- Das sächsische Kabinett hat am 29. September 2026 eine Bundesratsinitiative für Tempo 60 bei Kleinkrafträdern beschlossen.
- Die Grenze von 45 km/h ist im EU-Recht festgelegt, Deutschland kann sie nicht allein anheben.
- Bis zu einer Änderung bleibt es für moderne Mopeds und Roller bei 45 km/h.
Auf deutschen Straßen gelten für Mopeds derselben Klasse zwei verschiedene Höchstgeschwindigkeiten. Bestimmte Simson-Modelle aus der DDR dürfen 60 km/h fahren. Ein moderner 50er-Roller mit besseren Bremsen und besserem Fahrwerk ist dagegen bei 45 km/h begrenzt. Diesen Unterschied will der Freistaat Sachsen beenden. Auf Initiative von Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) hat das Kabinett am 29. September 2026 beschlossen, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Das Ziel ist Tempo 60 für Mopeds aller Hersteller, also auch für neue Fahrzeuge. Bis Fahrer mit dem Führerschein der Klasse AM davon etwas haben, ist es allerdings noch ein weiter Weg.

Was fordert Sachsen mit der Bundesratsinitiative?
Sachsen fordert, dass neue Kleinkrafträder regulär mit bis zu 60 km/h statt mit 45 km/h zugelassen werden können. Der Bundesrat soll dazu die Bundesregierung auffordern, sich auf EU-Ebene für eine Änderung der Fahrzeugklassen einzusetzen.
Eingebracht werden soll der Antrag am 16. Oktober. Die geplante Regel soll nicht nur für zweirädrige Mopeds gelten, sondern auch für dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge. Voraussetzung wäre eine ganz normale EU-Typgenehmigung. Damit ist die Zulassung gemeint, die ein Hersteller für ein Fahrzeugmodell erhält, bevor er es verkaufen darf. Die Marke soll dabei keine Rolle spielen. Einzelne Nachweise für jedes Fahrzeug oder historische Sonderregeln wären nach den Plänen nicht nötig.
Das sächsische Infrastrukturministerium begründet den Vorstoß mit dem technischen Fortschritt. Moderne Bremsen, Fahrwerke und Beleuchtung sprechen aus Sicht des Ministeriums dafür, die bisherigen Vorgaben neu zu bewerten. Kraushaar spricht darüber, dass Mopedfahrer nicht nachvollziehen können, warum ein Fahrzeug bei 45 km/h abgeregelt wird, während ein baugleiches Modell 60 km/h fahren darf. Dabei dürfe es keine Rolle spielen, wo ein Fahrzeug einmal zugelassen war oder welches Typenschild es trägt. Ihr Leitsatz lautet: „Gleiche Technik, gleiches Tempo.“
Ganz ohne Prüfung soll das höhere Tempo aber nicht kommen. Nach den Plänen aus Dresden sollen Verkehrssicherheit und Unfallfolgen zuvor auf EU-Ebene untersucht werden.
Warum kann Deutschland die 45-km/h-Grenze nicht allein ändern?
Die Grenze von 45 km/h stammt nicht aus einem deutschen Gesetz, sondern aus dem europäischen Recht. Die EU legt für jede Fahrzeugklasse fest, wie schnell die Fahrzeuge bauartbedingt sein dürfen.
Mopeds gehören zur EU-Fahrzeugklasse L1e-B. Sie ist als Klasse für zweirädrige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h festgelegt. Dieselbe Grenze steckt auch in den Vorgaben für die Klassen L2e und L6e. Ein deutscher Alleingang ist deshalb kaum möglich. Damit neue Kleinkrafträder 60 km/h fahren dürfen, müsste das europäische Typgenehmigungsrecht geändert oder eine rechtssichere Sonderregel geschaffen werden.
Sachsen setzt deshalb bewusst auf den europäischen Weg. Laut Ministerium soll so erreicht werden, dass in allen Mitgliedstaaten einheitlich eine höhere Höchstgeschwindigkeit für Kleinkraftfahrzeuge gelten kann. Der Bundesrat ist dabei nur der erste Schritt. Er kann die Bundesregierung lediglich auffordern, das Thema in Brüssel voranzutreiben.

Warum dürfen Simson-Mopeds 60 km/h fahren?
