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Motorcycles.News – Motorrad Magazin
Startseite » Ohne Verwarnung: Was Section 59 für Motorradfahrer in England ändert
Schwarzes Naked Bike wird in einer englischen Reihenhausstraße auf einen Abschleppwagen gezogen, daneben ein Polizist und ein Abschlepper in Warnjacken bei Regenwetter
AI-generated
News

Ohne Verwarnung: Was Section 59 für Motorradfahrer in England ändert

By Andreas Denner20 Oktober, 2026
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Die Polizei in England und Wales darf Motorräder bei rücksichtslosem Fahren seit Ende Juni 2026 sofort beschlagnahmen, eine Verwarnung ist nicht mehr nötig. Gleichzeitig bleibt Haltern deutlich weniger Zeit, ihr Fahrzeug zurückzuholen, bevor es verwertet werden darf.
  • Seit 29. Juni 2026 entfällt die Pflicht zur Verwarnung vor einer Beschlagnahme nach Section 59.
  • Seit 22. Juli 2026 darf ein beschlagnahmtes Fahrzeug schon nach 7 statt nach 14 Tagen verwertet werden.
  • Ein lauter Auspuff oder ein zu kleines Kennzeichen allein reichen laut BMF nicht für eine Beschlagnahme.

Bisher galt in England und Wales eine Art zweite Chance. Wer mit dem Motorrad negativ auffiel, bekam in der Regel zuerst eine Verwarnung. Erst bei einem weiteren Vorfall durfte die Polizei die Maschine mitnehmen. Diese Stufe gibt es nicht mehr. Unter Motorradfahrern sorgt die Änderung für Unsicherheit, denn viele wissen nicht genau, wie weit die neuen Befugnisse reichen. Die British Motorcyclists Federation (BMF), ein Interessenverband britischer Motorradfahrer, hat deshalb eine eigene Erklärung veröffentlicht. Der Verband äußert darin auch die Sorge, dass manche Polizisten das geänderte Gesetz in einzelnen Fällen falsch auslegen könnten.

Was hat sich bei Section 59 in England und Wales geändert?

Seit dem 29. Juni 2026 muss die Polizei vor einer Beschlagnahme nach Section 59 keine Verwarnung mehr aussprechen. Ein Motorrad kann damit schon beim ersten Vorfall eingezogen werden.

Section 59 ist ein Abschnitt im Police Reform Act 2002. Er gibt der Polizei Befugnisse gegen Fahrzeuge, die auf eine Weise genutzt werden, die andere Menschen stört oder verunsichert. Die Regel gibt es also schon seit über 20 Jahren. Neu ist der Wegfall der Verwarnung. Diese Änderung steht in Section 8 des Crime and Policing Act 2026. Die Regierung hatte das Gesetz im Februar 2025 als Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht.

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Nach der alten Fassung musste die Polizei die verantwortliche Person zuerst darauf hinweisen, dass das Fahrzeug bei einer Wiederholung beschlagnahmt wird. Ausnahmen gab es nur in zwei Fällen. Entweder war eine Verwarnung in der Situation nicht praktisch möglich, oder die Person hatte in den vorangegangenen zwölf Monaten schon eine Verwarnung erhalten.

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Die neue Regel ist Teil eines breiteren Vorgehens gegen störenden Fahrzeuggebrauch. Die Regierung nennt dabei ausdrücklich den Missbrauch von Offroad-Motorrädern, illegale Rennen mit Motorrädern und Autos, laute und gefährliche Motorradnutzung sowie aggressives Fahren. Britische Polizeibehörden setzen schon länger auf verstärkte Streifen an Brennpunkten, auf Markierungssprays, mit denen sich Fahrer und Maschinen später zuordnen lassen, und auf Drohnen, um Fahrern zu folgen.

Wann darf die Polizei ein Motorrad nach Section 59 beschlagnahmen?

Die Polizei darf ein Motorrad nur dann beschlagnahmen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Der Wegfall der Verwarnung ändert nur, wie schnell die Beamten handeln dürfen, nicht wann.

Zunächst muss ein uniformierter Polizist begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass ein Fahrzeug auf eine bestimmte Art genutzt wird oder wurde. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Das Fahrzeug wird unvorsichtig oder rücksichtslos gefahren. Das regelt Section 3 des Road Traffic Act 1988, des britischen Straßenverkehrsgesetzes.
  • Das Fahrzeug wird ohne Erlaubnis abseits der Straße bewegt, also auf Flächen, auf denen Kraftfahrzeuge nicht fahren dürfen. Das regelt Section 34 des Road Traffic Act 1988.

