- Sperrung der B274 zwischen Allendorf und Zollhaus ab dem 1. April 2026 an Wochenenden und Feiertagen
- Mofas und Kleinkrafträder bleiben ausgenommen
- Rhein-Lahn-Kreis meldet null Motorradunfälle an gesperrten Tagen im Vorjahr
- Polizeikontrollen zur Überwachung des Verbots erneut angekündigt
Motorradfahrer, die in den vergangenen Jahren die kurvenreiche Bundesstraße 274 im Rhein-Lahn-Kreis als Ausflugsziel geschätzt haben, müssen sich auch 2026 auf das bekannte Fahrverbot einstellen. Wie der Landkreis am 20. März 2026 mitteilte, wird der rund fünf Kilometer lange Abschnitt zwischen dem Abzweig Allendorf und Zollhaus, im Volksmund als „Schliem“ bekannt, ab dem 1. April 2026 erneut an Wochenenden und Feiertagen ganztägig für Motorräder gesperrt. Mofas und Kleinkrafträder sind von der Regelung ausgenommen. Die Polizei soll die Einhaltung des Verbots durch regelmäßige Kontrollen sicherstellen.
Null Unfälle als Erfolg? Eine fragwürdige Bilanz
In seiner Mitteilung verweist der Rhein-Lahn-Kreis darauf, dass die Sperrung im vergangenen Jahr „positive Effekte“ gezeigt habe. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Motorradbeteiligung sei an den betroffenen Tagen auf null reduziert worden. Die Polizei untermauerte diese Darstellung Ende 2025 in einer eigenen Pressemitteilung: An den sechs Wochenenden vor der Sperrung habe man stets Unfälle mit Motorradbeteiligung verzeichnet, nach dem 1. August sei kein einziger hinzugekommen.
Auf den ersten Blick klingt das nach einem klaren Erfolg. Allerdings liegt in dieser Aussage eine gewisse Logik, die kaum überraschen dürfte: Wo Motorräder nicht fahren dürfen, können sie naturgemäß auch nicht in Unfälle verwickelt werden. Die Zahl null als Beleg für die Wirksamkeit der Maßnahme heranzuziehen, ist daher zumindest diskussionswürdig. Denn die eigentliche Frage wäre, ob die Unfallzahlen auch an den nicht gesperrten Wochentagen zurückgegangen sind oder ob sich das Problem lediglich zeitlich verlagert hat. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch ein Detail aus der Polizeibilanz: Es gibt Hinweise darauf, dass nun vermehrt sportliche Autofahrer die Schliem für sich entdecken. Zu diesen Aspekten macht der Landkreis keine näheren Angaben.
Polizeikontrollen: Massive Präsenz nach der Sperrung, Zurückhaltung davor
Auffällig ist auch die erneute Ankündigung regelmäßiger Polizeikontrollen. Denn die Erfahrungen aus dem Vorjahr werfen durchaus Fragen auf. Als die Sperrung im August 2025 in Kraft trat, war die Polizeiinspektion Diez vom ersten Wochenende an mit mehreren Streifenwagen vor Ort. Die Kontrollen wurden an mindestens vier aufeinanderfolgenden Wochenenden durchgeführt und über die gesamte Saison bis zur Aufhebung am 1. November 2025 fortgesetzt.
Allein in den ersten drei Wochen registrierte die Polizei 499 Verstöße: Am ersten Augustwochenende wurden 86 Motorradfahrer verwarnt, am zweiten stiegen die Zahlen auf 237, am dritten Wochenende kamen weitere 176 hinzu. Das Verwarnungsgeld betrug 50 Euro bei sofortiger Zahlung, per Bußgeldbescheid bis zu 80 Euro. Die Einnahmen aus den Kontrollen der ersten drei Wochen beliefen sich auf mindestens 25.000 Euro.
Die Polizei räumte in ihren eigenen Presseberichten ein, dass die Beschilderung „offenbar übersehen“ werde. Im weiteren Verlauf wurden zusätzlich sogenannte Plantafeln aufgestellt, um die Erkennbarkeit zu verbessern. Kritiker warfen der Behörde vor, anfangs bewusst auf unauffällige Verkehrszeichen gesetzt zu haben, die nicht dem üblichen Standard für Fahrverbote entsprachen.
