- Zypern erlaubt Dashcams ab dem 23. Juli 2026 zum ersten Mal, allerdings nur Bild und kein Ton.
- Portugal, Österreich, Luxemburg und die Schweiz gelten weiter als Verbotsländer und kontrollieren 2026 schärfer.
- Als sichere Grundregel gilt: Kamera nur mit Loop-Funktion, Mikrofon aus, nichts ungefragt veröffentlichen.
Vor gut einem Jahr ging es an dieser Stelle schon einmal um die Frage, wo in Europa mit Dashcam und Actioncam gefilmt werden darf und wo es teuer werden kann. Seitdem hat sich einiges bewegt. Ein Land hat Dashcams erstmals ausdrücklich erlaubt, in den Verbotsländern wird schärfer kontrolliert, und im Hintergrund arbeitet die EU an einer Reform des Datenschutzrechts. Rechtlich macht dabei die Mehrheit der Länder keinen Unterschied zwischen einer Dashcam im Auto und einer Actioncam am Motorrad oder am Helm. Ob Kamera an der Scheibe oder am Helm, die Regeln gelten meist gleichermaßen, weshalb hier einfach von der Kamera die Rede ist. Ein Begriff taucht immer wieder auf: die Loop-Funktion, also das automatische Überschreiben der Aufnahmen. Sie macht rechtlich flexibler, schützt aber nicht, wenn das Filmen grundsätzlich verboten ist.
Warum erlaubt Zypern Dashcams jetzt zum ersten Mal?
Zypern hat Dashcams im April 2026 zum ersten Mal überhaupt gesetzlich erlaubt. Bis dahin gab es dort gar keine Regelung, dann verabschiedete das Parlament am 16. April 2026 ein entsprechendes Gesetz. Damit sind Kameras in privaten, gewerblichen und öffentlichen Fahrzeugen zulässig. Der Haken steckt im Detail: erlaubt ist nur das Bild, Audioaufnahmen sind ausdrücklich verboten. Zusätzlich dürfen die Aufnahmen ausschließlich für die Unfall- und Strafverfolgung genutzt werden. Ein Video mit anderen Personen ohne deren Einwilligung ins Netz zu stellen, ist damit tabu. In Kraft tritt die Regelung am 23. Juli 2026, also praktisch pünktlich zur Reisesaison. Für eine Tour nach Zypern heißt das: Kamera ja, aber Mikrofon aus und die Aufnahmen für sich behalten.
In welchen Ländern sind Dashcams 2026 verboten?
Als klassische Verbotsländer gelten weiterhin Portugal, Österreich, Luxemburg und die Schweiz, und dort wird 2026 deutlich schärfer durchgegriffen. Tourismus- und Verkehrsbehörden haben für diese vier Länder koordinierte Warnungen herausgegeben, und die Polizei kontrolliert ausländische Fahrzeuge nach übereinstimmenden Berichten häufiger als noch in den Vorjahren.
Der Härtefall bleibt Portugal. Dort kann bereits der bloße Besitz einer betriebsbereiten Kamera im Fahrzeug geahndet werden, selbst ausgeschaltet und selbst im Kofferraum. Zugleich rüstet das Land auf: Die Verkehrspolizei soll nach den vorliegenden Informationen rund sechs Millionen Euro (circa 6,85 Millionen US-Dollar) für fast hundert neue Fahrzeuge und mehr als tausend zusätzliche Erkennungsgeräte erhalten, dazu kommen unangekündigte Kontrollpunkte. Bei den Strafen kursiert oft die Zahl von 25.000 Euro (circa 28.550 US-Dollar). Dabei handelt es sich allerdings um die datenschutzrechtliche Obergrenze und nicht um den Betrag, mit dem bei einer gewöhnlichen Dashcam-Kontrolle zu rechnen ist. In der Praxis drohen eher die Beschlagnahmung der Ausrüstung und Geldbußen nach dem Datenschutzgesetz.
Österreich behandelt Dashcams als unzulässige Überwachung des öffentlichen Raums. Die Datenschutzbehörde kann Bußgelder bis rund 10.000 Euro (circa 11.420 US-Dollar) verhängen, im Wiederholungsfall bis 25.000 Euro (circa 28.550 US-Dollar). In der Praxis fallen die Strafen für einen ersten Verstoß einer Privatperson aber meist deutlich niedriger aus, oft im Bereich von einigen Hundert bis rund 1.500 Euro (circa 1.713 US-Dollar). Als Merksatz lässt sich festhalten: Die Kamera zu besitzen ist nicht verboten, den öffentlichen Raum damit zu überwachen aber schon.