Simson-Mopeds aus DDR-Zeiten dürfen 60 km/h fahren, weil eine Sonderregel im Einigungsvertrag das erlaubt. Sie gilt für bestimmte Kleinkrafträder, die bereits in der DDR zugelassen waren. Diese dürfen mit dem Führerschein der Klasse AM gefahren werden.
Dazu gehören bekannte Zweitakter wie die Schwalbe, der Star, der Sperber oder die S50 und S51. Zehntausende dieser Mopeds sind vor allem in Ostdeutschland noch unterwegs. Gefahren werden sie häufig von Jugendlichen, besonders in ländlichen Regionen. Für die normale Fahrzeugklasse der Kleinkrafträder gilt dagegen Tempo 45.
Ganz auf die Simson beschränkt ist das Thema aber nicht. Bei älteren Kleinkrafträdern gilt nicht automatisch die 45-km/h-Grenze. Je nachdem, wann und in welchem Land ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wurde und welcher Klasse es damals angehörte, können die früher genehmigten Geschwindigkeiten weiter gelten. Das können zum Beispiel 50 km/h oder in einzelnen Fällen auch 60 km/h sein. Das kann grundsätzlich auch ältere Vespas betreffen. Entscheidend sind immer die Betriebserlaubnis und die Fahrzeugpapiere. Das Alter allein oder eine Geschwindigkeit, die technisch erst nachträglich möglich ist, reicht für Tempo 60 nicht aus.
Was gilt jetzt für reimportierte Simsons?
Reimportierte Simsons dürfen inzwischen ebenfalls bis zu 60 km/h fahren, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 in Verkehr gebracht wurden und verkehrssicher sind. Bis dahin waren die Mopeds, die zu DDR-Zeiten zum Beispiel nach Ungarn exportiert und später zurückgeholt wurden, wie andere Mopeds auf 45 km/h begrenzt.
Den Weg dafür hat der Bund im August freigemacht. Nach einem Treffen der ostdeutschen Verkehrsminister in Gera erklärte Christian Hirte, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, am 14. August 2026, dass der Bund die Rechtslage erneut geprüft habe. Seitens des Bundes sei nun „der Weg frei“. Den Ländern empfahl er, Original und Reimport gleichzustellen.
Einfach losfahren können Besitzer aber nicht. Das Moped muss einem in der DDR genehmigten Typ entsprechen. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger muss für jedes einzelne Fahrzeug in einem Gutachten nach Paragraf 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bestätigen, dass es technisch diesem Typ entspricht und verkehrssicher ist. Erst danach kann die örtliche Zulassungsbehörde eine Einzelbetriebserlaubnis ausstellen oder die Papiere anpassen. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann bei der Einordnung helfen, die Dekra empfiehlt, zuerst eine Zweitschrift der Allgemeinen Betriebserlaubnis zu beantragen. Umbauten, fehlende Nachweise oder ein schlechter technischer Zustand können die Anerkennung verhindern.
Ist alles in Ordnung, gilt die Simson als zulassungsfreies Kleinkraftrad. Sie darf dann mit Versicherungskennzeichen und Führerscheinklasse AM bis zu 60 km/h fahren. Weil die Umsetzung Sache der Länder ist, entscheidet am Ende die jeweilige Zulassungsbehörde. Sachsen und Sachsen-Anhalt sind dabei vorangegangen.
Für Sachsen war die Lösung für Reimporte aber nur ein Zwischenschritt. Schon in einer Mitteilung vom 7. August 2026 hatte das Ministerium angekündigt, dass neben DDR-Fahrzeugen und Reimporten auch neuere Kleinkrafträder aller Hersteller erfasst werden sollen. Die Simson sei dabei nur das bekannteste Beispiel. Die Bundesratsinitiative geht deshalb deutlich weiter als die Regel für Reimporte.
Welche Rolle spielt die Petition für Tempo 60?
Die Forderung nach Tempo 60 für Mopeds ist nicht neu. Bereits 2023 unterschrieben 52.155 Menschen eine Online-Petition an den Petitionsausschuss des Bundestags, die eine Anhebung von 45 auf 60 km/h verlangte, sie wurde jedoch abgelehnt.
Hinter der Petition stand SIP Scootershop. Sie startete am 24. Januar 2023. Gemeint waren Kleinkrafträder mit bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum und Elektrofahrzeuge mit einer Dauerleistung von bis zu 5,4 PS (4 kW), die mit der Klasse AM gefahren werden dürfen. Die Klasse AM ist im Autoführerschein der Klasse B bereits enthalten. Das Versicherungskennzeichen sollte nach dem Willen der Petenten bleiben.