Zusätzlich muss dieses Verhalten bei anderen Menschen Angst, Unruhe oder Ärger auslösen oder das zumindest wahrscheinlich tun. Erst wenn beides zusammenkommt, greift Section 59. Neben Polizisten dürfen auch Police Community Support Officers diese Befugnisse nutzen. Das sind Hilfspolizisten, die vor allem im Streifendienst in Wohngebieten unterwegs sind.

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Liegen die Voraussetzungen vor, darf die Polizei ein fahrendes Fahrzeug anhalten, es beschlagnahmen und abtransportieren lassen. Sie darf außerdem Grundstücke betreten, auf denen sie das Fahrzeug vermutet, und notfalls angemessene Gewalt anwenden.

Eine Verurteilung ist für die Beschlagnahme nicht nötig. Es reicht die begründete Annahme des Beamten vor Ort. Gerade deshalb hat der Wegfall der Verwarnung Gewicht: Zwischen einem einzelnen Vorfall und dem Verlust des Motorrads steht damit keine weitere Stufe mehr.

Welche Fahrweise kann zur Beschlagnahme führen?

Laut BMF kommen vor allem aggressive oder einschüchternde Fahrweisen, Burnouts, durchdrehende Räder, Stunts im öffentlichen Raum und illegale Straßenrennen in Frage. Auch wiederholtes Hochdrehen des Motors in Wohngebieten kann eine Rolle spielen, wenn es mit rücksichtslosem Fahren zusammenkommt. Dazu kommt das Fahren auf Flächen, auf denen Motorräder nicht erlaubt sind. Wheelies und Stoppies sollen ebenfalls darunter fallen können, wenn sie Menschen in der Nähe ernsthaft beunruhigen.

Die Beschlagnahme schließt weitere Schritte nicht aus. Die Polizei kann zusätzlich wegen unvorsichtigen oder gefährlichen Fahrens ermitteln, wegen Fahrens ohne Führerschein oder Versicherung oder wegen Verstößen bei der Zulassung. Möglich sind auch Bußgelder, Anzeigen und Beschlagnahmen nach anderen Gesetzen.

Betroffen sind nicht nur klassische Motorräder. Die BMF nennt ausdrücklich auch illegal getunte, leistungsstarke E-Bikes, die in vielen Gemeinden zum Problem geworden sind. Die Regel gilt grundsätzlich für alle motorisierten Fahrzeuge, also auch für Quads, E-Scooter und Autos.

Reicht ein lauter Auspuff für eine Beschlagnahme?

Nein, ein lauter Auspuff allein ist kein Grund für eine Beschlagnahme nach Section 59. Darauf weist die BMF ausdrücklich hin, weil in diesem Punkt viel Verwirrung herrscht.

Für Auspuffanlagen gelten eigene Vorschriften, nämlich die Road Vehicles (Construction and Use) Regulations 1986 in Verbindung mit dem Road Traffic Act 1988. Danach müssen Auspuff und Schalldämpfer in einwandfreiem Zustand sein und dürfen nicht so verändert werden, dass sie übermäßigen Lärm verursachen. Wer dagegen verstößt, muss mit eigenen Maßnahmen rechnen. Möglich ist etwa ein Bußgeld vor Ort, das in der Praxis bei 50 Pfund (circa 59 Euro / 67 US-Dollar) liegen soll, oder ein Durchfallen bei der britischen Hauptuntersuchung, dem MOT.

Ganz ohne Bedeutung ist der Lärm für Section 59 trotzdem nicht. Er kann Teil des Gesamtbilds sein, das ein Beamter bewertet. Wer zum Beispiel spät abends rücksichtslos durch ein Wohngebiet fährt und dabei den Motor immer wieder hochdreht, kann damit in den Bereich von Section 59 geraten. Wer dagegen legal fährt und nur einen etwas lauteren, aber zugelassenen Auspuff hat, ist davon nicht betroffen.

Getrennt davon laufen in Großbritannien Versuche mit Lärmblitzern. Das sind Kameras mit Mikrofonen, die zu laute Fahrzeuge erfassen. Das Verkehrsministerium soll solche Tests unter anderem in Hampshire und im Londoner Bezirk Kensington and Chelsea finanziert haben, im Gespräch sind Bußgelder von rund 400 Pfund (circa 475 Euro / 533 US-Dollar). Eine flächendeckende rechtliche Grundlage für automatische Bußgelder aus diesen Messungen gibt es bisher aber nicht. Mit Section 59 haben die Lärmblitzer nichts zu tun, beide Themen werden aber oft vermischt.

