- Das Durchschlängeln zwischen den Fahrzeugreihen ist in Deutschland verboten und kostet als unzulässiges Rechtsüberholen rund 100 Euro.
- Eine Petition an den Petitionsausschuss des Bundestags fordert die Legalisierung und kam Mitte Juni 2026 auf rund 7.700 Unterschriften.
- In Frankreich ist die Staudurchfahrt nach zwei Verkehrsversuchen seit Anfang 2025 erlaubt, weitere Länder wie Österreich, Spanien, Belgien und Griechenland gestatten sie unter Auflagen.
Das Thema begleitet die Motorradsaison seit Jahren, doch selten bekam es so viel öffentliche Aufmerksamkeit wie in diesen Tagen. Auslöser war ein Fernsehauftritt, in dem eine Ministerin offen zugab, sich im Stau nicht an die Regeln zu halten. Die Debatte berührt gleich mehrere Ebenen: das geltende Recht, die Sicherheit von Motorradfahrern und Autofahrern sowie die Frage, ob Deutschland dem Beispiel zahlreicher Nachbarländer folgen sollte.
Was hat Bärbel Bas in der ARD-Sendung gesagt?
Bärbel Bas räumte am Sonntagabend, dem 7. Juni 2026, in der ARD-Talkshow „Caren Miosga“ ein, dass sie sich mit dem Motorrad durch stehende Autokolonnen bewegt. Moderatorin Caren Miosga hatte gefragt, ob die Ministerin zu jenen Motorradfahrern gehöre, die sich im Stau durch die Autoschlange schlängeln. „Ja, das muss man“, antwortete Bas. Miosga reagierte überrascht: „Das darf man doch nicht.“ Bas verteidigte ihr Verhalten zunächst mit der Hitzeentwicklung der Maschine und erklärte: „Ich muss Fahrtwind haben.“ Anschließend formulierte sie eine Bitte, die im Studio für Gelächter sorgte: „Jeder Autofahrer: Bitte Platz machen, wenn Motorradfahrer kommen.“
Auf erneute Nachfrage wurde die Politikerin vorsichtiger. „Ich weiß es nicht, ehrlicherweise“, sagte sie und lachte. Zur Begründung führte sie an, dass ein Motor im Stau heiß werde und nicht jede Maschine ausreichend gekühlt sei. Sinngemäß sagte sie, bevor ein Motorrad zu brennen beginne, solle man zusehen, dass man weiterkomme. Nach Medienberichten fährt Bas eine ältere Harley-Davidson Low Rider S mit luftgekühltem V2-Motor, deren damaliger Neupreis bei rund 20.000 Euro lag.
Ist das Durchschlängeln im Stau in Deutschland erlaubt?
Nein, in Deutschland ist das Durchschlängeln zwischen den Fahrzeugreihen nicht erlaubt. Anders als in einigen Nachbarländern fehlt eine gesetzliche Grundlage für das sogenannte Lane Splitting oder Filtering. Die Straßenverkehrsordnung sieht weder für stockenden noch für stehenden Verkehr eine Ausnahme für Motorräder vor. Wer sich dennoch hindurchbewegt, verstößt nach geltender Rechtslage gegen mehrere zentrale Vorschriften, in der Regel gegen die Überholregeln nach Paragraf 5 StVO und die Spurbindung nach Paragraf 7 Absatz 2 StVO.
Auch ein Gericht hat diese Linie bestätigt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte 2019 klar, dass ein Motorradfahrer, der zwischen den Fahrzeugen hindurchfährt, nicht mehr auf seinem ursprünglichen Fahrstreifen unterwegs ist. Damit liegt ein Überholen unter Missachtung der allgemeinen Verkehrsregeln vor, und zwar selbst dann, wenn die übrigen Fahrzeuge stehen. Der ADAC fasst die Lage auf seiner Webseite knapp zusammen: „Durchschlängeln ist verboten.“
Welche Strafen drohen beim Durchfahren im Stau?
