Close Menu
Motorcycles.News – Motorrad Magazin
  • Home
    • All NEWS
  • Kategorien
    • Alle Artikel
    • News
    • Neue Motorräder
    • Vorstellungen
    • Motorsport
    • MotoGP
    • Rechtliches
    • von der Straße
    • Zubehör
    • Technik
    • Treffen / Events
  • Seiten
    • Über uns
    • Amazon-Shop
    • Motorrad Nachrichten auf YouTube
    • Impressum / Disclaimer / Datenschutz
  • Schwerpunkte
    • Neue Motorräder 2026: Alle Modelle, Neuheiten und Highlights im Überblick
    • MotoGP-Saison 2026: Der komplette Überblick – Teams, Fahrer, Kalender & WM-Stand
    • Isle of Man TT 2026: Der komplette Überblick – Zeitplan, Fahrer, Teams & Ergebnisse
    • Patente und zukünftige Motorradtechnik: Was die Hersteller im Labor haben
    • Motorradrecht & Politik: Gesetze, Urteile und Entwicklungen für Motorradfahrer
    • Streckensperrungen und Sanktionen gegen Motorradfahrer: Der komplette Überblick
    • Streckensperrungen Karte
  • Events
    • Ausfahrt
    • Blitzermarathon
    • Diskussion
    • Event
    • Gottesdienst / Segnung
    • Langstreckenrennen
    • Messe
    • MotoGP
    • Motorrad Demo
    • Motorsport
    • Rennen
    • Road Racing
    • Spendenfahrt
    • Treffen
    • WSBK
  • Deutsch
Facebook X (Twitter) Instagram
Motorcycles.News – Motorrad Magazin
  • Home
    • All NEWS
  • Kategorien
    • Alle Artikel
    • News
    • Neue Motorräder
    • Vorstellungen
    • Motorsport
    • MotoGP
    • Rechtliches
    • von der Straße
    • Zubehör
    • Technik
    • Treffen / Events
  • Seiten
    • Über uns
    • Amazon-Shop
    • Motorrad Nachrichten auf YouTube
    • Impressum / Disclaimer / Datenschutz
  • Schwerpunkte
    • Neue Motorräder 2026: Alle Modelle, Neuheiten und Highlights im Überblick
    • MotoGP-Saison 2026: Der komplette Überblick – Teams, Fahrer, Kalender & WM-Stand
    • Isle of Man TT 2026: Der komplette Überblick – Zeitplan, Fahrer, Teams & Ergebnisse
    • Patente und zukünftige Motorradtechnik: Was die Hersteller im Labor haben
    • Motorradrecht & Politik: Gesetze, Urteile und Entwicklungen für Motorradfahrer
    • Streckensperrungen und Sanktionen gegen Motorradfahrer: Der komplette Überblick
    • Streckensperrungen Karte
  • Events
    • Ausfahrt
    • Blitzermarathon
    • Diskussion
    • Event
    • Gottesdienst / Segnung
    • Langstreckenrennen
    • Messe
    • MotoGP
    • Motorrad Demo
    • Motorsport
    • Rennen
    • Road Racing
    • Spendenfahrt
    • Treffen
    • WSBK
  • Deutsch
YouTube Facebook Instagram TikTok
Motorcycles.News – Motorrad Magazin
Startseite » Alleinrennen auf der Berliner Stadtautobahn: Motorradfahrer verliert Führerschein und Maschine
Motorradfahrer fluechtet nachts auf deutscher Autobahn vor zivilem Polizeifahrzeug mit Blaulicht auf dem Dach, Kurvenfahrt auf nasser Fahrbahn, Laermschutzwaende
AI-generated
News

Alleinrennen auf der Berliner Stadtautobahn: Motorradfahrer verliert Führerschein und Maschine

By Andreas Denner25 März, 2026
Share
WhatsApp Facebook Twitter Threads Email
Das Kammergericht Berlin hat das Urteil gegen einen Motorradfahrer bestätigt, der nachts mit bis zu 180 km/h über die A100 raste. Der Fall setzt neue Maßstäbe für die Verfolgung sogenannter Alleinrennen.
  • Motorradfahrer bei Nacht mit geschätzten 180 km/h auf der Berliner A100 unterwegs
  • Kammergericht bestätigt Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens ohne Gegner
  • Gericht stellt klar: Ein ungeeichter Polizeitacho reicht als Beweis aus

Es war kurz nach 23 Uhr an einem Donnerstagabend im August 2024, als zwei Zivilpolizisten auf der Berliner Stadtautobahn A100 in Richtung Süden unterwegs waren. Sie fuhren auf dem mittleren Fahrstreifen, laut Tacho mit 90 km/h. Dann schoss rechts ein Motorrad an ihnen vorbei, deutlich schneller, mit geschätzten 30 km/h Differenz. Was folgte, war eine Verfolgungsfahrt, die den Beamten alles abverlangte und den Motorradfahrer am Ende seinen Führerschein, seine Maschine und 3.200 Euro kostete.

