Fahrzeuge, greifen erst nach weiteren Übergangsfristen.
Ob und in welcher Form Motorräder tatsächlich dauerhaft unter die neuen Vorschriften fallen, dürfte in den kommenden Monaten weiter intensiv diskutiert werden. Klar ist jedoch, dass sich der regulatorische Rahmen für die gesamte Fahrzeugbranche in der EU spürbar verändern wird.

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