- Südtirol verbietet seit dem 19. Juni 2026 organisierte Motorsportveranstaltungen auf 99 Straßenabschnitten sowie generell oberhalb von 1.600 Metern Meereshöhe.
- Betroffen sind Auto, Motorrad und weitere Kraftfahrzeuge unabhängig vom Antrieb – von bekannten Pässen wie Stilfserjoch, Sellajoch und Timmelsjoch bis zu kleinen Bergstraßen.
- Bei einem Verstoß droht laut Landesgesetz 13/1992 eine Geldbuße von 144 bis 1.410 Euro, in bestimmten Fällen bis zum Fünffachen.
- Der Individualverkehr bleibt ausdrücklich erlaubt: Wer privat über einen Pass fährt, ist nicht betroffen. Deshalb führen wir das Thema als „sonstige Sanktion“ und nicht als klassische Streckensperrung.
Südtirol zählt zu den beliebtesten Motorradregionen Europas. Am 19. Juni 2026 hat die Landesregierung in Bozen beschlossen, organisierte Motorsportveranstaltungen auf einer langen Liste von Straßenabschnitten zu verbieten. Diese Seite bündelt als laufend gepflegter Überblick, was konkret gilt, welche Strecken betroffen sind und wie sich der Streit um die Regelung entwickelt. Die betroffenen Abschnitte sind auf unserer Streckensperrungs-Karte blau eingezeichnet.
Was genau ist verboten?
Untersagt sind organisierte Motorsportveranstaltungen auf Staats- und Landesstraßen in Landeszuständigkeit, die durch Schutzgebiete führen oder oberhalb von 1.600 Metern Meereshöhe liegen. Das Verbot umfasst sowohl Wettbewerbe mit Zeitmessung als auch reine Unterhaltungsveranstaltungen und gilt unabhängig von der Fahrzeugart – ausdrücklich genannt werden Autos, Motorräder und Traktoren – sowie unabhängig vom Antrieb. Rechtsgrundlage ist unter anderem das Landesgesetz für Raum und Landschaft (Nr. 9/2018). Der Beschluss greift auch bei Genehmigungsverfahren, die zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht abgeschlossen waren. Der eigentliche Verstoß besteht darin, eine Motorsportveranstaltung ohne die erforderliche Genehmigung durchzuführen. Das Landesgesetz 13/1992 über öffentliche Veranstaltungen sieht dafür eine Geldbuße von 144 bis 1.410 Euro vor, die sich in bestimmten Fällen auf das Fünffache erhöhen kann. Eine Kontrolle führt dabei nicht zwangsläufig zum Bußgeld vor Ort: Die Ordnungskräfte nehmen zunächst ein Protokoll auf, die zuständige Behörde prüft später, ob ein Verstoß vorliegt.
Der Individualverkehr bleibt nach Angaben des Landes unberührt. Die entscheidende Streitfrage ist, ob auch kommerzielle geführte Touren und Clubausfahrten unter das Verbot fallen – der Beschluss definiert den Begriff der „organisierten Veranstaltung“ nicht eindeutig. Die Details dazu stehen im unten verlinkten Artikel.
Welche Strecken sind betroffen?
Die amtliche Anlage A des Beschlusses listet 99 Straßenabschnitte auf 55 Straßen auf, jeweils mit genauer Kilometrierung. Darunter sind bekannte Übergänge wie das Stilfserjoch (SS.38), das Timmelsjoch (SS.44bis), der Jaufenpass (SS.44), das Grödnerjoch (SS.243), das Sellajoch (SS.242) und der Karerpass (SS.241), dazu Straßen in den Naturparks, im Nationalpark Stilfserjoch und in Landschaftsschutzgebieten, einschließlich des UNESCO-Welterbes Dolomiten. Hinzu kommt die generelle Höhengrenze von 1.600 Metern, die einen großen Teil der Südtiroler Passstraßen erfasst. Alle Abschnitte sind auf unserer Streckensperrungs-Karte blau markiert. Die vollständige, nach Regionen und Tälern sortierte Liste aller Abschnitte mit den amtlichen Kilometerangaben findest du in unserem Detailartikel Motorsportverbot in Südtirol: Diese Strecken und Regeln gelten jetzt. Dort ist auch erklärt, wie die offizielle Karte des Landes zu lesen ist: Maßgeblich ist allein die dicke blaue Linie – die Farben Grün, Rot und Gelb stehen nur für die Straßenart.