Luxemburg verbietet jede Videoaufnahme aus dem Fahrzeug heraus im öffentlichen Raum. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, aber genauso streng: Der Datenschutzbeauftragte sieht Dashcams als klar unzulässig an und lässt sie nur zu, wenn alle gefilmten Personen vorher zustimmen, was in der Praxis kaum möglich ist. Für alle vier Länder gilt derselbe konkrete Rat: die Kamera vor dem Grenzübertritt abnehmen und verstauen. Nicht nur ausschalten, sondern wirklich abnehmen.
Wie ist die Rechtslage in den übrigen Ländern Europas?
In den meisten anderen europäischen Ländern ist die Nutzung erlaubt, allerdings fast immer an Bedingungen geknüpft. Frankreich, Italien und Spanien lassen das Filmen grundsätzlich zu, setzen aber klare Grenzen. In Frankreich ist privates Filmen erlaubt, beim Veröffentlichen müssen Gesichter und Kennzeichen unkenntlich sein, sonst drohen empfindliche Strafen. Italien erlaubt die Kamera, solange sie die Sicht nicht behindert, leicht entfernbar ist und die Aufnahmen regelmäßig überschrieben werden. In Spanien ist die Nutzung zwar erlaubt, während der Fahrt darf die Kamera aber nicht bedient werden, andernfalls drohen Bußgeld und Punkte.
Entspannter zeigen sich Kroatien und Slowenien. Dort gibt es keine speziellen Dashcam-Gesetze, die Nutzung wird geduldet, solange der Datenschutz eingehalten wird. Privat ist das Filmen also möglich, veröffentlichen darf man das Material nur anonymisiert. Deutschland liegt in der Mitte: Erlaubt sind nur kurze, anlassbezogene Aufnahmen, etwa über die Loop-Funktion oder beim Unfall. Dauerhaftes Filmen ist tabu. Vor Gericht sind solche Aufnahmen aber als Beweismittel zugelassen, sofern sie datenschutzkonform entstanden sind.
Noch strenger fällt die Auslegung in einigen Ländern aus. Belgien erlaubt die private Nutzung, das Veröffentlichen jedoch nur mit Zustimmung aller Beteiligten. Griechenland rät offiziell von Dashcams ab, dort kann sogar die Weitergabe eines Videos an die Behörden als Datenschutzverstoß gewertet werden. In Skandinavien, also in Schweden, Dänemark, Norwegen und Finnland, sind Dashcams erlaubt, solange sie leicht entfernbar sind, in der Schleife filmen und der Datenschutz gewahrt bleibt.
Erlischt die Helmzulassung durch eine Kamera nach ECE 22.06?
Theoretisch kann eine nachträglich montierte Kamera die Zulassung eines Helms nach ECE 22.06 beeinträchtigen, in der Praxis ist das aber kaum je ein Problem. Hintergrund ist die Helmnorm ECE 22.06, die seit 2024 für neu entwickelte Helme gilt. Das Besondere daran: Bei dieser Norm wird das Zubehör am Helm mitgeprüft. Alles, was fest verbaut ist, gehört zur Zulassung dazu. Daraus ergibt sich die Frage, ob die Zulassung erlischt, wenn nachträglich eine Actioncam, eine Halterung oder ein Intercom angebracht wird, das nicht mitgeprüft wurde. Über diesen Punkt wird in Foren viel gestritten, denn theoretisch könnte die ECE 22.06 dadurch tatsächlich erlöschen. In der Praxis wird das Thema aber heißer gekocht als gegessen, denn bekannt sind kaum Fälle, in denen daraus je ein Problem entstanden wäre, wenn überhaupt dann ganz vereinzelt in einzelnen Ländern.
Für Deutschland lässt sich ohnehin Entwarnung geben. Hier ist gar kein Helm nach ECE 22.06 vorgeschrieben, das Gesetz verlangt lediglich einen geeigneten Schutzhelm. Eine Kamera oder ein Intercom am Helm macht diesen nicht ungeeignet. In anderen Ländern kann die Auslegung strenger sein, doch auch dort sind ernsthafte Probleme in der Praxis die Ausnahme.
Warum ist der Ton bei Dashcams ein eigenes Risiko?
Der Ton ist in vielen Ländern ein eigenes und oft strengeres Thema als das Bild. Viele Kameras nehmen von Haus aus auch Audio auf, und beim Gesprächsmitschnitt gelten häufig härtere Regeln als bei der reinen Videoaufnahme. Zypern verbietet den Ton wie beschrieben komplett, und auch anderswo unterliegt Audio oft zusätzlichen Einschränkungen. Der einfachste Weg drumherum: Wird die Tonspur nicht wirklich gebraucht, lässt sich das Mikrofon in den Kameraeinstellungen abschalten. Damit ist eine ganze Rechtsfrage vom Tisch.