Was gilt für Kennzeichen, gestohlene Motorräder und Green Lanes?

Auch ein zu kleines oder nicht zulässiges Kennzeichen führt nicht automatisch zur Beschlagnahme nach Section 59. Es handelt sich um einen eigenen Verstoß mit eigenen Folgen.

Kennzeichen müssen in Großbritannien den Road Vehicles (Display of Registration Marks) Regulations 2001 entsprechen. Diese regeln unter anderem Größe und Abstand der Zeichen, das Layout und die Sichtbarkeit. Ein illegales Showkennzeichen oder ein zu kleines Kennzeichen kann zu einem Durchfallen beim MOT führen und mit bis zu 1.000 Pfund (circa 1.188 Euro / 1.333 US-Dollar) Strafe geahndet werden.

Einen Sonderfall stellen gestohlene Motorräder dar. Wird eine gestohlene Maschine von Dritten so gefahren, dass Section 59 greift, kann sie trotzdem beschlagnahmt werden. Der Besitzer sollte der Polizei in diesem Fall sofort klarmachen, dass das Motorrad gestohlen war, zum Beispiel mit dem Aktenzeichen aus der Diebstahlsanzeige. So lässt sich belegen, dass er für die Fahrweise nicht verantwortlich war.

Für Fahrer, die gerne auf Green Lanes unterwegs sind, gibt die BMF Entwarnung. Green Lanes sind unbefestigte Wege, die rechtlich als Straßen gelten. Wer dort fährt, braucht deshalb Führerschein und Versicherung, und das Motorrad muss zugelassen sein. Legales Trail-Fahren bleibt erlaubt. Wichtig ist nur, dass Motorräder den Weg tatsächlich nutzen dürfen und keine Sperrung gilt. Eine solche Sperrung heißt in Großbritannien Traffic Regulation Order (TRO). Wer verbotenerweise abseits der Straße fährt, verstößt gegen Section 34 und kann damit unter Section 59 fallen, wenn zusätzlich Menschen beunruhigt oder gestört werden.

Wie bekommt man ein beschlagnahmtes Motorrad zurück?

Um ein beschlagnahmtes Motorrad zurückzubekommen, muss der Besitzer schnell handeln und mehrere Nachweise vorlegen. Seit dem 22. Juli 2026 darf ein Fahrzeug schon nach sieben Tagen verwertet werden.

Nach einer Beschlagnahme bringt in der Regel ein von der Polizei beauftragtes Abschleppunternehmen das Fahrzeug weg und lagert es ein. Der eingetragene Halter erhält eine Mitteilung, warum das Motorrad beschlagnahmt wurde und wie er es zurückbekommt. Für die Rückgabe kann die Polizei Folgendes verlangen:

  • einen Nachweis, dass das Fahrzeug dem Antragsteller gehört
  • einen gültigen Ausweis
  • einen gültigen Führerschein
  • einen Nachweis, dass das Fahrzeug versichert und für die Straße zugelassen ist
  • die Zahlung der Kosten für Abschleppen und Lagerung

Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, riskiert den Verlust des Motorrads. Nicht abgeholte Fahrzeuge dürfen nach Ablauf der Frist verwertet werden, das heißt verkauft oder vernichtet.

Was ändert die 7-Tage-Frist?

Grundlage ist die Removal, Storage and Disposal of Motor Vehicles Timeframes (Amendment) Regulations 2026. Diese Verordnung ersetzt für Fahrzeuge, die nach Section 59 beschlagnahmt wurden, die bisherige Frist von 14 Tagen durch 7 Tage. Wo bisher von sieben Werktagen die Rede war, gelten jetzt sieben normale Kalendertage. Wochenenden zählen also mit.

Die Regierung hat drei Fristen vereinheitlicht. Sieben Tage gelten ab dem Zustellen der Beschlagnahmemitteilung, sieben Tage hat der Besitzer Zeit, seine Absicht zur Abholung mitzuteilen, und weitere sieben Tage, um das Fahrzeug dann tatsächlich abzuholen. Erst danach darf es verwertet werden. Über mögliche Änderungen bei den Gebühren will die Regierung gesondert entscheiden.

Die neue Frist gilt nur für Fahrzeuge, die ab dem 22. Juli 2026 beschlagnahmt wurden. Ziel ist laut Regierung, Fahrzeuge, die für störendes Verhalten genutzt werden, schneller aus dem Verkehr zu ziehen und erneute Verstöße zu verhindern. Laut BMF sollen die kürzeren Fristen außerdem die teuren Lagerkosten senken.