Was aus Sicht vieler Motorradfahrer besonders bitter aufstößt: Die massive Kontrollpräsenz, die ab August 2025 praktisch über Nacht verfügbar war, hatte es in den Jahren zuvor in vergleichbarem Umfang nicht gegeben. Vor der Sperrung hatte die Polizeiinspektion Diez 2025 lediglich drei Geschwindigkeitskontrollen mit insgesamt 17 Verstößen durchgeführt. Im selben Zeitraum fanden laut Angaben der Behörden rund 24 Verkehrskontrollen statt, die jedoch meist reaktiv auf Anrufe von Bürgern erfolgten. Wie die Polizei selbst einräumte, verhielten sich Verkehrsteilnehmer regelkonform, sobald ein Streifenwagen auf der Strecke sichtbar war. Erst mit dem Fahrverbot war plötzlich genügend Personal vorhanden, um Wochenende für Wochenende großflächig und dauerhaft zu kontrollieren.
Die Vorgeschichte: Vom Ausbau zum Brennpunkt
Die B274 wurde 2017 saniert und verbreitert. In der Folge entwickelte sich der kurvenreiche Abschnitt mit seinen zehn Kurven durch ein Waldgebiet zu einem überregional bekannten Treffpunkt für Motorradfahrer, aber auch für sportlich ambitionierte Autofahrer. Berichte über hohe Geschwindigkeiten, angebliche illegale Rennen und zunehmende Lärmbelastung für die Anwohner in den umliegenden Orten häuften sich. Im Mai 2021 beschlagnahmte die Polizei nach einem mutmaßlichen illegalen Rennen neun Motorräder und leitete Strafverfahren ein. Die Polizeiinspektion Diez leitete zudem 2024 zwei und 2025 drei weitere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf verbotene Kraftfahrzeugrennen ein. Seit März 2024 gilt auf der Strecke ein dauerhaftes Tempolimit von 70 km/h, nachdem zuvor die außerörtliche Regelgeschwindigkeit von 100 km/h galt. Bei einer Kontrolle im August 2024 wurde dennoch ein Fahrer mit 117 km/h gemessen.
Über die vergangenen fünf Jahre bis Juni 2025 registrierte die Polizei insgesamt 35 Unfälle mit Motorradbeteiligung. Dabei kamen zwei Personen ums Leben, 14 wurden schwer und die übrigen leicht verletzt. Der Kreis gibt an, dass bei Ausblendung von Wildunfällen mehr als 80 Prozent der Unfälle auf der Strecke mit Motorrädern zusammenhingen. Die Ursache sei überwiegend nicht angepasste Geschwindigkeit gewesen.
Die Kleine Anfrage im Landtag und ihre Beantwortung
An Pfingsten 2025 sollen laut einer Kleinen Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Matthias Lammert rund 40 Motorradfahrer stundenlang in wechselnden Gruppen die Strecke auf und ab gefahren sein. Lammert stellte seine Anfrage am 18. Juni 2025. Knapp zwei Wochen später, am 1. Juli 2025, beschloss der Rhein-Lahn-Kreis bereits die Sperrung, noch bevor die Landtagsanfrage beantwortet worden war.
Die Antwort der Landesregierung wurde anschließend veröffentlicht. Darin bestätigte das zuständige Ministerium die Unfallzahlen der vergangenen fünf Jahre und listete die durchgeführten Kontrollmaßnahmen auf. Bemerkenswert ist eine Passage, in der die Landesregierung einräumt, dass Personen, die unter deutlicher Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit alle Bedenken über die Regeln des Straßenverkehrs außer Acht lassen, „für polizeiliche Präventionsmaßnahmen grundsätzlich nicht zugänglich“ seien. Eine vollständige Unterbindung sei nur möglich, wenn die Straße dem öffentlichen Verkehr nicht mehr zur Verfügung stünde. Genau diese Personengruppe soll nun also durch ein Verbotsschild von der Strecke ferngehalten werden, an dem sie sich nach Einschätzung der Landesregierung selbst vermutlich ebenso wenig orientiert wie an Tempolimits und Polizeipräsenz.
