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Gerichtliches Urteil nach „illegalem Rennen“

By Andreas Denner20 Juni, 2019
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Gerichtliches Urteil nach „illegalem Rennen“

Anfang Juli 2018 sollen sich laut Polizeibericht fünf Motorradfahrer ein illegales Rennen auf dem Kölner Militärring geliefert haben. Sie sollen sich gegenseitig auf beiden Spuren überholt haben, mit bis zu 160 km/h bei erlaubten 70 km/h gefahren sein und Autos geschnitten und ausgebremst haben. Blaulicht und Polizeidurchsagen sollen ignoriert worden sein. Als die Biker schließlich angehalten werden konnten, wurde ihnen die Führerscheine und Motorräder abgenommen. Einer der Biker entzog sich der Kontrolle, wurde aber zu Hause angetroffen.

Über den Vorfall wurde hier damals schon berichtet.

Gerichtliches Urteil nach „illegalem Rennen“

Die fünf Motorradfahrer mussten sich jetzt vor Gericht verantworten. Zuerst stellten sie klar, dass sie kein Motorrad-Club sind, sondern nur eine Clique, die sich für schöne Touren in die Eifel und ins Bergische verabreden. Sie sind auch keine Raser. Im Gegenteil, ihnen war es immer wichtig keine Raser in der Clique zu haben. Ein Rennen wären sie nicht gefahren.

Sie gaben an, in einer Kolonne gefahren zu sein, versetzt und mit einem gewissen Abstand zueinander. Ein gegenseitiges Überholen oder gar ein „Kräftemessen“ gab es nicht. Dass sie zu schnell fuhren gaben sie zu. Allerdings nicht bis zu 160 km/h wie die Polizei behauptete. Allerhöchstens wären es stellenweise bis zu 100 km/h (laut Tacho) gewesen.

Einer der Polizisten schilderte den Vorfall im Zeugenstand ganz anders. Er sprach davon, dass „der Biker Club“ mehrfach mit Tempo 160 km/h unterwegs waren, immer wieder beschleunigt haben und nicht auf die Lautsprecherdurchsagen gehört haben. Eine Kontrolle konnte nur dadurch erzwungen werden, dass sich der Streifenwagen vor sie gesetzt und ausgebremst hatte.

Die Beschuldigten gaben an, den Streifenwagen erst kurz vor der Kontrolle bemerkt zu haben. Einer der Biker entzog sich dann der Kontrolle, konnte aber schnell ermittelt werden, da die Beamten sich das Nummernschild notiert hatten. Auch sein Führerschein und Motorrad wurden beschlagnahmt.

Kein Rennen gefahren

Einer der Beschuldigten gab bei der Kontrolle, bei der auch eine Motorradspezialeinheit hinzugezogen wurde und die über Stunden dauerte, freiwillig sein Handy heraus, da er noch dachte das würde sie entlasten. Sie waren sich ja sicher, kein Rennen gefahren zu sein. Außerdem dachte er auch, er würde es in ein paar Tagen wieder sehen…

Das Urteil

Das Gericht hatte zu große Zweifel an dem angeblichen Rennen unter anderem auch deswegen, da die Polizeibeamten nicht konkretisieren konnten welcher Fahrer was gemacht haben soll. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Führerscheine bekamen die fünf Beschuldigten noch im Gericht zurück, nach fast einem Jahr. Auch die beschlagnahmten Motorräder werden wieder freigegeben. Die Kosten für die Unterstellung müssen von den freigesprochenen Bikern nicht bezahlt werden, die werden von der Staatskasse übernommen.

Der Freispruch dürfte nach fast einem Jahr ohne Führerschein und Motorrad nur ein schwacher Trost gewesen sein. Einen der Beteiligten traf es allerdings besonders schlimm. Er war Fahrlehrer und konnte durch den Führerscheinverlust seine Fahrschule schließen und musste zwischenzeitlich auch Privatinsolvenz beantragen.

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Andreas Denner
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Redakteur bei Motorrad Nachrichten. Fokus auf Technik, Szene und Motorradpolitik – neutral, sachlich, verständlich. Verantwortlich für die Seiten www.Motorcycles.News, www.Motorrad.Training und den YouTube-Kanal "Motorrad Nachrichten", sowie deren social Media-Seiten.

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