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Startseite » Neue Funktion von Google Maps – Warnung von Gefahrstellen und Blitzer
berndtblitzt
Archivbild / Quelle Polizei
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Neue Funktion von Google Maps – Warnung von Gefahrstellen und Blitzer

By Andreas Denner27 Januar, 2019
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Neue Funktion von Google Maps – Warnung von Gefahrstellen und Blitzer

Zwei neue Funktionen sollen in Google Maps, der beliebten Navigations-Software, eingeführt werden – Anzeigen von Gefahrenstellen (u.a. Blitzer) und die Anzeige der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Diese beiden Funktionen werden in einigen Ländern bereits getestet.

User können entsprechende Orte melden

Wo sich ein Unfall ereignet hat, oder wo gerade eine Polizeikontrolle durchgeführt wird, weiß Google natürlich nicht und ist daher auf die Mithilfe der User angewiesen. Diese können eine entsprechende Stelle direkt über die App an Google melden.

Rechtlich ist die Nutzung nicht erlaubt

Wie auch die Rennleitung 110 auf ihrer Facebookseite informiert, ist die Nutzung der App dann allerdings nicht mehr erlaubt:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

§ 23 (1c) StVO

Handy darf in Betriebsbereitem Zustand nicht mal mehr mitgeführt werden

Professor Dieter Müller von der Hochschule der Polizei Sachsen ist der Meinung, dass man ein Smartphone, das mit Google Maps und der Warnfunktion ausgestattet ist, zukünftig gar nicht mehr in eingeschaltetem Zustand bei einer Fahrt mitführen dürfte.

Ob man bei einem entsprechend ausgestattetem Smartphone von einem Gerät sprechen kann, dass dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, muss aber wohl erst noch juristisch geklärt werden. In der Praxis ist es außerdem auch schwierig, dies nachzuweisen, da ein Handy nicht so einfach überprüft werden kann. Dies ist nur möglich, wenn Gefahr in Verzug ist oder eine richterliche Anordnung vorliegt…

Festzuhalten bleibt aber, dass die Verwendung einer entsprechenden Software nicht erlaubt ist.

Wann die Funktion auch im deutschsprachigem Raum eingeführt wird ist bisher noch offen, genauso wann die Navigation für Motorräder kommen wird, die im asiatischem Raum bereits getestet wird.

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Redakteur bei Motorrad Nachrichten. Fokus auf Technik, Szene und Motorradpolitik – neutral, sachlich, verständlich. Verantwortlich für die Seiten www.Motorcycles.News, www.Motorrad.Training und den YouTube-Kanal "Motorrad Nachrichten", sowie deren social Media-Seiten.

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