Was ändert die EU an den Datenschutzregeln?
Für die Dashcam-Nutzung ändert sich durch die EU-Pläne vorerst nichts Konkretes, weil die Regeln weiter an den nationalen Gesetzen hängen. Die EU-Kommission hat im November 2025 mit dem sogenannten Digital-Omnibus-Paket Reformen an der Datenschutz-Grundverordnung vorgeschlagen. Am Lenker ändert das zunächst nichts, doch es zeigt, dass beim Datenschutz derzeit vieles in Bewegung ist. Genau darin liegt der Grund, warum ein solches Update überhaupt nötig ist: Was in dieser Saison gilt, kann im nächsten Jahr schon wieder anders aussehen.
Wie lassen sich Aufnahmen rechtssicher veröffentlichen?
Beim Veröffentlichen gilt fast überall, dass Gesichter und Kennzeichen unkenntlich sein müssen. Diese Arbeit lässt sich längst nicht mehr nur mühsam von Hand erledigen. YouTube bietet einen eingebauten Weichzeichner für Gesichter, und spezialisierte Werkzeuge wie BlurIt verpixeln Gesichter und Nummernschilder automatisch. Einmal darüberlaufen lassen, und das Material ist deutlich sicherer. Wichtig ist dabei ein Punkt, der oft übersehen wird: Der Datenschutzverstoß passiert im Urlaubsland, nicht erst beim Hochladen. Wer also in Portugal gefilmt hat, kann das theoretisch auch dann noch einholen, wenn das Video erst Wochen später von zu Hause aus online geht.
Was Motorradfahrer 2026 mitnehmen sollten
Wer im Sommer durch mehrere Länder fährt, hat es mit einem Flickenteppich zu tun, der sich an jeder Grenze ändern kann, und die Grenze ist im Zweifel schneller da als die Klarheit über die Regeln. Die sicherste Strategie besteht deshalb nicht darin, jede einzelne Länderregel auswendig zu kennen, sondern in einer einfachen Grundhaltung: Kamera nur mit Loop-Funktion, Mikrofon aus, nichts ungefragt veröffentlichen und in den strengen Ländern lieber ganz abnehmen. Damit ist man in fast jedem europäischen Land auf der sicheren Seite, ohne vorher stundenlang Gesetzestexte zu wälzen. Die Richtung bleibt dabei spannend, denn Zypern zeigt, dass Bewegung drin ist, mal in Richtung mehr Freiheit, mal in Richtung schärferer Kontrolle.
Häufige Fragen
-
Ist eine Dashcam im Ausland erlaubt?
Das hängt vom jeweiligen Land ab. In Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland und Skandinavien ist die private Nutzung unter Auflagen erlaubt, in Portugal, Österreich, Luxemburg und der Schweiz gilt sie dagegen als unzulässig. Zypern erlaubt Dashcams seit 2026 erstmals, allerdings nur ohne Ton.
-
Ab wann sind Dashcams in Zypern erlaubt?
Das zyprische Parlament hat das Gesetz am 16. April 2026 verabschiedet, in Kraft tritt es am 23. Juli 2026. Erlaubt ist ausschließlich die Bildaufnahme, während Audioaufnahmen ausdrücklich verboten bleiben.
-
Wie hoch sind die Strafen für eine Dashcam in Portugal?
Als datenschutzrechtliche Obergrenze werden oft 25.000 Euro (circa 28.550 US-Dollar) genannt, dieser Betrag ist bei einer gewöhnlichen Kontrolle aber nicht der Regelfall. In der Praxis drohen eher die Beschlagnahmung der Ausrüstung und Geldbußen nach dem Datenschutzgesetz.
-
Erlischt durch eine Helmkamera die ECE-22.06-Zulassung?
Theoretisch kann eine nachträglich montierte Kamera die Zulassung beeinträchtigen, weil bei der ECE 22.06 das Zubehör mitgeprüft wird. In der Praxis sind kaum Fälle bekannt, und in Deutschland ist ein Helm nach ECE 22.06 ohnehin nicht vorgeschrieben.
-
Muss der Ton bei einer Dashcam abgeschaltet werden?
In vielen Ländern gelten für Audioaufnahmen strengere Regeln als für das Bild, in Zypern ist der Ton komplett verboten. Wird die Tonspur nicht gebraucht, ist das Abschalten des Mikrofons in den Kameraeinstellungen der einfachste Weg, dieses Risiko zu vermeiden.
➜ Dieser Artikel ist Teil unserer umfassenden Übersicht: Motorradrecht & Politik: Gesetze, Urteile und Entwicklungen für Motorradfahrer. Dort findest du alle wichtigen Informationen zum Thema gebündelt.











