- Südtirol verbietet seit dem 19. Juni 2026 organisierte Motorsportveranstaltungen auf 99 Straßenabschnitten sowie generell oberhalb von 1.600 Metern Meereshöhe.
- Betroffen sind Auto, Motorrad und weitere Kraftfahrzeuge unabhängig vom Antrieb – von bekannten Pässen wie Stilfserjoch, Sellajoch und Timmelsjoch bis zu kleinen Bergstraßen.
- Der Individualverkehr bleibt ausdrücklich erlaubt: Wer privat über einen Pass fährt, ist nicht betroffen. Deshalb führen wir das Thema als „sonstige Sanktion“ und nicht als klassische Streckensperrung.
Südtirol zählt zu den beliebtesten Motorradregionen Europas. Am 19. Juni 2026 hat die Landesregierung in Bozen beschlossen, organisierte Motorsportveranstaltungen auf einer langen Liste von Straßenabschnitten zu verbieten. Diese Seite bündelt als laufend gepflegter Überblick, was konkret gilt, welche Strecken betroffen sind und wie sich der Streit um die Regelung entwickelt. Die betroffenen Abschnitte sind auf unserer Streckensperrungs-Karte blau eingezeichnet.
Was genau ist verboten?
Untersagt sind organisierte Motorsportveranstaltungen auf Staats- und Landesstraßen in Landeszuständigkeit, die durch Schutzgebiete führen oder oberhalb von 1.600 Metern Meereshöhe liegen. Das Verbot umfasst sowohl Wettbewerbe mit Zeitmessung als auch reine Unterhaltungsveranstaltungen und gilt unabhängig von der Fahrzeugart – ausdrücklich genannt werden Autos, Motorräder und Traktoren – sowie unabhängig vom Antrieb. Rechtsgrundlage ist unter anderem das Landesgesetz für Raum und Landschaft (Nr. 9/2018). Der Beschluss greift auch bei Genehmigungsverfahren, die zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht abgeschlossen waren. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe.
Der Individualverkehr bleibt nach Angaben des Landes unberührt. Die entscheidende Streitfrage ist, ob auch kommerzielle geführte Touren und Clubausfahrten unter das Verbot fallen – der Beschluss definiert den Begriff der „organisierten Veranstaltung“ nicht eindeutig. Die Details dazu stehen im unten verlinkten Artikel.
Welche Strecken sind betroffen?
Die amtliche Anlage A des Beschlusses listet 99 Straßenabschnitte auf 55 Straßen auf, jeweils mit genauer Kilometrierung. Darunter sind bekannte Übergänge wie das Stilfserjoch (SS.38), das Timmelsjoch (SS.44bis), der Jaufenpass (SS.44), das Grödnerjoch (SS.243), das Sellajoch (SS.242) und der Karerpass (SS.241), dazu Straßen in den Naturparks, im Nationalpark Stilfserjoch und in Landschaftsschutzgebieten, einschließlich des UNESCO-Welterbes Dolomiten. Hinzu kommt die generelle Höhengrenze von 1.600 Metern, die einen großen Teil der Südtiroler Passstraßen erfasst. Alle Abschnitte sind auf unserer Streckensperrungs-Karte blau markiert.
Chronologie
13. Juli 2026 – Der Beschluss und die offene Frage: Die Landesregierung untersagt organisierte Motorsportveranstaltungen in Schutzgebieten und oberhalb von 1.600 Metern. Weil der Beschluss den Begriff der organisierten Veranstaltung nicht scharf definiert, entsteht sofort Unsicherheit, wo die Grenze zwischen einer verbotenen Veranstaltung und einer weiterhin erlaubten Fahrt verläuft. Mehr dazu: Südtirol verbietet organisierte Ausfahrten: Was jetzt noch erlaubt ist.
14. Juli 2026 – Widerstand formiert sich: Der italienische Motorradverband FMI kritisiert den Beschluss offen, Präsident Giovanni Copioli spricht von einer ungerechten Auflage und schaltet Automobilclub ACI und Politik ein. Tourenveranstalter berichten von 30 bis 40 Prozent Einnahmeverlust im Sommergeschäft, und der Veteran Club Bozen kündigt gemeinsam mit dem Oldtimer-Verband ASI rechtliche Schritte an. Mehr dazu: Tourenverbot in Südtirol: Motorradverband FMI geht gegen Bozen vor.
Rechtsstand und Ausblick
Der Beschluss gilt seit dem 19. Juni 2026. FMI und ACI wollen die Regelung auf institutionellem Weg korrigieren, der Veteran Club Bozen und der ASI haben rechtliche Schritte angekündigt. Das Land hat ein Straßenregister mit den betroffenen Abschnitten und einen FAQ-Bereich in Aussicht gestellt. Der Beschluss ist zudem Teil einer größeren Entwicklung: Für den 1. September 2026 ist die Sperrung des Grödner Jochs vorgesehen, und die Landesregierung hat weitere Maßnahmen gegen hohes Verkehrsaufkommen und Raserei angekündigt. Diese Seite wird bei Neuigkeiten aktualisiert.
Alle Artikel zur Strecke
- 14.07.2026 – Tourenverbot in Südtirol: Motorradverband FMI geht gegen Bozen vor
- 13.07.2026 – Südtirol verbietet organisierte Ausfahrten: Was jetzt noch erlaubt ist