In Deutschland gilt das Durchschlängeln zwischen den Fahrzeugreihen als unzulässiges Rechtsüberholen, dafür wird ein Bußgeld von rund 100 Euro fällig. Das Befahren des Seitenstreifens kostet mindestens 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wer die Rettungsgasse unberechtigt befährt, zahlt mindestens 240 Euro und muss zusätzlich mit zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei einer Behinderung steigt das Bußgeld auf 280 Euro, bei einer Gefährdung auf 300 Euro und bei einer Sachbeschädigung auf 320 Euro, jeweils samt Punkten und Fahrverbot.
Das Halten auf dem Seitenstreifen ist nur in einem konkreten Notfall zulässig, etwa bei Kreislaufproblemen, Übelkeit oder einem drohenden Hitzschlag, wenn also eine akute Gefahr für Leib oder Leben besteht. Ein reines Bedürfnis nach Abkühlung rechtfertigt das Abstellen nicht. Auch die Rettungsgasse nach Paragraf 11 Absatz 2 StVO bleibt ausschließlich Einsatzfahrzeugen vorbehalten, selbst wenn Autofahrer aus Rücksicht freiwillig eine Lücke bilden. Lediglich das Überholen links zwischen der äußersten Spur und der Mittelleitplanke ist nicht grundsätzlich verboten, sofern beidseitig ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird. In der Praxis gilt dieses Manöver allerdings als riskant, weil bei einem Unfall eine Mitschuld drohen kann. Auch die Polizei bewertet die Praxis kritisch. Ein Sprecher der Berliner Polizei stellte bereits 2022 klar: „Motorradfahrer, die sich im Stau durchschlängeln, handeln ordnungswidrig. Solche Verstöße werden geahndet.“
Worum geht es bei der Petition zur Staudurchfahrt?
Die Petition fordert die Legalisierung der Staudurchfahrt für motorisierte Zweiräder und richtet sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Eingereicht wurde sie von Jens-Uwe Langner auf der Plattform openPetition, gestartet am 10. April 2026, die Sammlung läuft bis zum 9. Oktober 2026. Mitte Juni 2026 standen rund 7.700 Unterschriften zu Buche, von denen gut 7.300 auf das für eine parlamentarische Stellungnahme nötige Quorum von 30.000 in Deutschland einzahlten. Zu finden ist die Petition unter https://www.openpetition.de/petition/online/legalisierung-der-staudurchfahrt-fuer-motorisierte-zweiraeder.
Inhaltlich verweist die Petition auf die Regelungen zahlreicher europäischer Staaten und argumentiert, eine Lockerung des bestehenden Verbots würde den Individualverkehr entlasten. Genannt werden geringere Staulängen, eine geringere Stauhäufigkeit und ein verringerter Schadstoffausstoß. Kritiker führen dagegen ein erhöhtes Unfallrisiko an und sehen die Gefahr, dass „Drängler“ bevorzugt würden. Der Begriff trifft die Sache allerdings nur bedingt, denn das langsame Vorbeifahren an stehenden oder kaum rollenden Fahrzeugen ist etwas anderes als das aggressive Drängeln und dichte Auffahren im fließenden Verkehr, auf das der Ausdruck eigentlich zielt. Die Forderung ist nicht neu: Motorradverbände wie der Bundesverband der Motorradfahrer setzen sich seit Jahren für eine abgesicherte Regelung ein, zumindest auf Autobahnen und Schnellstraßen unter strengen Sicherheitsvorgaben. Die letzte nennenswerte Diskussion auf Bundesebene fand im Rahmen der StVO-Novelle 2021 statt, allerdings ohne Ergebnis für Motorradfahrer.
Welche Vorteile hätte eine erlaubte Staudurchfahrt?
Befürworter erwarten vor allem Entlastungen für den Verkehr und die Umwelt. Die Petition nennt kürzere Staus, eine geringere Stauhäufigkeit und einen niedrigeren Schadstoffausstoß. Da ein Motorrad im stockenden Verkehr deutlich weniger Platz beansprucht als ein Auto und sich nach dem Stau ohnehin schneller wieder einordnet, könnten sich Staulängen verkürzen, ohne dass nachfolgende Autofahrer nennenswert behindert würden.
