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Startseite » Dashcams in Europa: Portugal verschärft Verbot – hohe Strafen für Sommerreisende drohen
Dashcam am Motorrad
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Dashcams in Europa: Portugal verschärft Verbot – hohe Strafen für Sommerreisende drohen

By Andreas Denner9 Juni, 2025
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Portugal hat die Gesetzeslage rund um Dashcams drastisch verschärft und reiht sich nun in eine Reihe von Ländern ein, die den Einsatz solcher Geräte vollständig untersagen. Gemeinsam mit Österreich, Luxemburg und der Schweiz gilt dort inzwischen ein faktisches oder rechtliches Totalverbot für Dashcams.  Für Touristen bedeutet das: Wer mit einer Kamera an der Windschutzscheibe unterwegs ist, riskiert empfindliche Strafen – und das mitunter allein schon durch den bloßen Besitz eines solchen Geräts.

Die portugiesische Datenschutzgesetzgebung sieht in der unbefugten Videoaufnahme im öffentlichen Raum einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre.  Grundlage hierfür ist das nationale Gesetz Nr. 58/2019, das die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umsetzt.  Kameras dürfen laut Artikel 19 nicht auf öffentlichen Straßen, angrenzenden Grundstücken oder anderen nicht vollständig im Eigentum stehenden Bereichen installiert werden – es sei denn, dies ist aus Sicherheitsgründen zwingend notwendig.  Ein Umstand, der bei Dashcams in Privatfahrzeugen regelmäßig nicht gegeben ist.

 

Besitz kann bereits zur Strafe führen

Besonders streng ist Portugals Vorgehen auch deshalb, weil nicht nur die Nutzung, sondern bereits der Besitz einer Dashcam rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.  Die Behörden stellen klar: Eine Kamera, die im Auto sichtbar liegt – etwa auf dem Armaturenbrett, im Handschuhfach oder im Kofferraum – kann bereits Anlass für polizeiliche Maßnahmen sein.  Die Bußgelder können in Extremfällen bis zu 25.000 € (ca. 27.100 $) betragen.

Das portugiesische Strafrecht ergänzt diese Sichtweise in Artikel 199: Das unerlaubte Aufnehmen und Verbreiten nicht-öffentlicher Äußerungen oder Bilder kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.  Zwar erkennen Gerichte in Einzelfällen Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel an – etwa bei der Aufklärung von Straftaten – doch dies erfolgt nur unter strengen Voraussetzungen und stets nach Einzelfallabwägung.

 

Ähnlich strenge Regelungen in Österreich, Luxemburg und der Schweiz

Auch Österreich verfolgt eine besonders harte Linie in Sachen Videoüberwachung.  Laut nationalem Überwachungsgesetz gelten Dashcams als illegale Aufnahmegeräte, da sie systematisch Bildmaterial ohne vorherige Zustimmung erfassen.  Wer beim Betrieb oder Besitz einer Dashcam erwischt wird, muss mit Bußgeldern von bis zu 25.000 € (ca. 27.100 $) rechnen – insbesondere bei Wiederholungstaten oder wenn das aufgezeichnete Material öffentlich geteilt wird.

In Luxemburg sind die Gesetze ähnlich restriktiv.  Zwar glauben viele Autofahrer, dass das Filmen aus einem Privatfahrzeug heraus als „private Nutzung“ eingestuft wird.  Doch das luxemburgische Recht sieht bereits in der Aufnahme von öffentlichen Straßen und Passanten eine Verletzung der Privatsphäre – unabhängig davon, ob das Material verbreitet wird.  Die Datenschutzbehörden bestätigen: Auch Touristen unterliegen diesen Regelungen uneingeschränkt.

In der Schweiz – obwohl nicht EU-Mitglied – verbietet der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) die Verwendung von Dashcams faktisch.  Rechtlich ist die Nutzung nur unter sehr engen Bedingungen erlaubt, die in der Praxis kaum erfüllbar sind: Es muss sichergestellt werden, dass Personen über die Aufnahme informiert wurden und ihr Einverständnis gegeben haben.

 

Europaweite Unterschiede: Rechtliche Grauzonen bleiben

Während Portugal, Österreich, Luxemburg und die Schweiz klare Verbote ausgesprochen haben, ist die Lage in anderen europäischen Ländern deutlich differenzierter:

  • Deutschland erlaubt Dashcams unter strengen Auflagen: Nur kurze Sequenzen dürfen gespeichert werden, und die Aufnahmen müssen datenschutzkonform verarbeitet werden.
  • Frankreich gestattet die Nutzung zu privaten Zwecken, verlangt jedoch die Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kennzeichen bei Weitergabe.
  • Belgien erlaubt die Verwendung ebenfalls, setzt aber bei der Veröffentlichung die ausdrückliche Zustimmung voraus.

Diese Unterschiede bergen ein erhebliches Risiko für grenzüberschreitende Reisende.  Was in einem Land als nützliches Beweismittel gilt, kann im Nachbarstaat als illegale Überwachung gewertet werden.

 

Was Reisende beachten sollten

Vor allem im Sommer, wenn viele Touristen mit dem Auto durch Europa reisen, ist Vorsicht geboten.  Experten von Automobilclubs und Herstellern raten dringend dazu, sich vor Reiseantritt über die jeweiligen Regelungen zu informieren und Dashcams bei Bedarf vollständig aus dem Fahrzeug zu entfernen.  Sichtbare Kameras – selbst wenn sie ausgeschaltet sind – können bereits als Verstoß gewertet werden.

Zudem sollten Dashcam-Aufnahmen keinesfalls ungeprüft im Internet veröffentlicht oder Behörden zur Verfügung gestellt werden.  In vielen Ländern sind solche Inhalte nicht verwertbar oder sogar strafbar.  Wer auf Aufzeichnungen zur Absicherung nicht verzichten möchte, sollte alternative Hilfsmittel wie GPS-Tracker oder digitale Fahrtenbücher in Betracht ziehen, die keine personenbezogenen Daten erfassen.

 

Fazit: Datenschutz kennt keine Landesgrenzen

Die rechtliche Lage zur Nutzung von Dashcams in Europa ist äußerst uneinheitlich und komplex.  Portugal hat mit seinem klaren Verbot ein deutliches Zeichen gesetzt – andere Länder wie Österreich, Luxemburg und die Schweiz verfolgen ähnliche Linien.  Für Reisende bedeutet das: Ein Gerät, das in Spanien oder Deutschland problemlos erlaubt ist, kann wenige Kilometer weiter zur Kostenfalle oder zum rechtlichen Problem werden.

Wer unnötigen Ärger, Bußgelder oder gar gerichtliche Verfahren vermeiden möchte, sollte seine Dashcam bei Fahrten durch verbotene Regionen entweder vollständig entfernen oder zumindest unzugänglich und unsichtbar verstauen.

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Andreas Denner
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Redakteur bei Motorrad Nachrichten. Fokus auf Technik, Szene und Motorradpolitik – neutral, sachlich, verständlich. Verantwortlich für die Seiten www.Motorcycles.News, www.Motorrad.Training und den YouTube-Kanal "Motorrad Nachrichten", sowie deren social Media-Seiten.

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