Was in dieser Nacht auf der A100 passierte

Der Fahrer des Polizeifahrzeugs wechselte sofort auf den linken Fahrstreifen und beschleunigte. Doch der Motorradfahrer war kaum einzuholen. Bis zum Britzer Tunnel überholte er auf dem rechten Fahrstreifen vier weitere Autos, während die Beamten ihm mit etwa 130 km/h folgten. Erlaubt waren an dieser Stelle 80 km/h. Kurz vor dem Tunnel wechselte der Biker in einem Zug über zwei Fahrstreifen nach links und schnitt dabei einen Autofahrer auf dem mittleren Streifen so knapp, dass dieser scharf bremsen musste.

Im Britzer Tunnel selbst wurde der Motorradfahrer plötzlich langsamer und hielt sich an die vorgeschriebenen 80 km/h. Die Polizei geht davon aus, dass er die dort installierte Blitzeranlage kannte und gezielt abbremste, um nicht geblitzt zu werden. Zu diesem Zeitpunkt herrschte dichter Verkehr auf der Autobahn, Verkehrsstufe 4.

Kaum war das Ende des Tunnels in Sicht, beschleunigte der Mann wieder massiv. Er wechselte erneut abrupt über zwei Spuren nach rechts, überholte mehrere Fahrzeuge und drängte sich durch enge Lücken zwischen den Autos. Andere Fahrer mussten bremsen und ausweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug teilweise kaum mehr als eine Motorradlänge.

In der Kurve von der A100 zur A113, wo nur 60 km/h erlaubt waren, fuhr er mit geschätzten 100 km/h. Die Schräglage war dabei so extrem, dass er beide Fahrstreifen beanspruchen musste, um die Kurve überhaupt zu schaffen. Laut der Aussage der Polizeibeamten versetzte der Hinterreifen um eine Reifenbreite, ein klares Zeichen dafür, dass das Motorrad am physikalischen Limit der Reifenhaftung bewegt wurde.

Nach der Kurve beschleunigte der Fahrer erneut mit voller Kraft. Die Polizisten gaben ebenfalls Vollgas und schalteten Blaulicht und Martinshorn ein. Trotzdem wurde der Abstand zunächst immer größer. Erst bei einer Eigengeschwindigkeit von 180 km/h auf dem Tacho des Polizeifahrzeugs konnten die Beamten überhaupt aufschließen. Als der Motorradfahrer schließlich die Signale wahrnahm, wechselte er auf den mittleren Fahrstreifen und drosselte das Tempo auf die vorgeschriebenen 80 km/h.

3.200 Euro Geldstrafe und Führerschein weg

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Mann am 19. März 2025 wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach Paragraf 315d des Strafgesetzbuches. Die Strafe: 80 Tagessätze zu je 40 Euro, also insgesamt 3.200 Euro. Zusätzlich entzog das Gericht ihm die Fahrerlaubnis, zog den Führerschein ein und setzte eine Sperrfrist von acht Monaten fest. Vor Ablauf dieser Frist darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. In der Praxis folgt danach in der Regel noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die sogenannte MPU.

Der Polizeibeamte, der am Steuer des Zivilfahrzeugs saß, sagte vor Gericht aus, der Motorradfahrer sei mit geschätzten 170 km/h unterwegs gewesen, als es den Beamten bei eigenen 180 km/h gelang, sich zu nähern. Mehrere Verkehrsteilnehmer hätten abrupt bremsen müssen, um einen Unfall zu vermeiden. Sein Kollege bestätigte den Sachverhalt und ergänzte, der Angeklagte habe nach seinem Eindruck alles aus der Maschine herausgeholt, was ging.