Hinzu kommt ein Sicherheitsargument, das sich auf das Ende eines Staus bezieht. Ein wartendes Motorrad bietet wenig Schutz, wenn von hinten ein unaufmerksamer Fahrer auffährt. Wer sich am Stau vorbeibewegt, verlässt diese gefährdete Position. Auch die gesundheitliche Belastung durch Hitze ließe sich verringern, wenn Motorradfahrer nicht über längere Zeit bewegungslos in der prallen Sonne stehen müssten. Wie das Beispiel Frankreich zeigt, lässt sich eine solche Regelung unter klaren Auflagen umsetzen, ohne die Verkehrssicherheit dauerhaft zu verschlechtern.
Welche Gefahren entstehen, wenn Motorräder im Stau stehen müssen?
Wenn Motorräder im Stau stehen bleiben müssen, drohen vor allem Hitzeprobleme und ein erhöhtes Risiko von Auffahrunfällen. Während Autofahrer bei laufender Klimaanlage vergleichsweise komfortabel warten, sitzen Motorradfahrer bei hohen Außentemperaturen in dicker Schutzkleidung auf einem Fahrzeug, dessen Motor zusätzliche Wärme erzeugt und abstrahlt. Das kann zu Konzentrationsverlust, Kreislaufproblemen und im Extremfall zu hitzebedingten Notfällen führen, die ihrerseits Rettungskräfte binden.
Auch die Technik gerät an ihre Grenzen. Viele moderne Maschinen verfügen zwar über leistungsfähige Kühlsysteme und elektrische Lüfter, die längere Standzeiten bewältigen, doch dem Fahrer hilft das wenig, weil die Ventilatoren die heiße Luft zusätzlich in seine Richtung blasen. Aus der Praxis sind zudem Fälle bekannt, in denen ein Motor trotz funktionierendem Lüfter im stehenden Verkehr so heiß wurde, dass die Zylinderkopfdichtung Schaden nahm. Viele Motorräder sind für längeren Stillstand bei über 30 Grad schlicht nicht ausgelegt.
Der Gesetzgeber argumentiert umgekehrt mit den Gefahren des Durchfahrens. Autofahrer rechnen im Stau nicht zwingend mit Motorrädern zwischen den Fahrzeugen, sodass schon ein kleiner Spurwechsel oder eine geöffnete Tür zu schweren Unfällen führen kann. Außerdem könnten andere Verkehrsteilnehmer dem Beispiel folgen und damit jene Flächen blockieren, die für Rettungskräfte frei bleiben müssen.

Was zeigen die Verkehrsversuche in Frankreich?
Die französischen Verkehrsversuche zeigen vor allem eines: Ob das Durchfahren sicher funktioniert, hängt entscheidend davon ab, ob die übrigen Verkehrsteilnehmer darauf vorbereitet sind. Seit 2016 wurde die Praxis in zunächst elf Départements getestet. Zwischen den beiden äußersten linken Fahrspuren durfte eine zusätzliche Gasse für Motorräder genutzt werden, bei höchstens 50 km/h und mit einer Differenz von maximal 30 km/h zu den übrigen Fahrzeugen. Nach rund fünf Jahren endete dieser erste Versuch im Januar 2021 mit einem ernüchternden Ergebnis: Auf den freigegebenen Strecken stieg die Zahl der Unfälle um zwölf Prozent, während sie auf Vergleichsstrecken ohne Versuch um zehn Prozent zurückging.
Der entscheidende Schwachpunkt lag in der fehlenden Aufklärung. Während des ersten Versuchs wurden die anderen Verkehrsteilnehmer nicht eigens darüber informiert, dass auf den Teststrecken mit durchschlängelnden Motorrädern zu rechnen war. Autofahrer rechneten schlicht nicht damit, dass sich zwischen den Spuren ein Zweirad nähern könnte, und reagierten entsprechend unvorbereitet. Als Unfallursache wurden denn auch überwiegend unaufmerksame Autofahrer und zu schnell fahrende Motorradfahrer ausgemacht, ein zwingender ursächlicher Zusammenhang allein mit dem Durchfahren ließ sich daraus nicht ableiten. Zudem blieb das während der Testphase stark gewachsene Verkehrsaufkommen unberücksichtigt.
