Erhöhung der CO₂-Steuer
Die CO₂-Steuer steigt von 30 auf 45 Euro pro ausgestoßener Tonne CO₂, was eine direkte Auswirkung auf die Preise für Benzin und Diesel hat. Der ADAC schätzt, dass sich der Liter Benzin um etwa 4,3 Cent und Diesel um 4,7 Cent verteuern wird. Diese Maßnahme, die Teil der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung ist, zielt darauf ab, den CO₂-Ausstoß zu senken und umweltschonendere Mobilität zu fördern. Eigentlich war eine jährliche Erhöhung geplant, die letztes Jahr wegen der Corona-Krise allerdings ausgesetzt wurde.
Für 2024 war dann nur die „normale“ Erhöhung um 5 Euro pro Tonne CO₂ geplant, wegen fehlendem Geld in der Staatskasse entschied man sich allerdings dazu gleich um 10 Euro zu erhöhen.
Als Ausgleich bleibt die erhöhte Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer bestehen, um die finanzielle Belastung für Pendler zu mildern.
Technologische Innovationen in Neuwagen
Ab Juli 2024 werden eine Reihe von Fahrerassistenzsystemen und der Event Data Recorder (EDR) in allen neu zugelassenen PKWs Pflicht. Dazu zählen Systeme wie Notbremsassistent, Geschwindigkeitsassistent und Müdigkeitswarner. Der EDR dient zur Aufzeichnung wichtiger Fahrzeugdaten bei Unfällen. Er erfasst permanent verschiedenste Fahrdaten, überschreibt diese allerdings wieder innerhalb kürzester Zeit. Die Daten werden nur bei bestimmten vordefinierten Ereignissen gespeichert (Unfall). Dadurch stehen dann verschiedenste Fahrdaten zur Verfügung, die bei der Unfallaufklärung / Schuldfrage helfen könnten. Man darf also davon ausgehen, dass zukünftig bei Unfällen die entsprechenden Daten ausgelesen werden, da ggf. Polizei, Staatsanwaltschaft, Versicherungen usw. sicherlich großes Interesse daran haben werden.
Geplante Führerschein-Novelle: Was ändert sich?
Die EU plant eine umfassende Reform der Führerschein-Richtlinien. Ab 2024 könnten regelmäßige Überprüfungen der Fahrtauglichkeit für alle Führerscheininhaber eingeführt werden. Zudem wird das begleitete Fahren voraussichtlich für Fahranfänger auch im Ausland möglich.
Stark in der Diskussion sind allerdings auch geplante Geschwindigkeitsbegrenzungen für bestimmte Fahrergruppen, so sollen Fahranfänger in der Probezeit nur noch maximal 90 km/h fahren dürfen und könnten außerdem auch mit einem Nachtfahrverbot belegt werden. Speziell im Motorradbereich wird außerdem auch davon gesprochen, dass Motorradfahrer, die ihren Führerschein erst nach Einführung der neuen Novelle erwerben, auch nach der Probezeit maximal 120 km/h fahren dürfen, auch auf der Autobahn, wenn es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.
Was genau mit der neuen Führerscheinnovelle kommen wird und wann diese eingeführt wird, ist aktuell allerdings noch völlig offen. Wir halten euch auf dem Laufenden.
Noch offen ist auch noch, was aus dem von der deutschen Umwelthilfe geplanten Pilotprojekt Holzminden wird. Hier plant man u.a. temporäre Fahrverbote, nur für Motorräder, mit einem eingetragenem Standgeräusch von über 90 dB/A (wobei dieser Wert eigentlich total praxisfern ist und nichts mit dem tatsächlichem Fahrgeräusch zu tun hat).
Euro6e für PKWs und Euro5+ für Motorräder
Für PKWs wird die Abgasnorm Euro 6e verbindlich, die eine weitere Verschärfung der bisherigen Euro 6-Norm darstellt. Diese Norm zielt darauf ab, den Schadstoffausstoß von Neuwagen weiter zu reduzieren, um die Luftqualität zu verbessern und den Umweltschutz zu stärken.
Ab Januar 2024 tritt die neue Abgasnorm Euro 5+ für Motorräder in Kraft. Diese stellt eine Anpassung und Verschärfung der bisherigen Euro 5-Norm dar und gilt für alle neuen Typengenehmigungen ab diesem Zeitpunkt. Ab Januar 2025 wird sie dann auch für alle Erstzulassungen von Motorrädern verbindlich. Euro 5+ konzentriert sich auf eine strengere Kontrolle und Haltbarkeit der Abgasreinigungssysteme. Dies soll sicherstellen, dass die Emissionswerte der Motorräder nicht nur unter Laborbedingungen, sondern auch im realen Straßenverkehr eingehalten werden.
Änderungen im Umland
Für Reisen ins Umland gibt es ebenfalls Neuerungen. So tritt 2024 der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft, der die gegenseitige Vollstreckung von Bußgeldern vereinfacht.
In Italien werden Bußgelder für bestimmte Verkehrsdelikte drastisch erhöht.
Österreich führt eine Tagesvignette für Autobahnen ein, während die Kosten für die 10-Tages-Vignette steigen.