Was ein Alleinrennen überhaupt ist

Ein Detail macht diesen Fall juristisch besonders: Der Motorradfahrer fuhr gegen niemanden. Es gab keinen zweiten Raser, keinen Kontrahenten, kein klassisches Straßenrennen. Trotzdem wurde er nicht einfach wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung belangt, die als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet wird. Stattdessen griff das Strafrecht.

Seit 2017 stellt Paragraf 315d des Strafgesetzbuches sogenannte verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Absatz 1 Nummer 3 erfasst dabei ausdrücklich das sogenannte Alleinrennen. Bestraft wird, wer sich im Straßenverkehr mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Es braucht also keinen Gegner. Es reicht, wenn jemand gegen die Physik, gegen die Maschine oder schlicht gegen die eigene Risikobereitschaft antritt.

Der entscheidende Punkt liegt in der Absicht. Wer einfach nur zu schnell fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer aber erkennbar versucht, das Maximum aus seinem Fahrzeug herauszuholen, überschreitet die Grenze zur Straftat. Und genau diese Grenze wurde im vorliegenden Fall nach Überzeugung des Gerichts überschritten.

Die Revision scheitert am Kammergericht

Der Motorradfahrer akzeptierte das Urteil nicht und legte eine sogenannte Sprungrevision ein. Das bedeutet, dass er die Berufungsinstanz übersprang und das Urteil direkt vom Kammergericht Berlin als nächsthöherem Gericht überprüfen ließ. Seine Verteidigung stützte sich auf mehrere Argumente.

Erstens: Es habe keine exakte Geschwindigkeitsmessung gegeben. Die Polizisten fuhren ein ziviles Fahrzeug mit einem ungeeichten Tacho. Wie könne man jemanden verurteilen, wenn die genaue Geschwindigkeit gar nicht feststehe? Angaben wie „circa 100 km/h“ in der Kurve seien zu ungenau für eine Verurteilung.

Zweitens: Im Protokoll der Hauptverhandlung sei ein wichtiges Detail nicht vermerkt worden, nämlich dass der Hinterreifen in der Kurve um eine Reifenbreite versetzt habe. Wenn es nicht im Protokoll stehe, dürfe es auch nicht im Urteil verwendet werden.

Drittens: Der Fahrer habe keine Rennabsicht gehabt. Er sei einfach schnell gefahren. Das allein begründe noch kein Rennen. Zudem habe er im Tunnel sogar abgebremst, was gegen einen durchgehenden Rennwillen spreche.

Das Kammergericht Berlin wies die Revision am 15. Oktober 2025 vollständig zurück und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts. In seiner Begründung setzte der 3. Strafsenat dabei vier Leitlinien, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Rechtsprechung zu Alleinrennen haben.

Vier Leitlinien des Kammergerichts

Ein Annäherungswert bei der Geschwindigkeit reicht aus

Das Kammergericht stellte klar, dass im Strafrecht andere Maßstäbe gelten als bei einem Bußgeldverfahren. Bei einem Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens muss die exakte Geschwindigkeit feststehen, weil sich die Höhe der Geldbuße stufenweise danach richtet. Bei Paragraf 315d geht es dagegen um den Gesamtcharakter der Fahrt. Eine exakte, geeichte Messung ist nicht erforderlich. Es genügt ein sogenannter Annäherungswert, also eine plausible Schätzung. Wenn zwei erfahrene Polizeibeamte aussagen, dass sie mit 180 km/h auf dem Tacho kaum aufschließen konnten, ist der Schluss auf eine ähnlich hohe Geschwindigkeit des Verfolgten logisch und zulässig. Ob es am Ende exakt 175 oder 185 km/h waren, spielt für die Bewertung als Straftat keine Rolle.

Je schneller, desto eindeutiger das Rennen

Die zweite Leitlinie betrifft das Verhältnis zwischen Geschwindigkeitsüberschreitung und den weiteren Anforderungen an den Nachweis. Je massiver die Differenz zwischen erlaubter und gefahrener Geschwindigkeit ist, desto eher liegt die Annahme eines Alleinrennens nahe. Bei einer extremen Überschreitung wie in diesem Fall müssen Gerichte weniger zusätzliche Umstände darlegen, um den Renncharakter zu belegen.

