- Kawasaki Ninja 400 mit 118 km/h bei erlaubten 50 km/h innerorts gemessen
- Zivilstreife der Spezialeinheit TRuP stoppte den Fahrer per Videonachfahreinrichtung
- Rund 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot drohen
Wenn die Temperaturen steigen, holen unzählige Biker ihre Maschinen aus der Winterpause. Putzen, Ölstand prüfen, vielleicht noch schnell die Kette fetten und dann ab auf die Straße. Ein 21-jähriger Motorradfahrer aus Hanau hatte am späten Mittwochabend des 18. März allerdings eine recht eigenwillige Vorstellung davon, wie man eine Kawasaki Ninja 400 nach dem Winter wieder einrollt. Statt behutsam warmzufahren, drehte er den Hahn auf und bescherte sich damit eine Menge Ärger.
Zivilstreife wird durch lauten Auspuff aufmerksam
Kurz vor Mitternacht fiel die Kawasaki Ninja 400 einer zivilen Polizeistreife in der Lamboystraße auf. Allerdings nicht durch auffällige Fahrmanöver, sondern zunächst schlicht durch den Lärm. Das Abgasgeräusch der Maschine war so laut, dass die Beamten des Sachgebietes TRuP sofort aufhorchten. Die Abkürzung steht für „Tuner, Raser und Poser“, eine spezialisierte Einheit des Polizeipräsidiums Südosthessen, die gezielt gegen illegale Fahrzeugveränderungen und riskantes Fahrverhalten vorgeht.
An einer roten Ampel hielt der Fahrer zunächst noch brav an. Doch als die Ampel auf Grün schaltete, beschleunigte er heftig. Die Beamten aktivierten daraufhin die Videonachfahreinrichtung ihres Zivilfahrzeugs und nahmen die Verfolgung auf. In der Antoniterstraße gab der 21-Jährige erneut Gas. Das Ergebnis der Messung: 118 km/h bei erlaubten 50 km/h, also mehr als doppelt so schnell wie innerorts zulässig. Die Polizisten schalteten Blaulicht und Anhaltesignal ein, woraufhin der Fahrer sein Motorrad umgehend zum Stehen brachte.

Fehlender DB-Killer, keine Blinker und abgelaufener TÜV
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass die überhöhte Geschwindigkeit längst nicht das einzige Problem war. Am Motorrad fehlte der sogenannte DB-Killer, ein Einsatz im Endschalldämpfer, der die Lautstärke des Auspuffs auf ein zulässiges Maß reduziert. Das erklärt auch, warum die Maschine den Beamten akustisch so deutlich aufgefallen war.
Zusätzlich waren die hinteren Fahrtrichtungsanzeiger nicht vorhanden. Die Hauptuntersuchung war obendrein seit rund sechs Monaten abgelaufen, der TÜV also deutlich überzogen. In der Summe ein Zustand, mit dem das Motorrad so eigentlich gar nicht auf öffentlichen Straßen hätte bewegt werden dürfen.
„Freifahren“ als Begründung überzeugt die Polizei nicht
Auf die Frage der Beamten nach dem Grund für seine Fahrweise hatte der 21-Jährige eine ebenso einfache wie wenig überzeugende Erklärung parat: Er habe den Motor nach der Winterpause „freifahren“ wollen. Eine Begründung, die angesichts der Uhrzeit kurz vor Mitternacht und der gemessenen Geschwindigkeit bei den Polizisten auf wenig Verständnis stieß.
Motorrad beschlagnahmt: Diese Strafen drohen dem Fahrer
Die Kawasaki Ninja 400 wurde von der Polizei sichergestellt und soll nun von einem Sachverständigen begutachtet werden. Der dürfte sich vor allem die fehlenden und veränderten Teile genauer ansehen. Für den Fahrer und Halter wird der nächtliche Ausritt teuer: Laut Polizei drohen rund 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.
Der Fall zeigt einmal mehr, dass die spezialisierten TRuP-Einheiten in Hessen gerade zum Saisonstart sehr aufmerksam unterwegs sind. Wer sein Motorrad nach der Winterpause mit fehlendem DB-Killer, ohne Blinker und abgelaufenem TÜV bewegt und dann auch noch mit weit mehr als der doppelten Geschwindigkeit durch die Stadt fährt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen.
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Redakteur bei Motorrad Nachrichten. Fokus auf Technik, Szene und Motorradpolitik – neutral, sachlich, verständlich.
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