- Die StVG-Novelle tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.
- Wer gewerbsmäßig beim Punktehandel mitwirkt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.
- Die Verfolgungsverjährung steigt von drei auf sechs Monate, der digitale Führerschein soll noch 2026 starten.
Das novellierte Straßenverkehrsgesetz 2026 bündelt mehrere Änderungen, die das deutsche Verkehrsrecht in den kommenden Monaten spürbar verändern. Grundlage ist das sogenannte Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, das der Bundestag am 26. März 2026 beschlossen hat. Es betrifft alle Kraftfahrer gleichermaßen, also auch Motorradfahrer, und reicht von einem neuen Bußgeldtatbestand gegen den Punktehandel über die rechtliche Grundlage für Scan-Fahrzeuge bis hin zur Einführung des digitalen Führerscheins. Die Neuerungen reihen sich in eine ganze Serie von Verkehrsrechtsänderungen ein, die im Jahr 2026 in Kraft treten.
Was ändert sich zum 1. Juli am Straßenverkehrsgesetz?
Zum 1. Juli 2026 treten vier zentrale Neuerungen in Kraft: das Verbot des Punktehandels, die gesetzliche Grundlage für eine weitgehend automatisierte Parkraumkontrolle, eine verlängerte Verjährungsfrist und die Basis für den digitalen Führerschein. Die Maßnahmen verfolgen unterschiedliche Ziele, vom Schutz vor Behördentäuschung über effizientere Parkkontrollen bis zur Digitalisierung von Dokumenten. Begleitet wird die Novelle nach Angaben der Bundesregierung von dem Anspruch, Bürokratie abzubauen und einen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten.
Warum wird der Punktehandel jetzt verboten?
Der Punktehandel wird verboten, weil künftig bereits die Täuschung einer Behörde über den tatsächlichen Fahrer bei einem Verkehrsverstoß sowie das gewerbsmäßige Angebot solcher Dienstleistungen sanktioniert werden. Bislang bestand hier eine Lücke im Gesetz. Hinter dem Begriff verbirgt sich die Praxis, bei mit Punkten bewehrten Verstößen eine andere Person als Fahrer anzugeben, teils gegen Bezahlung, um die eigentlich verantwortliche Person vor Konsequenzen zu bewahren.
Mit dem neuen Bußgeldtatbestand will der Gesetzgeber verhindern, dass Ermittlungen zu Verkehrsverstößen ins Leere laufen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Der ADAC hatte sich nach eigenen Angaben über viele Jahre für die Schließung dieser Lücke eingesetzt und bewertet den Schritt als Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit. Auch Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hatte angekündigt, gegen diese Form der Umgehung von Strafen vorgehen zu wollen.
Bleibt beim Punktehandel eine Lücke offen?
Nach Einschätzung von Sachverständigen bleibt eine offene Frage, weil die neue Vorschrift ausdrücklich nur gewerbsmäßige Angebote erfasst. In der öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am 23. Februar 2026 begrüßte ein Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft zwar grundsätzlich, dass der Punktehandel unterbunden werden soll. Zugleich wies er darauf hin, dass viele Punkteübernahmen im familiären Umfeld oder im Freundes- und Bekanntenkreis stattfinden und damit außerhalb des gewerbsmäßigen Handelns liegen. Ob die Regelung diese Fälle ausreichend abdeckt, dürfte sich erst in der Praxis zeigen.
Was sind Scancars und wie funktioniert die digitale Parkraumkontrolle?
Scancars sind Fahrzeuge, die im Vorbeifahren automatisiert Kennzeichen abgleichen und so Parkverstöße erfassen können. Die Novelle schafft erstmals eine gesetzliche Grundlage für diese weitgehend automatisierte Überwachung des ruhenden Verkehrs. Erfasst werden sollen sowohl Schwarzparker, die ohne entsprechende Berechtigung parken, als auch Falschparker, die im Halteverbot stehen.