Die Begründung zielte vor allem auf den Alltag im Verkehr. Innerorts gilt Tempo 50, Fahrzeuge mit 45 km/h werden daher oft als Hindernis wahrgenommen und schnell überholt, auch von Bussen und Lastwagen. Gerade solche Überholmanöver gelten für kleine Zweiräder als gefährlich. Auf dem Land könnten Mopedfahrer mit 60 km/h zudem langsame Landmaschinen besser überholen, die auf 25 oder 35 km/h begrenzt sind. Die Autobahn bliebe trotzdem tabu. Dort dürfen nur Fahrzeuge fahren, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h liegt.
Inzwischen bringen die Initiatoren einer Online-Petition einen nationalen Zusatz ins Spiel, den sie „AM+“ nennen. Damit sollen 50er-Roller in Deutschland bis zu 60 km/h fahren dürfen, ohne dass sie aus der Klasse der Kleinkrafträder herausfallen. „AM+“ ist aber bisher weder eine Führerscheinklasse noch eine gesetzliche Regel. Ob der Vorschlag mit dem EU-Typgenehmigungsrecht vereinbar wäre, ist offen. Den sächsischen Vorstoß sehen die Initiatoren als Chance. Sie rufen Unterstützer dazu auf, ihren Bundestagsabgeordneten zu schreiben und sich für die Anhebung und eine Änderung der EU-Regeln starkzumachen.
Wann könnten Mopeds tatsächlich 60 km/h fahren?
Ein Termin steht nicht fest, und eine Änderung ist auch noch nicht beschlossen. Bis dahin gilt für moderne Kleinkrafträder weiter die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Zunächst muss der Bundesrat den sächsischen Antrag behandeln. Stimmt er zu, wäre die Bundesregierung am Zug und müsste das Anliegen in Brüssel einbringen. Ob sich dort eine Mehrheit für eine neue Kleinkraftradklasse oder eine Sonderregel findet, ist offen. Dazu kommt die geforderte Untersuchung zu Unfallzahlen und Verkehrssicherheit, die vor einer Änderung stehen soll.
Sollte das höhere Tempo kommen, könnte das auch für den Markt Folgen haben. Moderne Kleinkrafträder könnten für Käufer interessanter werden, weil der Unterschied zur Simson wegfiele. Damit gehört der Vorstoß zu den verkehrsrechtlichen Themen, die Zweiradfahrer in Deutschland 2026 beschäftigen, auch wenn bis zu einer Entscheidung noch einige Zeit vergehen dürfte.
Häufige Fragen
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Kommt Tempo 60 für Mopeds?
Beschlossen ist Tempo 60 für Mopeds noch nicht. Sachsen will am 16. Oktober 2026 einen Antrag in den Bundesrat einbringen, der die Bundesregierung auffordert, sich in Brüssel für eine Änderung der EU-Fahrzeugklassen einzusetzen. Bis dahin bleibt es für moderne Kleinkrafträder bei 45 km/h.
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Warum dürfen Simsons 60 km/h fahren und andere Mopeds nicht?
Simsons aus der DDR profitieren von einer Sonderregel im Einigungsvertrag. Sie gilt für bestimmte Kleinkrafträder, die bereits in der DDR zugelassen waren. Für alle anderen Mopeds der Klasse L1e-B legt das EU-Recht eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fest.
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Dürfen reimportierte Simsons 60 km/h fahren?
Ja, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 in Verkehr gebracht wurden, einem in der DDR genehmigten Typ entsprechen und verkehrssicher sind. Nötig ist ein Gutachten nach Paragraf 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, danach passt die Zulassungsbehörde die Papiere an. Gefahren werden darf dann mit Versicherungskennzeichen und Führerscheinklasse AM.
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Wer entscheidet über die Höchstgeschwindigkeit von Mopeds?
Die Entscheidung liegt bei der EU, weil die Grenze von 45 km/h im europäischen Recht für die Fahrzeugklassen festgelegt ist. Deutschland kann sie nicht allein ändern. Bundesrat und Bundesregierung können nur darauf hinwirken, dass Brüssel die Vorgaben anpasst.