Nach landesweiten Protesten, zu denen eine Kundgebung mit rund 20.000 Motorradfahrern gehörte, wurden die Fahrerorganisationen in die Gestaltung eines zweiten Versuchs einbezogen. Dieser lief ab August 2021 bis 2024 in 21 Départements unter deutlich veränderten Bedingungen. Der wichtigste Unterschied: Die Gasse wurde nun ausgeschildert, sodass Autofahrer aktiv auf die Praxis hingewiesen wurden, und das Durchfahren wurde seit Anfang 2022 verpflichtender Bestandteil des Fahrschulunterrichts der Klasse A. Mit dieser breiten Aufklärung verlief der zweite Anlauf erfolgreich und mündete in ein Gesetz. Seit Anfang 2025, durch ein Dekret vom 9. Januar mit Inkrafttreten am 11. Januar, ist die Staudurchfahrt in Frankreich allgemein erlaubt.
Wie regeln andere europäische Länder das Lane Splitting?
In mehreren europäischen Ländern ist das Vorbeifahren am Stau unter klaren Auflagen erlaubt. In Frankreich gilt die Regelung nur auf Autobahnen oder Straßen mit mindestens zwei durch einen Mittelstreifen getrennten Richtungsfahrbahnen und einem Tempolimit zwischen 70 und 130 km/h. Motorräder dürfen dabei höchstens 50 km/h fahren und müssen die Durchfahrt abbrechen, sobald der Verkehr auf einer Spur wieder 50 km/h erreicht, zudem ist sie auf Fahrzeuge bis ein Meter Breite beschränkt. Bei Verstößen werden 135 Euro fällig.
In Österreich ist das vorsichtige Vorbeischlängeln an stehenden Kolonnen bei ausreichend Platz gestattet, solange keine Behinderung oder Gefährdung entsteht. In Belgien dürfen Motorräder die Kolonne um höchstens 20 km/h überholen und sich dabei nur zwischen den beiden äußersten linken Fahrspuren bewegen. In Spanien ist es Motorrädern innerorts erlaubt, vor roten Ampeln zu überholen, teils gibt es dort eigene Haltefelder direkt vor den Ampeln. Griechenland hat das Lane Splitting bei stockendem Verkehr im September 2024 legalisiert. In weiteren Staaten wie Portugal, Polen, Italien, Norwegen und Schweden wird die Praxis geduldet. Deutschland bleibt in diesem Vergleich bei einem klaren Verbot, eine gesetzliche Lockerung ist nach Angaben der zuständigen Verkehrsministerien derzeit nicht vorgesehen.
Häufige Fragen
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Ist Lane Splitting in Deutschland erlaubt?
Nein, Lane Splitting ist in Deutschland nicht erlaubt. Die Straßenverkehrsordnung sieht keine Ausnahme für Motorräder im Stau vor, weder zwischen den Spuren noch auf dem Seitenstreifen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit.
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Was kostet das Durchschlängeln im Stau?
Das Durchschlängeln zwischen den Fahrzeugreihen gilt als unzulässiges Rechtsüberholen und kostet rund 100 Euro. Das Befahren des Seitenstreifens schlägt mit mindestens 75 Euro und einem Punkt zu Buche. Wer die Rettungsgasse unberechtigt nutzt, zahlt mindestens 240 Euro und bekommt zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
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Was hat Bärbel Bas zum Thema gesagt?
Bärbel Bas gab in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ am 7. Juni 2026 zu, mit dem Motorrad durch Staus zu fahren, und begründete dies mit der Hitzeentwicklung des Motors. Auf die Frage nach der Erlaubnis sagte sie: „Ich weiß es nicht, ehrlicherweise.“
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Wo kann man die Petition zur Staudurchfahrt unterschreiben?
Die Petition läuft auf der Plattform openPetition unter der Adresse openpetition.de und richtet sich an den Petitionsausschuss des Bundestags. Sie wurde am 10. April 2026 gestartet und sammelt noch bis zum 9. Oktober 2026 Unterschriften.
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In welchen Ländern ist die Staudurchfahrt für Motorräder erlaubt?
Erlaubt ist sie unter Auflagen unter anderem in Frankreich, Österreich, Spanien, Belgien und Griechenland. In Ländern wie Portugal, Polen, Italien, Norwegen und Schweden wird die Praxis geduldet.