Wie die BMF die neuen Regeln einordnet

Die BMF unterstützt nach eigenen Angaben ein verhältnismäßiges Vorgehen gegen tatsächlich störende und illegale Motorradnutzung. Solches Verhalten schade den Gemeinden und dem Ruf der großen Mehrheit verantwortungsvoller Motorradfahrer. Die Motorradszene solle inakzeptables Verhalten nicht einfach deshalb verteidigen, weil ein Motorrad im Spiel ist.

Gleichzeitig warnt der Verband davor, dass das Fehlverhalten einer vergleichsweise kleinen Gruppe nicht dazu führen darf, alle Motorradfahrer über einen Kamm zu scheren. Pauschale Einschränkungen oder ein übertrieben hartes Vorgehen der Polizei gegen legale Fahrer lehnt die BMF ab. Der Verband will deshalb mit seinen Kontakten bei der Polizei klären, wie die Beamten das geänderte Gesetz im Umgang mit Motorradfahrern anwenden.

Die Empfehlungen des Verbands sind einfach gehalten: legal und rücksichtsvoll fahren, in Wohngebieten auf unnötiges Hochdrehen und aggressives Fahren verzichten, Auspuff und Kennzeichen in einem zulässigen Zustand halten und vor Fahrten auf unbefestigten Wegen prüfen, ob die Strecke freigegeben ist. Die BMF fasst ihre Botschaft so zusammen:

„Ride responsibly, keep your bike legal and remember that, if Section 59 applies, there may no longer be a second chance!“

Auf Deutsch: „Fahrt verantwortungsvoll, haltet euer Motorrad legal und denkt daran: Wenn Section 59 greift, gibt es möglicherweise keine zweite Chance mehr!“

Die Regeln gelten ausschließlich für England und Wales. In Schottland und Nordirland gelten andere gesetzliche Bestimmungen. Für Motorradfahrer aus anderen Ländern, die in England oder Wales unterwegs sind, gilt Section 59 aber genauso wie für Einheimische.

Häufige Fragen

  • Was ist Section 59?

    Section 59 ist ein Abschnitt im britischen Police Reform Act 2002. Er erlaubt der Polizei in England und Wales, Fahrzeuge zu beschlagnahmen, die unvorsichtig, rücksichtslos oder unerlaubt abseits der Straße gefahren werden und dabei andere Menschen stören oder beunruhigen. Seit dem 29. Juni 2026 ist dafür keine vorherige Verwarnung mehr nötig.

  • Darf die Polizei in England ein Motorrad ohne Verwarnung beschlagnahmen?

    Ja, seit dem 29. Juni 2026 darf die Polizei in England und Wales ein Motorrad ohne vorherige Verwarnung beschlagnahmen. Voraussetzung ist, dass ein uniformierter Beamter begründet annimmt, dass das Motorrad unvorsichtig, rücksichtslos oder verbotenerweise abseits der Straße gefahren wird und das Menschen beunruhigt oder stört. Eine Verurteilung ist dafür nicht nötig.

  • Kann ein lauter Auspuff zur Beschlagnahme nach Section 59 führen?

    Ein lauter Auspuff allein reicht nicht für eine Beschlagnahme nach Section 59. Für Auspuffanlagen gelten eigene Vorschriften, Verstöße können zum Beispiel ein Bußgeld oder ein Durchfallen beim MOT nach sich ziehen. Lärm kann aber Teil des Gesamtbilds sein, etwa wenn jemand spät abends rücksichtslos und mit hochdrehendem Motor durch ein Wohngebiet fährt.

  • Wie lange hat man Zeit, ein beschlagnahmtes Motorrad abzuholen?

    Für Fahrzeuge, die ab dem 22. Juli 2026 beschlagnahmt wurden, gelten Fristen von jeweils sieben Kalendertagen statt bisher 14 Tagen. Nach Ablauf darf die Polizei das Motorrad verkaufen oder vernichten lassen. Für die Rückgabe sind unter anderem ein Eigentumsnachweis, Führerschein, Versicherungsnachweis und die Zahlung der Abschlepp- und Lagerkosten nötig.

  • Gilt Section 59 auch in Schottland und Nordirland?

    Nein, Section 59 gilt nur in England und Wales. In Schottland und Nordirland gelten eigene gesetzliche Bestimmungen.

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