- Ab 1. Januar 2027 gelten die Strafen für Anonymverfügungen in ganz Österreich einheitlich
- Die Bußgelder steigen im Schnitt um rund 50 Prozent
- Wer eine Rettungsgasse befährt, zahlt 200 Euro, Rasen kann bis zu 6.000 Euro kosten
Wer mit dem Motorrad oder dem Auto nach Österreich fährt, muss sich ab dem kommenden Jahr auf spürbar höhere Strafen einstellen. Das österreichische Mobilitätsministerium hat den neuen Strafenkatalog veröffentlicht. Er ordnet nicht nur die Höhe vieler Bußgelder neu, sondern beendet auch einen Zustand, der bisher für viel Verwirrung gesorgt hat: dass ein und derselbe Verstoß je nach Bundesland unterschiedlich viel gekostet hat. Für alle, die regelmäßig durch Österreich reisen, gehören die neuen Sätze damit zum Pflichtwissen fürs nächste Reisejahr.
Was ändert sich 2027 bei den Verkehrsstrafen in Österreich?
Ab dem 1. Januar 2027 werden Anonymverfügungen in ganz Österreich in einheitlicher Höhe verhängt, und viele Strafen steigen deutlich. Eine Anonymverfügung ist eine vereinfachte Geldstrafe, die ohne persönliche Zustellung direkt per Post kommt. Der eigentliche Verkehrssünder kann dabei anonym bleiben, solange die Strafe fristgerecht bezahlt wird. Die Bundesregierung hatte dafür Mitte des Vorjahres eine Novelle der Straßenverkehrsordnung sowie eine Anpassung der Anonymverfügungsverordnung auf den Weg gebracht. Inzwischen steht fest, dass beides zum Jahreswechsel 2027 in Kraft tritt.
Warum werden die Strafen bundesweit vereinheitlicht?
Bisher konnten die Strafhöhen für vergleichbare Verstöße von Bundesland zu Bundesland teils deutlich auseinanderliegen. Fachleute und die Länder selbst fordern seit Jahren, diese Kataloge zu vereinheitlichen. Genau das setzt die neue Verordnung nun um. Mobilitätsminister Peter Hanke fasst den Kern so zusammen: „Künftig macht es keinen Unterschied mehr, ob man in Wien oder Vorarlberg zu schnell fährt. Für denselben Tatbestand gibt es dieselbe Strafe.“ Bei Delikten ohne unmittelbaren Bezug zur Verkehrssicherheit, etwa bei bestimmten Parkverstößen, orientiert sich die Vereinheitlichung am jeweils höchsten Satz, der bisher in einem Bundesland galt. Das ist einer der Gründe, warum die Angleichung für viele Autofahrer und Motorradfahrer teurer ausfällt.
Wie viel kostet zu schnelles Fahren ab 2027?
Beim Tempo staffelt der neue Katalog die Strafen nach Straßenart und Höhe der Überschreitung. Im Ortsgebiet, wo meist Tempo 50 gilt, werden für bis zu 10 km/h zu viel 60 Euro fällig, für 10 bis 15 km/h zu viel 80 Euro und für 15 bis 20 km/h zu viel 105 Euro. Auf Freilandstraßen mit Tempo 100 kostet die gleiche Reihe 50 Euro, 80 Euro, 95 Euro und bei 25 bis 30 km/h zu viel 120 Euro. Auf Autobahnen mit Tempo 130 sind es 40 Euro für bis zu 10 km/h, 80 Euro für 10 bis 20 km/h und 120 Euro für 20 bis 30 km/h zu viel. In einer Begegnungszone werden bis 10 km/h zu viel 40 Euro fällig, darüber bis 20 km/h zu viel 70 Euro.
Bei groben Tempoverstößen greift zusätzlich ein neuer, höherer Strafrahmen. Wer mehr als 30 km/h zu schnell unterwegs ist, muss künftig mit mindestens 200 statt bisher 150 Euro rechnen, nach oben bleibt die Grenze bei 5.000 Euro. Bei mehr als 40 km/h zu viel im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften reicht der Rahmen künftig von 400 bis 6.000 Euro, zuvor lag er bei 300 bis 5.000 Euro.
Was kosten Parkverstöße und Halteverbote?
Falsches Halten und Parken wird ab 2027 in ganz Österreich einheitlich und meist teurer geahndet. Das Abstellen im Halte- oder Parkverbot kostet 60 Euro. Ebenso 60 Euro werden fällig, wenn in der Kurzparkzone der Parknachweis fehlt, die Parkzeit überschritten oder der Nachweis falsch angebracht wird. Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz steht, zahlt 120 Euro. Für das Parken auf einem Schutzweg oder einer Radfahrerüberfahrt sowie im Bereich von fünf Metern davor sind 75 Euro vorgesehen, vor einer Haus- oder Grundstückseinfahrt 70 Euro.
Welche Strafen gelten für Ampeln, Vorrang und Schutzwege?
Verstöße an Kreuzungen und Ampeln zählen zu den teureren Positionen im neuen Katalog. Das Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht kostet 100 Euro. Wer bei Gelb vor der Haltelinie nicht anhält, zahlt 70 Euro. Einem Fußgänger auf dem Schutzweg das Überqueren nicht zu ermöglichen, wird mit 85 Euro geahndet. Die Missachtung eines Stopp-Schilds, also das nicht vollständige Anhalten an der Stopptafel, kostet 80 Euro. Für das Nichtbeachten der Wartepflicht beim Reißverschlusssystem werden 70 Euro fällig.
