- Über 250 Meldungen zu Phantombremsungen in Europa, betroffen sind Fahrzeuge von Tesla, Renault, Audi und Volkswagen
- Am 29. Juni 2026 reichten elf Autofahrer am Gericht in Aix-en-Provence eine Sammelklage ein
- Automatische Notbremssysteme sind seit 2022 in allen neuen Fahrzeugen Pflicht
Ein Auto fährt ruhig auf der Autobahn, dann bremst es plötzlich und mit voller Wucht ab, obwohl vor ihm nichts ist. Der Fahrer bleibt in der Regel durch Karosserie und Gurte geschützt. Wer dahinter auf dem Motorrad sitzt, hat diesen Schutz nicht. Genau aus diesem Blickwinkel bekommt ein Thema, das gerade viele Autofahrer beunruhigt, für Zweiradfahrer eine ganz eigene Schärfe.
Was ist eine Phantombremsung?
Eine Phantombremsung ist eine plötzliche, starke Bremsung, die ein automatisches Notbremssystem auslöst, obwohl kein echtes Hindernis vorhanden ist. Das Fahrzeug verzögert abrupt, oft bei hohem Tempo, und setzt anschließend die Fahrt fort, als wäre nichts geschehen. Das Phänomen ist nicht neu, hat aber in den vergangenen Monaten ein Ausmaß erreicht, das inzwischen die Gerichte beschäftigt. Betroffen sind schnelle Bereiche wie Autobahnen, auf denen eine unerwartete Vollbremsung besonders gefährliche Folgen hat.
Was ist auf Europas Straßen passiert?
Ausgelöst wurde die aktuelle Debatte durch einen schweren Fall aus dem Sommer 2025. Ein Peugeot 208 bremste bei 120 km/h auf der Autobahn A40 in Frankreich bis zum Stillstand ab und verursachte einen Auffahrunfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen. In der Folge gingen über 250 ähnliche Meldungen ein, und zwar bei ganz unterschiedlichen Marken wie Tesla, Renault, Audi und Volkswagen. Das deutet darauf hin, dass das Problem nicht an einem einzelnen Hersteller hängt. Im Dossier der Verbraucheranwälte tauchen zudem weit verbreitete Modelle auf, darunter der Volkswagen Tiguan, der Dacia Bigster, der Peugeot 308, der Citroën C4, der Skoda Kodiaq und der Ford Focus. Diese Bandbreite legt nahe, dass geteilte Bauteile oder gemeinsam genutzte Software mehrerer Hersteller eine Rolle spielen könnten und nicht ein isolierter Einzelfehler.
Wie funktioniert ein automatisches Notbremssystem?
Ein automatisches Notbremssystem überwacht die Fahrbahn und leitet selbstständig eine Bremsung ein, wenn es eine drohende Kollision erkennt. International wird die Technik als AEB abgekürzt, das steht für Automatic Emergency Braking. Erweiterte Varianten, die zusätzlich Fußgänger und Radfahrer erkennen, laufen unter der Bezeichnung AEBS. Damit das funktioniert, arbeiten Bremsanlage, Sensoren, Kamera und Elektronik zusammen. Radar- oder Lasersensoren, meist im Bereich von Kühler oder Stoßfänger verbaut, sowie eine Kamera hinter der Frontscheibe berechnen laufend den Abstand zu Hindernissen. Wird der Sicherheitsabstand zu klein, warnt das System zuerst und greift dann in Motor- und Bremsmanagement ein.
Warum lösen die Systeme ohne Grund aus?
Für die Fehlauslösungen kommen mehrere technische Ursachen infrage. Die laufenden Untersuchungen deuten auf mögliche Störungen der Radarsensoren und Kameras hin, die mit besonderen Wetterbedingungen oder mit Kalibrierfehlern nach kleineren Stößen zusammenhängen können. Auch verschmutzte Sensoren, Schnee auf den Messpunkten oder starker Regen vor der Kamera können die Daten verfälschen, das System zeitweise lahmlegen oder Fehlalarme auslösen. Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Nicht jede als grundlos empfundene Bremsung ist ein echter Defekt. Teilweise stimmen Hersteller ihre Systeme bewusst so ab, dass sie früher eingreifen, als ein Mensch es tun würde. Bei tatsächlich grundlosen Bremsvorgängen sollte die Kalibrierung von Sensoren und Kamera geprüft werden, etwa auch nach einem Wechsel der Frontscheibe.
Warum ist die Phantombremsung für Motorradfahrer besonders gefährlich?
Für Motorradfahrer ist die Phantombremsung deshalb so heikel, weil der übliche Sicherheitsabstand auf vorhersehbarem Verhalten beruht. Wer Motorrad fährt, lernt früh, den Abstand am Verhalten des vorausfahrenden Fahrzeugs auszurichten, also an Bremsungen, die sich ankündigen, gleichmäßig verlaufen und zum Verkehr passen. Eine Phantombremsung durchbricht dieses Muster vollständig. Sie kommt unvermittelt, ohne sichtbaren Grund, und oft genau dort, wo die Reaktionszeit ohnehin knapp ist, nämlich bei hohem Tempo auf der Autobahn. Auf zwei Rädern lässt die Physik dabei kaum Spielraum. Wer mit derselben Wucht bremsen muss wie das Auto davor, ohne jede Vorwarnung, riskiert einen Auffahrunfall oder den Sturz in der Notbremsung. Viele Berichte in den Online-Gruppen zu dem Thema, allein eine Facebook-Gruppe zählt rund 2.800 Mitglieder, stammen von Menschen, die mit dem Zweirad hinter solchen Fahrzeugen unterwegs waren. Auch technisch stehen Motorräder eher am Rand: Automatische Notbremssysteme in Autos erkennen vorausfahrende Motorräder nicht immer zuverlässig, besonders bei Dunkelheit und schlechter Sicht.