Kritik: Pauschales Verbot statt gezielter Maßnahmen
Die grundsätzliche Kritik an der Sperrung hat sich seit dem Vorjahr nicht verändert. Motorradfahrer bemängeln, dass ein pauschales Fahrverbot alle Zweiradfahrer gleichermaßen trifft, unabhängig von deren Fahrweise. Gleichzeitig weisen Betroffene auf ein bekanntes Muster bei Streckensperrungen hin: Während einzelne Abschnitte gesperrt werden, verlagert sich das Problem erfahrungsgemäß auf andere Straßen.
Auch die Frage, ob vor der Sperrung alle alternativen Maßnahmen tatsächlich ausgeschöpft wurden, bleibt offen. Diskutiert worden waren unter anderem spezielle Fahrbahnmarkierungen nach Eifeler Vorbild, die Kurvenschneidern das Abkürzen erschweren sollen, sowie stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen. Ein fester Blitzer scheiterte bislang an landesrechtlichen Vorgaben. Der Kreis gab auf Anfrage an, es seien Unterfahrschutze verbessert worden. Ob es sich dabei tatsächlich um federnd gelagerten Unterfahrschutz handelt oder lediglich um Doppelplanken, ist unklar. Auch Dialogtafeln des ADAC und der Kontakt zu Motorradverbänden hätten laut Kreisverwaltung keine messbare Wirkung gezeigt.
Wie geht es weiter auf der B274?
Mit der Fortführung der Sperrung ab April 2026 setzt der Rhein-Lahn-Kreis auf Kontinuität. An Wochentagen bleibt die Strecke für Motorräder mit dem Tempolimit von 70 km/h weiterhin befahrbar. Ob der Kreis die Maßnahme in den kommenden Jahren anpassen oder weiter verschärfen wird, bleibt abzuwarten. Der BVDM (Bundesverband der Motorradfahrer) hatte 2025 angekündigt, sich der Sache anzunehmen.
Häufige Fragen
Wann beginnt die Sperrung der B274 für Motorräder 2026?
Die Sperrung gilt ab dem 1. April 2026. Sie betrifft den Abschnitt zwischen dem Abzweig Allendorf und Zollhaus an Wochenenden und Feiertagen, ganztägig. Mofas und Kleinkrafträder dürfen die Strecke weiterhin befahren.
Welche Strafe droht bei Missachtung des Fahrverbots auf der Schliem?
Im Vorjahr betrug das Verwarnungsgeld 50 Euro bei sofortiger Zahlung. Per Bußgeldbescheid konnten die Kosten auf bis zu 80 Euro steigen. In den ersten drei Wochen der Sperrung 2025 wurden 499 Verstöße registriert.
Warum wurde die B274 für Motorräder gesperrt?
Der Rhein-Lahn-Kreis begründet die Maßnahme mit der Häufung schwerer Unfälle und der Lärmbelastung für Anwohner. Über die vergangenen fünf Jahre wurden auf dem Abschnitt 35 Unfälle mit Motorradbeteiligung registriert, darunter zwei tödliche und 14 mit Schwerverletzten. Der Kreis gibt an, dass mehr als 80 Prozent der Unfälle auf der Strecke mit Motorrädern zusammenhingen.
Gibt es auf der Schliem auch unter der Woche ein Fahrverbot?
Unter der Woche dürfen Motorräder die B274 weiterhin befahren. Es gilt jedoch seit März 2024 ein dauerhaftes Tempolimit von 70 km/h auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen Zollhaus und Allendorf.
Wann endet die Sperrung der Schliem im Herbst?
Im Vorjahr wurde die Sperrung am 1. November 2025 für die Wintermonate aufgehoben und die Beschilderung eingeklappt. Ein konkretes Enddatum für 2026 hat der Rhein-Lahn-Kreis bisher nicht genannt.

- Givi EA139Givi Easy-Bag EA139, Beintasche – Schwarz male





