- DVR fordert seit 2014 Tempo 80 auf schmalen Landstraßen bis sechs Meter Breite
- VMK-Beschluss vom März 2026 bleibt unverbindlich: „nimmt zur Kenntnis“ und „sieht mit Sorge“
- Ein konkreter Verordnungsentwurf für eine StVO-Änderung liegt bisher nicht vor
Wer in den vergangenen Tagen die Medien verfolgt hat, konnte den Eindruck gewinnen, auf deutschen Landstraßen würde demnächst flächendeckend nur noch 80 km/h gelten. Die Schlagzeilen klingen dramatisch, doch ein genauer Blick auf die tatsächlichen Beschlüsse und Dokumente zeigt ein deutlich differenzierteres Bild. Die Forderung nach Tempo 80 auf Landstraßen ist weder neu noch steht sie unmittelbar vor einer Umsetzung. Was tatsächlich passiert ist und was das für Motorradfahrer bedeuten könnte, lohnt sich genauer anzuschauen, denn es gibt auch spezielle Forderung für Motorräder oder deren Fahrer.
Was der Deutsche Verkehrssicherheitsrat fordert
Im Zentrum der aktuellen Debatte steht der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Der Verband fordert bereits seit dem Jahr 2014, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen mit einer Fahrbahnbreite bis einschließlich sechs Metern auf 80 km/h zu begrenzen. An Kreuzungen und Einmündungen soll das Tempo auf 70 km/h sinken. Auf gut ausgebauten, breiten Strecken könnte weiterhin Tempo 100 erlaubt bleiben.
In einer Pressemitteilung vom 8. April 2026 hat der DVR diese Forderung anlässlich der dritten Nationalen Verkehrssicherheitskonferenz (NVSK) in Berlin erneut bekräftigt. DVR-Präsident Manfred Wirsch formulierte es so: „Wir rüsten unsere Fahrzeuge technisch immer weiter auf, weigern uns aber, die einfachste Sicherheitssoftware der Welt zu installieren: Ein Blechschild mit der Zahl 80.“
Der DVR begründet seine Forderung mit den steigenden Unfallzahlen. Im Jahr 2021 starben noch 2.562 Menschen im deutschen Straßenverkehr. 2024 waren es bereits 2.770, im Jahr 2025 stieg die Zahl weiter auf 2.814. Allerdings werden diese Zahlen nicht ins Verhältnis zum Verkehrsaufkommen gesetzt, das im selben Zeitraum ebenfalls zugenommen hat, wodurch die tatsächliche Risikoentwicklung pro gefahrenem Kilometer anders ausfallen könnte. Laut DVR-Angaben kamen 2024 allein auf Landstraßen 1.571 Menschen ums Leben, das entspricht 57 Prozent aller Verkehrstoten. In 541 Fällen war überhöhte Geschwindigkeit die Unfallursache.
Im Gegenzug befürwortet der DVR eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Lkw von derzeit 60 auf 80 km/h auf geeigneten Streckenabschnitten. Damit würden die Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern sinken, was nach Einschätzung des DVR den subjektiv empfundenen Überholdruck bei Auto- und Motorradfahrern verringern und gefährliche Überholmanöver reduzieren soll.
Was die Verkehrsministerkonferenz tatsächlich beschlossen hat
Deutlich weniger spektakulär liest sich der offizielle Beschluss der Verkehrsministerkonferenz (VMK) vom 25. und 26. März 2026 in Lindau. Die VMK ist das Gremium der Landesverkehrsminister und fasst dort politische Beschlüsse, die allerdings keine direkte Gesetzeskraft haben.
Unter Tagesordnungspunkt 6.3 „Verkehrssicherheit auf Landstraßen“ heißt es im Beschlusstext lediglich, dass die VMK den Bericht des Bundesverkehrsministeriums (BMV) und der Länder „zur Kenntnis nimmt“ und die darin enthaltene Bestandsaufnahme begrüßt. Weiter sieht die VMK die Unfallentwicklung „weiterhin mit Sorge“ und weist auf die „Dringlichkeit weiteren Handelns“ hin. Zusätzlich bittet sie, die Innenminister-, Gesundheitsminister- und Justizministerkonferenz über den Beschluss zu informieren und für die Umsetzung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu werben.
Von einem Tempolimit oder konkreten Geschwindigkeitszahlen ist im VMK-Beschluss keine Rede.
