Überblick
Aktueller Stand: Die Schrankenmaßnahme ist beendet – die Borgloher Straße bei Georgsmarienhütte ist wieder uneingeschränkt befahrbar. Der Landkreis Osnabrück hat Ende November 2025 eigenständig entschieden, die Schrankenanlage zu entfernen. Der Rückbau der Ausstattung stand im August 2026 noch aus, die Anlage steht also weiterhin an Ort und Stelle, ist aber nicht mehr im Einsatz.
Warum die Strecke auf der Karte trotzdem als gefährdet geführt wird: Gelöst ist der Konflikt vor Ort nicht – gescheitert ist nur dieser eine Lösungsversuch. Der Landkreis nennt auf die Frage nach dem künftigen Lärmschutz ausdrücklich weitere Möglichkeiten: verkehrsbehördliche Maßnahmen und polizeiliche Kontrollen. Damit bleiben genau die Instrumente im Raum, die Motorradfahrer aus anderen Regionen kennen – Tempolimits, Streckenverbote und Kontrollstellen. Neue Maßnahmen an der K 333 sind also nicht ausgeschlossen.
Betroffen war ein Abschnitt der Kreisstraße 333 bei Georgsmarienhütte zwischen der Holperdorper Straße und der alten Bergrennstrecke – eine kurvige, bei Motorradfahrern beliebte Strecke mit Tempo 70. Im Rahmen eines Verkehrsversuchs gegen „Motorradlärm“ ließ der Landkreis Osnabrück dort an ausgewählten Wochenenden und Feiertagen eine Schranke schließen und den Verkehr über eine rund 40 Meter lange und vier Meter breite Behelfsfahrbahn leiten: Tempo 30, Rüttelstreifen, einseitig geregelte Vorfahrt. Die Maßnahme galt für alle Fahrzeuge, nicht nur für Motorräder. Formal war die Strecke nach Darstellung des Landkreises nie gesperrt, weil der Verkehr über den Bypass weitergeführt wurde.
Die Anlage war deutlich seltener in Betrieb als vielfach angenommen: geschlossen wurde je nach Wetter und Personallage nur bis zu zehn Wochenenden pro Jahr. Baukosten rund 75.000 Euro, Betriebskosten 2022 bis 2025 rund 12.500 Euro – zusammen rund 87.500 Euro für höchstens 40 Einsatzwochenenden. Eine messbare Lärmwirkung ließ sich nicht nachweisen, eine Dokumentation des Verkehrsversuchs existiert nach Auskunft des Niedersächsischen Verkehrsministeriums nicht. Rechtlich stützte sich die Konstruktion auf den Regelplan C I/10 nach RSA 21 – also auf ein Regelwerk für Baustellen. Für rechtswidrig erklärt wurde die Maßnahme allerdings nie, und kein Gericht hat sie geprüft.
Chronik
Mai 2022: Der Landkreis Osnabrück kündigt die Schrankensperrung als neuartigen Verkehrsversuch an; zwischenzeitlich scheint nach Beschwerden von Landwirten und Lkw-Fahrern ein Verzicht möglich.
Juli 2022: Die Schranke wird montiert und die Wochenendsperrung umgesetzt – die neue Art der Streckensperrung geht in Betrieb. Zum Artikel
August 2025: Ein Bürger beschwert sich beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen. Erst dadurch erfährt die oberste Verkehrsbehörde des Landes nach eigener Auskunft überhaupt von der Anlage – an der Einrichtung des Versuchs war sie drei Jahre zuvor nicht beteiligt.
November 2025: Nach einem Gespräch mit dem Ministerium über Befristung und Erkenntnisgewinn entscheidet der Landkreis Osnabrück eigenständig, den Verkehrsversuch zu beenden und die Schrankenanlage zu entfernen. Eine Weisung des Landes oder eine Feststellung der Rechtswidrigkeit gibt es nicht. Die Beendigung erfolgt ohne Pressemitteilung, ohne Bilanz und ohne öffentliche Ankündigung.
August 2026: Auf Anfrage von Motorcycles.News bestätigen Landkreis und Ministerium: keine messbaren Lärmrückgänge bei aktiviertem Bypass, keine Dokumentation des Verkehrsversuchs, Gesamtkosten rund 87.500 Euro. Die Strecke ist wieder frei befahrbar, der Rückbau der Ausstattung steht noch aus. Zum Artikel
Alle Artikel zur Strecke
- 11.08.2026 – Borgloher Straße: Schranke gegen Motorradlärm brachte messbar nichts
- 20.07.2022 – Schrankensperrung wurde wirklich fertiggestellt