Chronologie
13. Juli 2026 – Der Beschluss und die offene Frage: Die Landesregierung untersagt organisierte Motorsportveranstaltungen in Schutzgebieten und oberhalb von 1.600 Metern. Weil der Beschluss den Begriff der organisierten Veranstaltung nicht scharf definiert, entsteht sofort Unsicherheit, wo die Grenze zwischen einer verbotenen Veranstaltung und einer weiterhin erlaubten Fahrt verläuft. Mehr dazu: Südtirol verbietet organisierte Ausfahrten: Was jetzt noch erlaubt ist.
14. Juli 2026 – Widerstand formiert sich: Der italienische Motorradverband FMI kritisiert den Beschluss offen, Präsident Giovanni Copioli spricht von einer ungerechten Auflage und schaltet Automobilclub ACI und Politik ein. Tourenveranstalter berichten von 30 bis 40 Prozent Einnahmeverlust im Sommergeschäft, und der Veteran Club Bozen kündigt gemeinsam mit dem Oldtimer-Verband ASI rechtliche Schritte an. Mehr dazu: Tourenverbot in Südtirol: Motorradverband FMI geht gegen Bozen vor.
19. Juli 2026 – Streckenliste, Strafen und offizielle Karte: Mit dem Beschluss samt Anlage A, einer offiziellen Übersichtskarte und einem FAQ-Bereich des Landes liegen erstmals alle Details vor. Damit ist klar, welche rund 100 Abschnitte kilometergenau betroffen sind, ab wann eine Ausfahrt als organisiert gilt (Werbung, fester Treffpunkt, feste Route, Zeitplan, Anmeldung) und was ein Verstoß kostet: 144 bis 1.410 Euro, in bestimmten Fällen bis zum Fünffachen. Zudem steht fest, dass das Grödner Joch vom 1. September 2026 bis 31. Januar 2027 als Testphase komplett für den motorisierten Verkehr gesperrt werden soll. Mehr dazu: Motorsportverbot in Südtirol: Diese Strecken und Regeln gelten jetzt.
Rechtsstand und Ausblick
Der Beschluss gilt seit dem 19. Juni 2026. FMI und ACI wollen die Regelung auf institutionellem Weg korrigieren, der Veteran Club Bozen und der ASI haben rechtliche Schritte angekündigt. Das Land hat ein Straßenregister mit den betroffenen Abschnitten und einen FAQ-Bereich in Aussicht gestellt. Der Beschluss ist zudem Teil einer größeren Entwicklung: Für den 1. September 2026 ist die Sperrung des Grödner Jochs vorgesehen, und die Landesregierung hat weitere Maßnahmen gegen hohes Verkehrsaufkommen und Raserei angekündigt. Diese Seite wird bei Neuigkeiten aktualisiert.
Alle Artikel zur Strecke
- 19.07.2026 – Motorsportverbot in Südtirol: Diese Strecken und Regeln gelten jetzt
- 14.07.2026 – Tourenverbot in Südtirol: Motorradverband FMI geht gegen Bozen vor
- 13.07.2026 – Südtirol verbietet organisierte Ausfahrten: Was jetzt noch erlaubt ist
➜ Dieser Artikel ist Teil unserer umfassenden Übersicht: Streckensperrungen und Sanktionen gegen Motorradfahrer: Der komplette Überblick. Dort findest du alle wichtigen Informationen zum Thema gebündelt.






