- Das Verwaltungsgericht München lässt die Klage des Bundesverbands der Motorradfahrer gegen die Sudelfeld-Sperre zu
- Verhandlung voraussichtlich im Spätsommer oder Herbst 2026, möglicherweise direkt an der B307
- Die Probezeit der Maßnahme endet am 31. Oktober 2026
Im Streit um die Motorradsperre am Sudelfeld ist eine wichtige verfahrensrechtliche Hürde genommen. Das Verwaltungsgericht München hat die Klage gegen die einseitige Streckensperrung für Motorräder angenommen, obwohl das zuständige Landratsamt deren Abweisung beantragt hatte. Damit befassen sich die Münchner Richter inhaltlich mit der Frage, ob die Sperrung der bei Motorradfahrern beliebten Bundesstraße rechtmäßig ist. Eine Entscheidung wird allerdings nicht vor dem Spätsommer erwartet.
Was hat das Verwaltungsgericht München zur Sudelfeld-Sperre entschieden?
Das Verwaltungsgericht München hat die Klage gegen die Sperre zugelassen und wird über ihre Rechtmäßigkeit entscheiden. Zuvor hatte das Landratsamt Rosenheim in einer fünfseitigen Klageerwiderung beantragt, die Klage abzuweisen, und mehrere Gründe angeführt, warum sie aus seiner Sicht unzulässig sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und ließ das Verfahren zu. Die Entscheidung über die Sperrung liegt damit nun bei den Münchner Richtern.
Hinter der Klage steht der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM), der das Verfahren eines betroffenen Motorradfahrers unterstützt. Wie es ausgeht, ist damit aber noch nicht vorgezeichnet, da der Ausgang maßgeblich von den in der Verhandlung vorgebrachten Argumenten abhängt.
Warum will das Gericht direkt an die Strecke kommen?
Das Gericht erwägt, sich vor der Entscheidung selbst ein Bild von der Situation vor Ort zu machen und die mündliche Verhandlung gegebenenfalls direkt an der Strecke durchzuführen. „Mit beidem ist vermutlich im Spätsommer/Herbst zu rechnen“, erklärt eine Gerichtssprecherin.
Damit dürfte die Verhandlung erst gegen Ende der Motorradsaison fallen und zeitlich mit dem Ablauf der zweijährigen Probezeit am 31. Oktober 2026 zusammentreffen. Wie es danach weitergeht, ist bislang offen. Für die Zukunft der Regelung dürfte das Urteil des Gerichts ausschlaggebend sein.
Wie reagiert der BVDM auf die zugelassene Klage?
Der BVDM bewertet die Zulassung der Klage positiv. „Der BVDM begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes München“, erklärt der Vorsitzende Michael Lenzen. Dass sich das Gericht selbst ein Bild vor Ort machen wolle, habe der Verband ausdrücklich begrüßt. Zu den Erfolgsaussichten will sich Lenzen nicht konkret äußern. „Wir haben ja schon relativ viele Prozesse gewonnen“, merkt er an, fügt aber hinzu: „Aber wie es ausgeht, kann man im Vorhinein nicht sagen.“ Sein Fazit: „Wir hoffen, dass auch dieses Mal das Gericht unseren Argumenten folgen wird.“
Der Verband hätte sich gewünscht, dass die Frage bereits zu Saisonbeginn geklärt gewesen wäre. Lenzen verweist darauf, dass es nicht viele Termine gebe und die Gerichte überlastet seien, womit man leben müsse. Eine erneute Demonstration wie im Vorjahr zieht der BVDM derzeit nicht in Betracht: „Wir haben unser Statement abgegeben und warten erst einmal ab, was das Gericht sagt.“ Zugleich betont er, der Verband sehe das Problem durchaus, fordere aber andere Maßnahmen: „Wir sehen das Problem, aber fordern andere Maßnahmen.“
In einem öffentlichen Aufruf wertet der Verband die gerichtliche Prüfung als Signal, dass man sich gegen pauschale Streckensperrungen wehren könne. Zugleich verbindet der BVDM die Mitteilung mit einem Aufruf zur Unterstützung und verweist auf die Kosten solcher Verfahren. Mit einem Jahresbeitrag von 48 Euro könnten neue Mitglieder die rechtliche und politische Interessenvertretung mittragen.
Worum geht es bei der Motorradsperre am Sudelfeld?
Am Sudelfeld gilt seit dem 30. April 2025 eine einseitige Sperrung für Motorräder auf der B307. Betroffen ist der kurvenreiche Abschnitt der Sudelfeldstraße zwischen dem Inntal und Bayrischzell. In der Sommersaison dürfen Motorräder den Abschnitt tagsüber zwischen 11 und 21 Uhr nur in Richtung Tatzelwurm befahren, die Gegenrichtung nach Bayrischzell ist in dieser Zeit gesperrt. Ausgenommen sind Mofas, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder.