Rettungsgasse, Pannenstreifen und Rechtsfahrgebot
Am teuersten wird es rund um die Autobahn. Wer keine Rettungsgasse bildet oder unbefugt hineinfährt, zahlt 200 Euro. Umkehren oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn kostet ebenso 130 Euro wie das unbefugte Befahren des Pannenstreifens. Die Missachtung des Rechtsfahrgebots, etwa dauerhaftes Fahren auf der mittleren oder linken Spur, schlägt mit 100 Euro zu Buche.
Welche weiteren Verstöße werden teurer?
Auch viele alltägliche Fehler im Verkehr kosten ab 2027 mehr. Das gefährliche Überholen wird mit 140 Euro geahndet, das Rechtsüberholen mit 115 Euro. Das Überfahren einer Sperrlinie oder Sperrfläche kostet 95 Euro, das Missachten eines Fahrverbots 110 Euro. Wer den Blinker nicht setzt, zahlt 70 Euro, wer den Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht einhält, 100 Euro. Selbst das unnötig lange Laufenlassen des Motors im Stand wird mit 50 Euro belegt.
Warum steigen die Strafen so stark?
Als Hauptgrund nennt das Ministerium die Verkehrssicherheit und einen Anstieg schwerer Unfälle. Während 2024 rund 14 Prozent aller Unfälle mit Verletzten auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückgingen, lag dieser Anteil 2025 bereits bei über 16 Prozent. Bei etwa einem Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle gilt überhöhte Geschwindigkeit als Hauptursache. Minister Hanke spricht davon, dass zu schnelles Fahren noch immer als Kavaliersdelikt gesehen werde, obwohl es einer der Hauptgründe für tödliche Unfälle sei, und dass damit Schluss sein müsse. Er verweist zugleich darauf, dass die höheren Strafen der klammen Staatskasse geschätzt bis zu 80 Millionen Euro bringen sollen, betont aber, im Optimalfall würden durch die Abschreckung schlicht weniger Verstöße begangen.
Was kritisiert der ÖAMTC an den neuen Strafen?
Der ÖAMTC begrüßt die bundesweite Vereinheitlichung, hält die Höhe der Erhöhung aber für überzogen. Chefjurist Martin Hoffer nennt die Harmonisierung einen sinnvollen und längst überfälligen Schritt, weil sich Strafdrohungen so verständlicher kommunizieren ließen. Die Anhebung aller Verkehrsstrafen um durchschnittlich 50 Prozent bezeichnet er dagegen als „deutlich über der Inflationsrate“. Davor, damit vor allem das Budget sanieren zu wollen, warnt er deutlich: „Es ist weder realistisch noch redlich, dass man damit rechnet, dass Menschen strafbare Handlungen setzen, und auf diese Weise ein Budget sanieren möchte.“ Handlungsbedarf sieht Hoffer außerdem bei den Organmandaten, also den Strafen, die die Polizei direkt vor Ort kassiert. Auch hier fehle bislang eine bundesweite Einheitlichkeit, sagt er, mahnt aber zugleich, dass Einheitlichkeit nicht automatisch höhere Strafen bedeuten dürfe.
Ändert sich etwas bei der Lenkererhebung?
Bei Strafen gegen einen konkreten Lenker bleibt alles beim Alten. Wird eine Anonymverfügung nicht bezahlt oder ist ein Verstoß so schwer, dass ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird, gelten weiterhin die bekannten Strafrahmen. Die neue einheitliche Höhe betrifft also die Anonymverfügungen, nicht die weiterführenden Verfahren mit namentlich bekanntem Fahrer.
Häufige Fragen
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Ab wann gelten die neuen Verkehrsstrafen in Österreich 2027?
Die neuen Sätze gelten ab dem 1. Januar 2027. Ab diesem Stichtag werden Anonymverfügungen in allen Bundesländern in gleicher Höhe verhängt.
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Wie viel teurer werden die Strafen im Schnitt?
Die Verkehrsstrafen steigen im Durchschnitt um rund 50 Prozent. Bei Delikten ohne direkten Bezug zur Verkehrssicherheit orientiert sich die Vereinheitlichung am bisher höchsten Landessatz.
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Was kostet das Befahren einer Rettungsgasse in Österreich ab 2027?
Das unbefugte Befahren oder das Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet 200 Euro. Damit gehört dieser Verstoß zu den teuersten Positionen im neuen Katalog.
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Was droht bei grobem Rasen?
Bei mehr als 30 km/h zu viel liegt die Mindeststrafe künftig bei 200 statt bisher 150 Euro. Bei mehr als 40 km/h zu viel im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h zu viel außerorts reicht der Rahmen von 400 bis 6.000 Euro.
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Gelten die neuen Strafen auch für Motorradfahrer?
Ja, der Katalog gilt für alle im Straßenverkehr und damit auch für Motorradfahrer. Wer mit dem Motorrad nach oder durch Österreich fährt, sollte die neuen Sätze also kennen.










