- Das Verbot auf der L 1152 zwischen Jagdshof und Schauberg gilt 2026 vom 1. April bis 31. Oktober
- Neu: zusätzlich zu Samstagen, Sonntagen und Feiertagen nun auch an Freitagen
- Eine Klage zweier Motorradfahrer mit Unterstützung des BVDM vor dem Verwaltungsgericht Meiningen soll die Strecke wieder freibekommen
Im Süden Thüringens spitzt sich ein Streit zu, der Motorradfahrer aus ganz Deutschland betrifft. Der Landkreis Sonneberg hält an seinem Fahrverbot für Motorräder auf der kurvenreichen L 1152 fest und dehnt es für die Saison 2026 sogar aus. Gleichzeitig versuchen zwei Fahrer mit Rückendeckung des Bundesverbands der Motorradfahrer, die Sperrung gerichtlich zu kippen. Wie sich beide Seiten positionieren und was als Nächstes passiert, zeigt der bisherige Verlauf.
Wo gilt das Motorradverbot auf der L 1152 genau?
Das Verbot betrifft den Abschnitt der Landesstraße 1152 zwischen dem Knotenpunkt K1 bei Jagdshof und dem Ortseingang Schauberg. Gesperrt ist die Strecke für Motorräder im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2026, und zwar an Freitagen, Samstagen, Sonntagen sowie an Feiertagen. Allen anderen Fahrzeugen ist die Durchfahrt erlaubt, auch Mofas und Roller sind von der Regelung ausgenommen. Die Strecke liegt im Dreiländereck Thüringen, Bayern und Hessen und führt bis zur bayerischen Ortslage Schauberg, weshalb an der Abstimmung neben thüringischen Behörden auch der bayerische Markt Tettau beteiligt war.
Warum hat der Landkreis Sonneberg die Strecke gesperrt?
Auslöser ist nach Angaben des Landkreises eine seit Jahren auffällige Häufung von Motorradunfällen auf dem kurvenreichen Abschnitt. Die Verwaltung verweist darauf, dass die Strecke von zahlreichen Fahrern und Gruppen aus ganz Deutschland zum unangepassten Fahren genutzt werde und als Hauptursache der Unfälle überhöhte Geschwindigkeit gelte. Dabei seien wiederholt auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer zu Schaden gekommen. Das Landratsamt betont, dass sich das Verbot nicht pauschal gegen Motorradfahrer richte, sondern auf ein konkretes Problem reagiere. Erstmals angeordnet wurde die Sperrung 2025, damals beschränkt auf Wochenenden und Feiertage.
Wie wirksam war das Verbot 2025?
Aus Sicht der Behörden hat die Maßnahme die Unfallzahlen deutlich gesenkt. Im Verbotszeitraum an Wochenenden und Feiertagen verzeichnete die Polizei nach eigenen Angaben keine Unfälle mit Motorradbeteiligung mehr, während im Vorjahreszeitraum noch zwölf Unfälle gezählt worden waren, neun davon an Wochenenden. Fünf Unfälle ereigneten sich 2025 außerhalb der Sperrzeiten. Auffällig war zudem eine Verlagerung des verbleibenden Unfallgeschehens auf andere Wochentage mit einer Häufung an Freitagen. Genau diese Beobachtung führte zur Ausweitung des Verbots auf den Freitag. Neben den Unfallzahlen gingen laut Landratsamt auch die Lärmbeschwerden aus den Anwohnergemeinden zurück, und die Feuerwehr meldete weniger Einsätze auf der Strecke. Kritiker wenden ein, dass das Ausbleiben von Unfällen während einer vollständigen Sperrung wenig überraschend ist und für sich genommen kaum als Sicherheitsgewinn taugt.
Warum klagen Motorradfahrer gegen das Verbot?
