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Startseite » Schweiz beschließt Transitabgabe: Durchfahrt soll für ausländische Motorradfahrer teurer werden
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Schweiz beschließt Transitabgabe: Durchfahrt soll für ausländische Motorradfahrer teurer werden

By Andreas Denner21 März, 2026
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Das Schweizer Parlament hat eine neue Gebühr für ausländische Fahrzeuge auf den Weg gebracht, die das Land nur durchqueren. Auch Motorradfahrer auf dem Weg nach Italien wären betroffen, egal ob über die Autobahn oder den Alpenpass.
  • Ständerat und Nationalrat haben der Motion zur Transitabgabe zugestimmt
  • Die Gebühr soll sich nach Verkehrsdichte, Tageszeit und Wochentag richten
  • Der Bundesrat muss nun einen Gesetzentwurf erarbeiten, eine Volksabstimmung ist möglich

Wer mit dem Motorrad von Süddeutschland aus an die oberitalienischen Seen, nach Sardinien oder Korsika aufbricht, nimmt in den meisten Fällen den Weg durch die Schweiz. Bislang reichte dafür die Autobahnvignette für umgerechnet knapp 45 Euro (circa 47 US-Dollar), gültig für 14 Monate vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des Folgejahres. Damit durfte das Schweizer Straßennetz beliebig oft genutzt werden. Diese Regelung könnte sich grundlegend ändern: Das Schweizer Parlament hat den Weg für eine zusätzliche Transitabgabe geebnet, die gezielt auf ausländische Fahrzeuge abzielt, die das Land lediglich durchfahren.

Nationalrat stimmt mit überwältigender Mehrheit zu

Am 19. März 2026 hat der Nationalrat als Zweitkammer mit 173 zu 13 Stimmen bei drei Enthaltungen für die Motion des Tessiner SVP-Ständerats Marco Chiesa gestimmt. Bereits im September 2025 hatte der Ständerat den Vorstoß ohne eine einzige Gegenstimme angenommen. Die Verkehrskommission des Nationalrats hatte zuvor ebenfalls mit deutlichen 16 zu 2 Stimmen bei fünf Enthaltungen grünes Licht gegeben. Damit ist der Bundesrat nun beauftragt, eine entsprechende Gesetzesvorlage zu erarbeiten.

Chiesa begründete seinen Vorstoß mit der zunehmenden Belastung von Mensch und Natur durch den Transitverkehr. Es gehe nicht um eine Strafe, sondern um eine Lenkung des Verkehrs und eine gerechte Verteilung der Kosten. Der reine Transitverkehr habe für die Schweiz keinen nennenswerten Nutzen, so der ehemalige SVP-Präsident.

Über 55.000 Staustunden allein auf Nationalstraßen

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 2024 registrierte der Bund über 55.000 Staustunden allein auf den Nationalstraßen. Besonders an Nadelöhren wie dem Gotthardtunnel entspannt sich die Situation seit Jahren nicht. Der Urner Mitte-Nationalrat Simon Stadler, einer der engagiertesten Befürworter der Motion, berichtete im Parlament von der Lage vor Ort: Praktisch jedes Wochenende gebe es von Frühling bis Herbst eine Überlastung. An besonders stark betroffenen Tagen hätten rund 80 Prozent der Fahrzeuge in den Berggebieten ausländische Kennzeichen.

Von 2000 bis 2023 habe sich das Stauaufkommen laut Ständerat auf 42.318 Stunden verneunfacht. Überlastung macht dabei mit 87 Prozent den Löwenanteil der Staugründe aus.

So soll die Transitabgabe funktionieren

Die geplante Abgabe richtet sich an alle Halter privater Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung, ausdrücklich auch an Motorradfahrer. Als Transit gilt eine Durchfahrt von Grenze zu Grenze in weniger als zwölf Stunden ohne wesentlichen Aufenthalt im Inland. Was genau als wesentlicher Aufenthalt zählt, ist bislang nicht definiert. Auf die Frage, ob bereits ein Mittagessen auf einer Raststätte ausreiche, antwortete Stadler im Nationalrat: Nein. Die genaue Ausgestaltung müsse nun der Bundesrat klären.

Technisch soll die Abgabe über eine automatische Erfassung der Nummernschilder beim Überfahren der Grenzen abgerechnet werden. Liegen zwischen Ein- und Ausreise weniger als zwölf Stunden, wird die Transitabgabe im Nachhinein erhoben. Die Höhe der Gebühr soll sich nach Verkehrsdichte, Tageszeit und Wochentag richten. An Feiertagen und in der Ferienzeit dürfte es also teurer werden als in der Nebensaison. Die Einnahmen sollen in den Nationalstraßen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) fließen.