Wer haftet bei einem Unfall durch Phantombremsung?
Wer nach einem Auffahrunfall durch eine Phantombremsung haftet, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt vom Einzelfall ab. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zeigt jedoch, wohin die Rechtsprechung tendieren kann. Dort wurde einer vorausfahrenden Fahrerin, deren Fahrzeug eine Phantombremsung eingeleitet hatte, eine Haftungsquote von einem Drittel zugesprochen. Sie hatte gegen den auffahrenden Lkw-Fahrer geklagt, bekam aber eine Mitschuld, weil das Gericht ihr Verhalten nach den Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung als verkehrswidrig einstufte. Damit lastete das Gericht ihr eine Mitverantwortung für ein technisches Versagen ihres eigenen Fahrzeugs an. Fahrzeughaltern bliebe in solchen Fällen nur der Versuch, den Schaden beim Hersteller einzuklagen, was mit erheblichen Beweisschwierigkeiten verbunden wäre. Dass die Technik selbst eine neue Gefahr schaffen kann, zeigte auch ein Fall in Kalifornien, bei dem eine Verkehrskamera die grundlose Vollbremsung eines Tesla festhielt. Das Fahrzeug bremste ohne erkennbaren Anlass bis zum Stand, es kam zu einer Massenkarambolage mit Schäden und Verletzten.
Was ändert sich durch die neuen EU-Vorschriften?
Die Notbremssysteme sind Teil eines europäischen Regelwerks, das schrittweise mehr Assistenztechnik vorschreibt. Seit dem 6. Juli 2022 gilt die Pflicht für neu entwickelte Fahrzeugtypen, seit Juli 2024 für alle neu zugelassenen Pkw. Ab dem 7. Juli 2026 greift die nächste Stufe. Dann müssen die automatischen Notbremssysteme nicht nur andere Fahrzeuge, sondern auch Fußgänger und Radfahrer zuverlässig erkennen. Neu ist außerdem ein erweiterter Kopfaufprallschutz an der Fahrzeugfront, der Verletzungen bei Unfällen mit Fußgängern, Radfahrern und Motorradfahrern verringern soll. Hinzu kommen ein Ablenkungswarner, der das Fahrverhalten überwacht, und ein verpflichtender Notfall-Spurhalteassistent. Die Diskussion um Phantombremsungen fällt damit in eine Phase, in der immer mehr Fahrzeuge selbstständig in das Fahrgeschehen eingreifen.
Wie sollten sich Motorradfahrer jetzt verhalten?
Solange die Ursachen nicht geklärt sind, hilft Motorradfahrern vor allem ein größerer Sicherheitsabstand. Ein großzügiger Abstand und ständige Bremsbereitschaft sind unter diesen Bedingungen nicht mehr nur eine Regel aus der Fahrschule, sondern eine konkrete Notwendigkeit. Wichtig ist dabei das Bewusstsein, dass das vorausfahrende Auto jederzeit unangekündigt bremsen kann, auch ohne erkennbaren Grund. Antworten auf die offenen technischen Fragen könnten die laufenden Untersuchungen in Frankreich liefern. Das französische Verkehrsministerium hat dazu eine unabhängige Stelle mit einer technischen Prüfung beauftragt, die direkte Tests sowie Anhörungen von Experten und Zulieferern der betroffenen Systeme umfasst. Erste Ergebnisse werden in den kommenden Monaten erwartet.
Häufige Fragen
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Was ist eine Phantombremsung?
Eine Phantombremsung ist eine plötzliche, starke Bremsung durch ein automatisches Notbremssystem, obwohl kein echtes Hindernis vorhanden ist. Das Fahrzeug verzögert abrupt und setzt danach die Fahrt fort. Besonders auf der Autobahn bei hohem Tempo kann das zu schweren Auffahrunfällen führen.
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Welche Automodelle sind von Phantombremsungen betroffen?
Meldungen gibt es markenübergreifend, unter anderem zu Tesla, Renault, Audi und Volkswagen. Im Dossier der Verbraucheranwälte werden zusätzlich der Volkswagen Tiguan, der Dacia Bigster, der Peugeot 308, der Citroën C4, der Skoda Kodiaq und der Ford Focus genannt. Die Bandbreite deutet auf geteilte Bauteile oder Software mehrerer Hersteller hin.
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Warum ist die Phantombremsung für Motorradfahrer gefährlich?
Der Sicherheitsabstand auf dem Motorrad beruht auf vorhersehbarem Verhalten des vorausfahrenden Fahrzeugs. Eine Phantombremsung kommt jedoch unvermittelt und ohne sichtbaren Grund. Auf zwei Rädern steigt dadurch das Risiko eines Auffahrunfalls oder eines Sturzes in der Notbremsung deutlich.
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Wer haftet bei einem Unfall durch Phantombremsung?
Das hängt vom Einzelfall ab. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach einer vorausfahrenden Fahrerin, deren Auto eine Phantombremsung ausgelöst hatte, eine Mitschuld von einem Drittel zu. Wer den Hersteller in die Haftung nehmen will, muss mit erheblichen Beweisschwierigkeiten rechnen.
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Seit wann sind automatische Notbremssysteme Pflicht?
Für neu entwickelte Fahrzeugtypen gilt die Pflicht in der EU seit dem 6. Juli 2022, für alle neu zugelassenen Pkw seit Juli 2024. Ab dem 7. Juli 2026 müssen die Systeme zusätzlich Fußgänger und Radfahrer zuverlässig erkennen.