Die Maßnahme ist als Verkehrsversuch über zwei Saisons angelegt und wird von den Landratsämtern Rosenheim und Miesbach getragen. Nach der ersten Phase im Jahr 2025 läuft die Regelung 2026 erneut bis zum 31. Oktober. Die Behörden begründen die Sperrung mit der Unfalllage sowie der Nutzung der Strecke zu Freizeit- und Rennzwecken. Zuvor waren bereits bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen umgesetzt worden, darunter Unterfahrschutz, eine doppelte Mittellinie, Markierungsnägel, Rüttelstreifen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote und verstärkte Kontrollen.
Laut Behördenangaben wurden zwischen 2018 und 2024 auf der Strecke 97 Motorradunfälle registriert, bei denen zwei Menschen ums Leben kamen. 40 Personen wurden schwer und 58 leicht verletzt. Eine Verschärfung der Lage in den vergangenen Jahren wird teils auf eine Verlagerung des Verkehrs nach der Sperrung des Kesselbergs zurückgeführt. Im ersten Jahr der Maßnahme führte die Sperrung nach Angaben der Polizei zu einem Rückgang der schweren Unfälle mit Beteiligung von Motorradfahrern. Der Fall reiht sich damit in eine Reihe ähnlicher Streckensperrungen für Motorräder ein, gegen die der BVDM grundsätzlich vorgeht.
Wie kam es zur Klage und zur Demonstration?
Die Klage gegen die Sperre war Mitte August 2025 beim Verwaltungsgericht München eingegangen und richtete sich zunächst gegen das Landratsamt Rosenheim. Eingereicht wurde sie von einem betroffenen Motorradfahrer, unterstützt vom BVDM. Der Verband hatte im Zuge des Verfahrens Akteneinsicht beantragt, um die der Sperrung zugrunde liegenden Verkehrszählungen und Auswertungen einsehen zu können.
Parallel zum juristischen Vorgehen hatte der BVDM am 20. September 2025 zu einer Demonstration nach Rosenheim aufgerufen. Daran nahmen rund 1.500 bis 2.000 Motorradfahrer teil. Bei der Kundgebung am Landratsamt stellte sich der Rosenheimer Landrat Otto Lederer (CSU) der Kritik. Die Demonstranten bezeichneten die Sperre als ungerechtfertigte Kollektivstrafe und forderten gezielte Maßnahmen gegen einzelne Verursacher statt pauschaler Verbote. Lederer verteidigte das Vorgehen mit Sicherheitsüberlegungen und verwies auf gesunkene Unfallzahlen seit Einführung der Teilsperrung. Aus der Region hatten sich zugleich rund 100 Anwohner, Almbauern und Sennerinnen in einem offenen Brief für eine Beibehaltung der Regelung ausgesprochen.
Wie geht es nach dem Urteil weiter?
Wie es nach der Entscheidung des Gerichts weitergeht, ist noch offen. Da die zweijährige Probezeit am 31. Oktober 2026 endet, fällt die erwartete Verhandlung mit dem Ende des Verkehrsversuchs zusammen. Erst danach wollen die beteiligten Landratsämter über eine dauerhafte Regelung entscheiden. Für diese Entscheidung dürfte das Urteil des Verwaltungsgerichts den Ausschlag geben.
Häufige Fragen
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Hat das Gericht die Sudelfeld-Sperre damit bereits aufgehoben?
Nein. Das Verwaltungsgericht München hat die Klage gegen die Sudelfeld-Motorradsperre lediglich zur Verhandlung zugelassen. Über die Rechtmäßigkeit der Sperrung wird erst in der mündlichen Verhandlung entschieden, die voraussichtlich im Spätsommer oder Herbst 2026 stattfindet.
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Wann ist die Verhandlung am Verwaltungsgericht München zu erwarten?
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist mit der Verhandlung und einem möglichen Ortstermin voraussichtlich im Spätsommer oder Herbst 2026 zu rechnen. Damit fällt sie zeitlich mit dem Ende der Probezeit am 31. Oktober 2026 zusammen.
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Wie ist die Motorradsperre am Sudelfeld geregelt?
Seit dem 30. April 2025 dürfen Motorräder den betroffenen Abschnitt der B307 in der Sommersaison tagsüber zwischen 11 und 21 Uhr nur in Richtung Tatzelwurm befahren. Die Gegenrichtung nach Bayrischzell ist in dieser Zeit gesperrt, ausgenommen sind Mofas, Klein- und Leichtkrafträder.
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Wer klagt gegen die Sperrung?
Die Klage wurde von einem betroffenen Motorradfahrer eingereicht und wird vom Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) unterstützt. Sie richtet sich gegen das Landratsamt Rosenheim.
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Wie lange läuft die Probezeit am Sudelfeld?
Die Maßnahme ist als zweijähriger Verkehrsversuch angelegt und endet am 31. Oktober 2026. Erst danach entscheiden die Landratsämter Rosenheim und Miesbach über eine dauerhafte Regelung.