Stadler legte im Nationalrat eine Beispielrechnung vor: Bei einem Preis von 21 Franken (circa 22 Euro / 23 US-Dollar) pro Fahrt könnten über 110 Millionen Franken (circa 116 Millionen Euro / 121 Millionen US-Dollar) an Einnahmen generiert werden.

Keine Ausweichroute möglich

Wer hofft, die geplante Abgabe über Alternativrouten umgehen zu können, dürfte enttäuscht werden. Die Motion richtet sich an alle ausländischen Fahrzeuge, die die Schweiz lediglich durchqueren, unabhängig von der gewählten Strecke. Für Motorradfahrer mit Ziel Italien bedeutet das: Sämtliche klassischen Routen einschließlich der beliebten Passüberfahrten wären betroffen. Es zählt nicht die gefahrene Strecke, sondern die Zeit im Land. Ob sich Umwege oder geplante Übernachtungen lohnen, um über die Zwölf-Stunden-Grenze zu kommen, hängt letztlich von der Höhe der Abgabe ab.

Bundesrat und Kritiker sehen erhebliche Hürden

Trotz der breiten parlamentarischen Zustimmung gibt es deutliche Vorbehalte. Verkehrsminister Albert Rösti sprach sich im Nationalrat offen gegen die Motion aus, obwohl er eigenen Angaben zufolge wusste, dass er chancenlos war. Er verwies auf eine Reihe erheblicher administrativer Hürden. Eine Besteuerung durchfahrender Fahrzeuge würde faktisch die Überwachung sämtlicher Grenzübergänge in der Schweiz erfordern. Das sei aufwendig und kostenintensiv.

Auch die GLP lehnte die Motion ab. Die Zürcher GLP-Nationalrätin Barbara Schaffner warnte vor Vollzugsproblemen und viel administrativem Aufwand. Gerade in einer Zeit, in der die Schweiz ihre Beziehungen zu Europa mit den Bilateralen III stabilisieren und weiterentwickeln wolle, sei das kein zielführender Weg. Zudem mahnte sie, dass für die Abgabe die Verfassung geändert werden müsste, was eine Volksabstimmung nach sich ziehen würde.

Verfassungsrechtliche Bedenken des Bundesrats

Bereits im November 2024 hatte der Bundesrat in einer ersten Stellungnahme erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Demnach sei eine Abgabe, die ausschließlich von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen erhoben werde, mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung nach Artikel 127 der Bundesverfassung nicht vereinbar. Auch der Rechtsgleichheitsgrundsatz nach Artikel 8 werde verletzt, da kein sachlicher Grund ersichtlich sei, nur ausländische Fahrzeuge zur Kasse zu bitten. Die im Inland zugelassenen Fahrzeuge trügen schließlich ebenso zur Verkehrsüberlastung bei. Darüber hinaus garantiere Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung die gebührenfreie Benutzung öffentlicher Straßen.

Motionär Chiesa hingegen argumentiert mit dem Alpenschutzartikel in der Verfassung, wonach der Bund die Alpenregionen vor den Auswirkungen des Transitverkehrs schützen muss. Zudem betont er, dass die Abgabe im Einklang mit dem Landverkehrs- und dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU stehe. Das Freizügigkeitsabkommen regle das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, nicht jedoch den bloßen Transit. Rein rechtlich sei die Motion mit den EU-Verträgen vereinbar, räumte auch Verkehrsminister Rösti ein. Wie die EU allerdings politisch darauf reagieren würde, bleibe offen.

Langer Weg bis zur möglichen Einführung

Nachdem beide Kammern des Schweizer Parlaments die Motion mit großer Mehrheit angenommen haben, liegt der Ball nun beim Bundesrat. Dieser muss einen Gesetzentwurf erarbeiten, wobei zahlreiche offene Fragen zu klären sind: die genaue Ausgestaltung der Abgabe, die technische Umsetzung der Grenzüberwachung, die Definition des wesentlichen Aufenthalts und die Vereinbarkeit mit der Verfassung. Sollte tatsächlich eine Verfassungsänderung erforderlich sein, käme es zu einer Volksabstimmung. Ein konkreter Zeitplan für die Einführung existiert bislang nicht.

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