Zwei Motorradfahrer aus dem Landkreis haben Klage gegen die Sperrung eingereicht, der BVDM trägt die Kosten und hat eine auf Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei aus Berlin organisiert. Eingereicht wurde die Klage bereits im Oktober 2025 vor dem Verwaltungsgericht Meiningen, also vorausschauend für die kommende Saison. Beklagter ist formal der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Landkreis Sonneberg, der Streitwert wurde mit 10.000 Euro (circa 11.460 US-Dollar) angesetzt. Inhaltlich will die Klage dem Beklagten untersagen, „ab dem 01. April 2026 die Landesstraße L1152 zwischen dem Knotenpunkt K1/ L1152 und der Ortslage Schauberg an Sonn- und Feiertagen für Motorradfahrer zu sperren“. Ziel ist es, frühzeitig Rechtssicherheit zu schaffen und die Strecke wieder an allen Tagen befahrbar zu machen.
Der Verband argumentiert, gesetzestreue Fahrer dürften nicht pauschal für das Fehlverhalten einzelner in Haftung genommen werden. Statt einer Sperrung fordert er gezielte Polizeikontrollen und technische sowie bauliche Alternativen, die zunächst erprobt werden sollten. Die vom Landkreis favorisierten Rüttelstreifen hält der BVDM für unwirksam, lärmintensiv und zu teuer, weil sie moderne Sportmotorräder nicht zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit zwängen. Nach Darstellung des Verbands wurde dieser Vorschlag in einer Sondersitzung der Unfallkommission am 25. November 2025 nicht aufgegriffen.
Was bedeutet der Verhandlungstermin für die Saison 2026?
Für die laufende Saison ist das Ziel der Klage zunächst nicht aufgegangen, denn das Verbot trat zum 1. April 2026 erneut in Kraft und wurde sogar erweitert. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht nach Angaben des BVDM einen kurzfristigen Verhandlungstermin festgelegt, der nicht öffentlich ist. Eine inhaltliche Entscheidung steht damit noch aus. Die Fronten zwischen den Beteiligten bleiben verhärtet. Während der Verband bauliche Maßnahmen ablehnt, verweist die Polizei auf einen akuten Personalmangel, der dauerhafte Kontrollen erschwere. Die Umsetzung baulicher Maßnahmen auf dem Streckenabschnitt liegt in der Verantwortung des Freistaats Thüringen und wird weiter geprüft.
Streckensperrungen bleiben ein bundesweites Streitthema
Der Fall Sonneberg steht nicht für sich allein, sondern fügt sich in eine ganze Reihe von Auseinandersetzungen um Motorradsperrungen in Deutschland ein. Der BVDM geht auch an anderen Brennpunkten juristisch gegen einseitig auf Motorräder bezogene Verbote vor und sieht darin eine Frage der Gleichbehandlung im Straßenverkehr. Für Fahrer, die beliebte Kurvenstrecken im Mittelgebirge ansteuern, ist die Entwicklung deshalb über die Region hinaus relevant, weil ein Erfolg oder Misserfolg vor Gericht Signalwirkung für vergleichbare Sperrungen haben kann.
Häufige Fragen
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Wann gilt das Motorradverbot auf der L 1152 im Jahr 2026?
Das Motorradverbot auf der L 1152 gilt 2026 vom 1. April bis 31. Oktober. Gesperrt ist die Strecke für Motorräder an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen, an allen übrigen Tagen ist die Durchfahrt erlaubt.
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Welcher Streckenabschnitt ist von der Sperrung betroffen?
Betroffen ist der Abschnitt der L 1152 zwischen dem Knotenpunkt K1 bei Jagdshof und dem Ortseingang Schauberg. Mofas und Roller sind vom Verbot ausgenommen, ebenso alle anderen Fahrzeuge.
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Wer klagt gegen das Motorradverbot auf der L 1152?
Zwei Motorradfahrer aus dem Landkreis Sonneberg klagen vor dem Verwaltungsgericht Meiningen gegen die Sperrung. Der Bundesverband der Motorradfahrer unterstützt die Klage, trägt die Kosten und hat den Streitwert mit 10.000 Euro festsetzen lassen.
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Warum wurde das Verbot auf Freitage ausgeweitet?
Das Verbot wurde auf Freitage ausgeweitet, weil sich das Unfallgeschehen nach der Sperrung der Wochenenden auf andere Tage verlagerte und sich dabei besonders an Freitagen häufte. Der Landkreis stützt sich dabei auf die polizeiliche Unfallstatistik aus dem Jahr 2025.