Renntypisches Verhalten muss konkret beschrieben werden

Umgekehrt gilt: Wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung allein nicht extrem hoch ist, müssen weitere renntypische Verstöße konkret im Urteil beschrieben werden. Dazu gehören beispielsweise häufige abrupte Spurwechsel, dichtes Auffahren oder das Betätigen der Lichthupe. Pauschale Formulierungen wie „fuhr mehrfach zu dicht auf“ reichen nicht aus.

Gerichte müssen ihre Beweise offenlegen

Die vierte Leitlinie verlangt Transparenz bei der Beweiswürdigung. Gerichte müssen nachvollziehbar darlegen, worauf sie ihre Überzeugung stützen. Dazu gehören die gefahrene Geschwindigkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die Länge der Wegstrecke, das Fehlverhalten des Angeklagten und das Fahrverhalten der Polizei bei der Verfolgung.

Warum das taktische Abbremsen im Tunnel nichts half

Ein besonders interessanter Aspekt des Falls betrifft das Verhalten im Britzer Tunnel. Der Motorradfahrer fuhr dort plötzlich 80 km/h, also exakt die erlaubte Geschwindigkeit. Die Verteidigung argumentierte, damit sei der Renncharakter unterbrochen worden.

Das Kammergericht sah das anders. Die Richter werteten das Abbremsen nicht als Einsicht oder Aufgabe der Rennabsicht, sondern als taktisches Kalkül. Der Fahrer kannte offensichtlich die Blitzeranlage im Tunnel und passte sein Verhalten bewusst an, um nicht erwischt zu werden. Unmittelbar nach dem Tunnel gab er wieder Vollgas. Das Gericht stuft Paragraf 315d als sogenanntes Dauerdelikt ein. Das bedeutet: Eine kurze, taktisch motivierte Unterbrechung beendet das Rennen nicht, solange der grundsätzliche Vorsatz weiterbesteht.

Rennabsicht lässt sich aus dem Fahrstil ableiten

Ein weiterer zentraler Punkt des Urteils betrifft die innere Einstellung des Fahrers. Die sogenannte Rennabsicht, also der Wille, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, ist naturgemäß schwer zu beweisen, weil man niemandem in den Kopf schauen kann. Das Kammergericht stellte klar, dass diese Absicht aus dem äußeren Fahrverhalten abgeleitet werden darf.

Im vorliegenden Fall sprachen mehrere Faktoren dafür: das extreme Beschleunigen nach Kurven, die Schräglage am physikalischen Limit der Reifenhaftung, das riskante Lückenspringen bei dichtem Verkehr und die Tatsache, dass die Polizei trotz Vollgas zunächst nicht aufschließen konnte. Die Aussage eines Beamten, der Fahrer habe „alles aus der Maschine herausgeholt“, bestätigte das Bild.

Wichtig dabei: Die Rennabsicht muss nicht das einzige oder das Hauptmotiv sein. Selbst wenn der Fahrer auch einfach schnell nach Hause wollte, reicht es aus, dass er dabei den Willen entwickelte, das fahrtechnisch Maximale herauszuholen.

Was Motorradfahrern bei einem Alleinrennen droht

Die Konsequenzen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gehen weit über ein gewöhnliches Bußgeld hinaus. Im Grundtatbestand drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Kommt es zu einer konkreten Gefährdung anderer Menschen, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre. Bei Todesfolge sind bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich.

Hinzu kommt fast immer der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist. Im vorliegenden Fall lag diese bei acht Monaten. Das Motorrad selbst kann als Tatmittel eingezogen werden. Das bedeutet, dass die Maschine in das Eigentum des Staates übergeht und in der Regel versteigert wird. Das gilt selbst dann, wenn das Fahrzeug finanziert oder geleast ist.

Auch versicherungsrechtlich hat eine Verurteilung Folgen. Da ein Alleinrennen als Vorsatztat eingestuft wird, entfällt in der Regel der Kaskoschutz vollständig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert zwar Drittschäden, kann die Beträge aber vom Fahrer zurückfordern.

Was Juristen Motorradfahrern raten

Mehrere Fachanwälte für Verkehrs- und Strafrecht haben den Fall analysiert und leiten daraus konkrete Empfehlungen für Motorradfahrer ab. An erster Stelle steht das Schweigerecht. Wer bei einer Kontrolle steht, sollte keine spontanen Erklärungen abgeben. Aussagen wie „ich wollte die Maschine nur mal ausreizen“ sind im Grunde ein Geständnis der geforderten Rennabsicht. Stattdessen sollte konsequent geschwiegen und umgehend ein Anwalt hinzugezogen werden.