Der BMV-Bericht: Sieben Maßnahmenbereiche für mehr Sicherheit
Wesentlich detaillierter ist der dem Beschluss zugrunde liegende Bericht des Bundesverkehrsministeriums, der von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet wurde. Diese Arbeitsgruppe war bereits im Oktober 2023 von der VMK eingesetzt worden und hat ihren Bericht im Oktober 2025 vorgelegt. Die Fassung vom März 2026 ist eine Fortschreibung mit dem aktuellen Umsetzungsstand.
Der Bericht umfasst sieben Maßnahmenbereiche. Für Motorradfahrer sind dabei mehrere Punkte relevant.
Zum Thema Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen heißt es im Bericht, dass der Bund den Ländern über eine Anpassung der straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben „mehr Flexibilität bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen einräumen“ könnte. Einige Mitglieder der Arbeitsgruppe unterstützen eine Anpassung der Regelgeschwindigkeit auf zweispurigen Landstraßen. Der nächste Schritt: Bund und Länder erörtern die Frage im Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung (BLFA-StVO). Ein konkreter Entwurf oder Zeitplan existiert nicht.
Beim Thema Überholen wird vorgeschlagen, die bestehenden Regelungen für Überholverbote zu konkretisieren. Auf Landstraßen mit einem Fahrstreifen pro Richtung soll geprüft werden, ob bereits die Feststellung einer unzureichenden Überholsichtweite für die Anordnung eines Überholverbots ausreicht.
Besonders aufschlussreich ist der Abschnitt zur Verkehrsüberwachung. Der Bericht stellt fest, dass die Fahrererkennung bei Motorrädern „regelmäßig an ihre Grenzen“ stößt. Als Lösungsansatz wird die Einführung einer Halterverantwortlichkeit diskutiert, bei der zunächst der Fahrzeughalter für Verstöße verantwortlich wäre und sich durch die Benennung des tatsächlichen Fahrers entlasten könnte. Der DVR fordert in seiner Pressemitteilung zudem den verstärkten Einsatz kamerabasierter Kontrollen, sogenannter Handy-Blitzer, und die Erprobung von Abschnittskontrollsystemen (Section Control).
Unter dem Punkt „Motorradfahren – Gefahren konsequent mindern“ beschreibt der Bericht, dass die meisten Bundesländer bereits spezielle polizeiliche Konzepte zur Steigerung der Verkehrssicherheit von Motorradfahrern umsetzen. Dazu gehören geführte Ausfahrten mit Tipps zur Gefahrensensibilisierung, regelmäßige Kontrollen an bekannten Motorradstrecken sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Kontrollen betreffen Geschwindigkeitsverstöße, Überholmanöver, Fahrtüchtigkeit und den technischen Zustand der Fahrzeuge.
Was am 14. April in Berlin stattfinden wird
In mehreren Medienberichten wurde der 14. April 2026 als möglicher Stichtag für eine Entscheidung genannt. Tatsächlich findet an diesem Tag die dritte Nationale Verkehrssicherheitskonferenz (NVSK) statt, eine Fachkonferenz des Bundesverkehrsministeriums unter dem Motto „830.000 Kilometer Verantwortung: Gemeinsam für sichere Straßen“. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um ein politisches Beschlussgremium, sondern um eine Veranstaltung für den fachlichen Austausch zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden. Die Veranstaltung ist laut BMV bereits ausgebucht.
Das Programm umfasst unter anderem ein Forum zur Landstraßensicherheit, in dem auch Maßnahmen zur Erhöhung der Motorradsicherheit thematisiert werden sollen. Eröffnet wird die Konferenz von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. Im Abschlussplenum diskutieren Vertreter der Autobahn GmbH, der Coalition for Cyclist Safety und des VDI über vernetzte Mobilität. Am Abend ist eine Netzwerkveranstaltung mit DVR-Präsident Wirsch und DVW-Präsidentin Kirsten Lühmann geplant.
Es werden dort weder Gesetze verabschiedet noch verbindliche Beschlüsse gefasst.
Breites Verbändebündnis erhöht den politischen Druck
Parallel zu den offiziellen Gremien hat sich ein von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) koordiniertes Bündnis aus 13 Organisationen formiert. Dazu gehören unter anderem die Gewerkschaft der Polizei, der BUND, Greenpeace, der Verkehrsclub Deutschland (VCD), der NABU und die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland. Bereits am 23. März 2026, kurz vor der VMK in Lindau, forderte das Bündnis eine sofortige Absenkung der Höchstgeschwindigkeit außerorts von 100 auf 80 km/h. Darüber hinaus verlangt das Bündnis ein Tempolimit auf Autobahnen und mehr Tempo 30 innerorts.