Der ADAC ordnet die Technik zurückhaltend ein: Scancars könnten Kommunen und Gemeinden bei der Ahndung von Parkverstößen zwar unterstützen, seien jedoch keine flächendeckende Lösung und beseitigten nicht das grundsätzliche Parkplatzproblem. Ob und in welchem Umfang sich die Technik bewährt, bleibt nach Einschätzung des Clubs abzuwarten. In der Anhörung verwies eine Vertreterin des Auto Club Europa darauf, dass der Parksuchverkehr in Innenstädten bis zu 30 Prozent des Verkehrs ausmachen kann und eine bessere Parkraumkontrolle damit auch der Verkehrssicherheit dienen könne. Parallel schafft das Gesetz eine Grundlage, damit das Kraftfahrt-Bundesamt Auskünfte aus seinen Datenbanken anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer erteilen kann.
Verfolgungsverjährung steigt von drei auf sechs Monate
Die Frist für die Verfolgungsverjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wird von drei auf sechs Monate verlängert. Konkret bedeutet das, dass Fahrer nach einem Verstoß deutlich länger als bisher mit einem Bußgeldverfahren rechnen müssen. Wer also etwa geblitzt wurde, kann künftig über einen längeren Zeitraum hinweg einen Bescheid erhalten, bevor die Tat verjährt.
Wann kommt der digitale Führerschein?
Der digitale Führerschein soll noch im Laufe des Jahres 2026 über eine Smartphone-App verfügbar sein, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der klassische Scheckkartenführerschein bleibt dabei uneingeschränkt gültig und wird vorerst nicht ersetzt. Das neue Gesetz schafft die Rechtsgrundlage für den digitalen Führerschein als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein.
Einen Vorläufer gibt es bereits: Mit der vom Kraftfahrt-Bundesamt entwickelten i-Kfz-App lässt sich der Fahrzeugschein nach Angaben aus dem Verkehrsministerium schon seit dem vergangenen Jahr digital mitführen. Für die Registrierung ist derzeit allerdings ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion nötig, und nicht jedes Smartphone wird unterstützt. Der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes, Richard Damm, bezeichnete die Regelung zum digitalen Führerschein in der Anhörung als essentiell für die Digitalisierung. Mittelfristig soll die Lösung auch die Nutzung von Mietwagen- und Carsharing-Angeboten erleichtern und sich in eine geplante digitale Brieftasche einfügen, die nach Ankündigung des Digitalministers Karsten Wildberger zum 2. Januar 2027 starten soll.
Wie kam das neue Gesetz zustande?
Das Gesetz durchlief ein mehrstufiges parlamentarisches Verfahren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 16. Januar 2026 erstmals im Bundestag beraten, am 23. Februar 2026 folgte eine öffentliche Anhörung im Verkehrsausschuss, bei der die Vorlage bei Sachverständigen überwiegend auf Zustimmung stieß. Am 26. März 2026 beschloss der Bundestag das Gesetz schließlich in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der AfD und bei Enthaltung der Linken. Im Zuge der Beratungen wurde unter anderem der Kreis der Berechtigten für Bewohnerparkausweise näher definiert, sodass etwa auch Handwerker oder ambulante Pflegedienste mit besonderem Parkraumbedarf erfasst werden können.
Häufige Fragen
-
Was ändert sich am Straßenverkehrsgesetz 2026?
Das Straßenverkehrsgesetz 2026 bringt vier zentrale Änderungen: ein Verbot des Punktehandels, die Grundlage für Scan-Fahrzeuge zur Parkkontrolle, eine längere Verjährungsfrist und die Einführung des digitalen Führerscheins. Die Neuerungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.
-
Wie hoch ist das Bußgeld für Punktehandel?
Der Punktehandel kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Sanktioniert wird die Täuschung einer Behörde über den tatsächlichen Fahrer sowie das gewerbsmäßige Angebot solcher Dienstleistungen.
-
Was sind Scancars?
Scancars sind Fahrzeuge, die im Vorbeifahren automatisiert Kennzeichen abgleichen und damit Parkverstöße erfassen. Sie sollen sowohl Schwarzparker ohne Berechtigung als auch Falschparker im Halteverbot identifizieren.
-
Wann kommt der digitale Führerschein?
Der digitale Führerschein soll noch im Jahr 2026 über eine Smartphone-App verfügbar sein, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der bisherige Scheckkartenführerschein bleibt weiterhin uneingeschränkt gültig.
-
Ab wann gilt das neue Straßenverkehrsgesetz 2026?
Die Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Beschlossen wurde das zugrunde liegende Gesetz bereits am 26. März 2026 im Bundestag.