Entlastende Beweise sollten gesichert werden, sofern vorhanden. Dazu gehören GPS-Daten, Telemetriedaten des Motorrads, Dashcam-Aufnahmen oder Zeugen. Auch die äußeren Umstände wie Verkehrslage, Wetter, Beleuchtung und Beschilderung sollten dokumentiert werden.

Wer sein Motorrad wirklich am Limit bewegen möchte, sollte das ausschließlich auf professionell abgesperrten Rennstrecken tun. Auf öffentlichen Straßen kann bereits eine einzelne aggressive Fahrt ohne Gegner und ohne Unfall den Führerschein, das Motorrad und einen fünfstelligen Betrag kosten.

Nr. 1
uniTEC Auffahrrampen Klappbar 200x25cm, 2 Stück (10319)
Kundenbewertungen
Globus Baumarkt
uniTEC Auffahrrampen Klappbar 200x25cm, 2 Stück (10319)*
von uniTEC
    UniTEC Autoteile 10319UniTEC Autoteile Unitec Auffahrrampe klappbar 200x25cm – 2 Stück
 Preis: € 129,00 Jetzt kaufen bei Globus Baumarkt!*
Weitere Angebote »
Globus Baumarkt Preis: € 129,00
Versand: n. a.
OBI.de Preis: € 129,99
Versand: n. a.
Bauhaus.at Preis: € 189,00
Versand: n. a.
Preis inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten
Zuletzt aktualisiert am 25 März, 2026 um 07:50 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Zum Einfuegen.00 09 54 23.Standbild0526 1
Andreas Denner
Website

Redakteur bei Motorrad Nachrichten. Fokus auf Technik, Szene und Motorradpolitik – neutral, sachlich, verständlich.

Verantwortlich für die Seiten www.Motorcycles.News, www.Motorrad.Training und den YouTube-Kanal "Motorrad Nachrichten", sowie deren social Media-Seiten.

Related Posts

motorradrecht politik saeulenpage

Motorradrecht & Politik: Gesetze, Urteile und Entwicklungen für Motorradfahrer

13 März, 2026
Tempoueberschreitung 30er Zone Vorsatz

Tempoverstoß in der 30er-Zone: Wann Gerichte Motorradfahrern keinen Vorsatz unterstellen

3 Februar, 2026
London

Lärmverstöße in London: Motorräder und Autos sollen stärker kontrolliert werden

27 August, 2025
Gericht Urteil Hammer

Motorradunfall mit Todesfolge: Gericht spricht von geteilter Schuld

10 Juni, 2025
Dashcam am Motorrad

Dashcams in Europa: Portugal verschärft Verbot – hohe Strafen für Sommerreisende drohen

9 Juni, 2025
T2

Gefährdet eine Actioncam am Motorrad die Betriebserlaubnis? – Ein Fall aus Gelsenkirchen sorgt für Diskussionen

15 Mai, 2025
MotoGP Sprint Goiania 2026 Ducati Marc Marquez 02 MotoGP

Marc Marquez schnappt sich den Brasilien-Sprint nach einem Fehler von Di Giannantonio

bagger world cup 2026 01

Harley-Davidson Bagger World Cup: Nur neun Fahrer zum Auftakt in Austin

19 März, 2026
Ducati Panigale V4 Marquez 2025 World Champion Replica 2

Neue Motorräder 2026: Alle Modelle, Neuheiten und Highlights im Überblick

14 März, 2026
schweiz transitabgabe motorrad durchfahrt gebuehr

Schweiz beschließt Transitabgabe: Durchfahrt soll für ausländische Motorradfahrer teurer werden

21 März, 2026

Bevorstehende Veranstaltungen

März 27
März 27 - März 29

MotoGP – Amerika Grand Prix

Apr. 10
April 10 - April 12

MotoGP – Katar Grand Prix

Apr. 19
10:00 - 17:00

Gedenkfahrt & Motorrad-Demo am Glemseck – 2026

Apr. 24
April 24 - April 26

MotoGP – Jerez – Spanien Grand Prix

Apr. 25
April 25 @ 12:00 - April 26 @ 18:00

Sternfahrt Kulmbach – 2026

Kalender anzeigen
YouTube Facebook Instagram TikTok
  • Impressum / Disclaimer / Datenschutz
© 2026 MotorradMedien

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.