Die DUH argumentiert, dass diese Maßnahmen nahezu kostenfrei und sofort umsetzbar seien und jährlich hunderte Verkehrstote sowie tausende Schwerstverletzte vermeiden könnten. Zusätzlich ließen sich laut DUH-Berechnungen bis zu 11,7 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) unterstützt die Forderung nach Tempo 80 ebenfalls. DVW-Präsidentin Kirsten Lühmann erklärte vor der VMK: „Die wirksamsten Maßnahmen liegen auf dem Tisch – sie müssen nun konsequent umgesetzt werden.“ Die DVW verweist auf Maßnahmenvorschläge, die von der PTV Transport Consult für die VMK erarbeitet wurden und neben Tempolimits auch Querungshilfen und Schutzplanken umfassen.
Als internationales Vorbild wird häufig Frankreich angeführt. Dort gilt seit 2018 ein allgemeines Tempolimit von 80 km/h auf Landstraßen. Die Zahl der schweren Unfälle soll seitdem laut der Initiative für sichere Straßen signifikant gesunken sein.
Wie ein neues Tempolimit überhaupt umgesetzt werden müsste
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen ist in Paragraf 3 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Eine Änderung erfordert eine Änderungsverordnung, die vom Bundesverkehrsministerium erarbeitet und vom Bundesrat gebilligt werden muss. Ein Bundestagsbeschluss ist für eine StVO-Änderung nicht erforderlich, was den Prozess theoretisch beschleunigen könnte.
Aktuell liegt jedoch kein Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums vor. Das Thema befindet sich in der Erörterung auf Fachebene im BLFA-StVO. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hat sich bislang nicht öffentlich für ein konkretes Tempolimit auf Landstraßen ausgesprochen. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung findet sich kein Passus zu Tempolimits.
Die VMK-Beschlüsse haben zwar politisches Gewicht, weil sie die Position der Landesminister widerspiegeln, die über den Bundesrat einer StVO-Änderung zustimmen müssten. Der aktuelle Beschluss bleibt aber bewusst unverbindlich formuliert. Die nächste reguläre VMK findet im Herbst 2026 statt. Selbst wenn das BMV kurzfristig einen Verordnungsentwurf vorlegen würde, wäre eine Umsetzung realistisch frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027 denkbar.
Häufige Fragen
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Kommt jetzt Tempo 80 auf allen Landstraßen?
Nein. Es gibt aktuell weder einen Gesetzentwurf noch einen konkreten Zeitplan für ein neues Tempolimit auf Landstraßen. Der DVR fordert Tempo 80 nur auf schmalen Landstraßen bis sechs Meter Fahrbahnbreite. Auf gut ausgebauten Strecken soll Tempo 100 bestehen bleiben.
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Was hat die Verkehrsministerkonferenz im März 2026 beschlossen?
Die VMK hat den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen und die Unfallentwicklung als besorgniserregend eingestuft. Ein konkretes Tempolimit wurde nicht beschlossen. Das Thema wird in Fachausschüssen weiter erörtert.
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Was bedeuten die Vorschläge für Motorradfahrer?
Motorradfahrer sind gleich mehrfach betroffen. Neben einem möglichen Tempolimit werden verstärkte Kontrollen an Motorradstrecken, die Einführung einer Halterverantwortlichkeit und technische Maßnahmen zur Erhöhung der Motorradsicherheit diskutiert. Die Fahrererkennung bei geblitzten Motorrädern wird als Vollzugslücke benannt.
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Gilt in Frankreich bereits Tempo 80 auf Landstraßen?
Ja. Frankreich hat 2018 ein allgemeines Tempolimit von 80 km/h auf Landstraßen eingeführt. Die Maßnahme wird vom DVR und verschiedenen Verbänden als Vorbild für Deutschland angeführt.
➜ Dieser Artikel ist Teil unserer umfassenden Übersicht: Motorradrecht & Politik: Gesetze, Urteile und Entwicklungen für Motorradfahrer. Dort findest du alle wichtigen Informationen zum Thema gebündelt.
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