- Motorradfahrverbot auf der L1152 galt 2025 an Wochenenden und Feiertagen von April bis Oktober
- Klage richtet sich gegen eine geplante erneute Sperrung ab dem 1. April 2026
- Der BVDM übernimmt die Prozesskosten und organisiert die rechtliche Vertretung
Die Diskussion um Motorradfahrverbote auf beliebten Landstraßen beschäftigt seit Jahren viele Regionen in Deutschland. Im Landkreis Sonneberg in Thüringen ist die Auseinandersetzung nun in eine juristische Phase eingetreten. Hintergrund ist ein zeitlich begrenztes Fahrverbot für Motorräder auf einem Abschnitt der Landesstraße L1152, das im Jahr 2025 angeordnet wurde.
Motorradfahrverbot auf der L1152 im Jahr 2025
Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Sonneberg hatte für das Jahr 2025 ein Fahrverbot für Motorräder auf der L1152 zwischen dem Knotenpunkt K1 und der Ortslage Schauberg verfügt. Die Regelung galt vom 1. April bis zum 31. Oktober, jeweils samstags und sonntags sowie an Feiertagen. Verantwortlich für die Anordnung war die Leitung der zuständigen Behörde.
Als Begründung führte der Landkreis eine aus Sicht der Behörde hohe Zahl von Motorradunfällen auf diesem Streckenabschnitt an. Für das Jahr 2024 wurden insgesamt 13 Unfälle mit Motorradbeteiligung registriert. In 12 Fällen wurde Eigenverschulden der Motorradfahrer festgestellt. Auf Basis dieser Zahlen wurde die temporäre Sperrung als Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit angeordnet.
Klage gegen geplante Sperrung ab 2026
Eine Motorradfahrerin und ein Motorradfahrer aus dem Landkreis Sonneberg haben gegen diese Praxis Klage erhoben. Die Klage richtet sich konkret gegen eine erneute Sperrung der Strecke ab dem 1. April 2026. In der Klageschrift wird beantragt, dem Beklagten zu untersagen, die Landesstraße L1152 zwischen dem Knotenpunkt K1 und der Ortslage Schauberg an Sonn und Feiertagen für Motorradfahrer zu sperren.
Beklagter ist formal der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Landkreis Sonneberg. Der Streitwert des Verfahrens wurde mit 10.000 Euro angesetzt. Die rechtliche Vertretung der Kläger übernimmt eine auf Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei aus Berlin. Der Bundesverband der Motorradfahrer trägt die Kosten des Verfahrens und unterstützt die Klage organisatorisch.
Ziel der sogenannten vorausschauenden Klage
Verwaltungsgerichtliche Verfahren können sich über einen langen Zeitraum hinziehen. Vor diesem Hintergrund wurde die Klage bereits im Oktober 2025 eingereicht, obwohl das nächste Fahrverbot erst für die Saison 2026 im Raum steht. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, frühzeitig eine gerichtliche Klärung herbeizuführen und zu verhindern, dass die Strecke während der Motorradsaison 2026 erneut gesperrt wird.
Aus Sicht der Kläger und des BVDM soll damit ausreichend Zeit gewonnen werden, um noch vor Beginn der nächsten Saison eine Entscheidung zu erlangen. Ob dieses Ziel erreicht wird, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht ab.
Diskussion in der Unfallkommission des Landkreises
In einer Sondersitzung der Unfallkommission des Landkreises Sonneberg am 25. November 2025 wurde nach Angaben des BVDM deutlich, dass das Motorradfahrverbot auf der L1152 erneut aufgegriffen werden soll. Vertreter des Verbandes waren vor Ort und kritisierten die aus ihrer Sicht pauschale Maßnahme.
Der BVDM argumentierte, dass Motorradfahrer, die sich gesetzeskonform verhalten, nicht für das Fehlverhalten einzelner in Haftung genommen werden dürften. Zudem wurden alternative Maßnahmen vorgeschlagen, die zunächst getestet werden sollten, bevor eine vollständige Sperrung für Motorräder erfolgt. Diese Vorschläge fanden nach Angaben des Verbandes keine Berücksichtigung.
Rüttelstreifen als umstrittene Maßnahme
Stattdessen hält der Landkreis Sonneberg offenbar an der Installation sogenannter Rüttelstreifen fest. Diese sollen nach Auffassung der Verwaltung eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme darstellen. Der BVDM bezweifelt jedoch deren Wirksamkeit, insbesondere bei modernen Motorrädern, und verweist auf den hohen finanziellen Aufwand. Der Vorschlag, die Mittel anderweitig einzusetzen, wurde nach Darstellung des Verbandes nicht aufgegriffen.
Region Sonneberg als Motorradgebiet
Unabhängig von der rechtlichen Auseinandersetzung gilt die Region rund um Sonneberg als beliebtes Ziel für Motorradfahrer. Die Stadt liegt im Dreiländereck Thüringen, Bayern und Hessen. In rund 25 Kilometern Entfernung befindet sich Coburg mit mehreren historischen Sehenswürdigkeiten. Etwa 50 Kilometer entfernt beginnt der Naturpark Thüringer Schiefergebirge entlang der Saale mit zahlreichen Stauseen.
Die Region bietet eine Vielzahl kurvenreicher Landstraßen sowie Übernachtungsmöglichkeiten von Pensionen bis hin zu Campingplätzen. Für Fernreisende ist das Gebiet über die Autobahn A 73 gut erreichbar.
Appell des BVDM zum rücksichtsvollen Fahren
Abschließend appelliert der BVDM an Motorradfahrer, sich stets rücksichtsvoll zu verhalten. Insbesondere in und in der Nähe von Ortschaften solle mit niedriger Drehzahl gefahren werden, um unnötigen Motorlärm zu vermeiden. Auch bei zügiger Fahrweise seien die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten.

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