- Gilt ab dem 17. April 2027 an Straßen, die für mindestens 70 km/h geplant sind
- Pflicht in engen Kurven, an gefährlichen Gefällen und Engstellen sowie an Unfallstrecken
- Ausnahmen per technischem Bericht möglich, eine Frist zur Nachrüstung fehlt
Wer mit dem Motorrad stürzt und über den Asphalt rutscht, kann im schlimmsten Fall mit voller Wucht gegen die Pfosten einer Leitplanke prallen. Davor soll ein durchgehendes Schutzband unterhalb der Planke bewahren, das in Deutschland meist Unterfahrschutz heißt. In Italien laufen diese Systeme unter der Abkürzung DSM, kurz für „dispositivi di sicurezza per motociclisti“, also Sicherheitsvorrichtungen für Motorradfahrer. Für den Unterfahrschutz in Italien gelten jetzt neue Vorgaben: Das Verkehrsministerium in Rom hat ein von Minister Matteo Salvini unterzeichnetes Dekret am 19. Oktober 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Es ersetzt die Vorschriften von 2019, die schon kurz nach ihrem Erscheinen wegen komplizierter Regeln für bestehende Leitplanken in der Kritik standen.
Was regelt Italiens neues Dekret zum Unterfahrschutz?
Das Dekret legt fest, an welchen Stellen italienischer Straßen ein Unterfahrschutz an der Leitplanke vorgesehen ist und welche technischen Anforderungen er erfüllen muss. Es betrifft neue und bereits stehende Leitplanken an Straßen, die für eine Geschwindigkeit von mindestens 70 km/h geplant wurden.
Bei älteren Straßen ohne festgelegte Planungsgeschwindigkeit wird dieser Wert aus Straßentyp und Linienführung abgeleitet. Das Ziel ist klar umrissen: Wenn Fahrer oder Sozius stürzen und über die Fahrbahn in die Leitplanke rutschen, sollen die Folgen weniger schwer ausfallen.
Dafür muss der Schutz durchgehend sein. Er soll einen rutschenden Menschen auffangen und an der Leitplanke entlang umlenken, statt ihn gegen Pfosten, Verankerungen, Verbindungsstücke oder Hindernisse hinter der Planke prallen zu lassen. Die Systeme müssen der europäischen Prüfvorschrift CEN/TS 17342 entsprechen. Sie hat 2019 die ältere Vorgabe CEN/TS 1317-8 abgelöst. Die Crashtests finden in akkreditierten Prüflaboren statt, der Hersteller bestätigt anschließend die Leistung und eine laufende Kontrolle seiner Produktion. Systeme, die noch nach der alten Vorschrift geprüft wurden und schon montiert oder auf dem Markt sind, gelten weiterhin als ausreichend.
An welchen Stellen muss in Italien ein Unterfahrschutz an die Leitplanke?
Das Dekret nennt vier Arten von Stellen, an denen Leitplanken mindestens mit einem Unterfahrschutz ausgestattet sein müssen. Dazu gehören enge Kurven und Strecken mit schweren Motorradunfällen, aber auch gefährliche Gefälle und Engstellen.
Im Einzelnen geht es um diese Fälle:
- Kurven mit einem Radius unter 250 Metern, jeweils an der Außenseite. Sind die Richtungsfahrbahnen getrennt, gilt das für beide Seiten.
- Abschnitte, auf denen es in den letzten drei Jahren mindestens einen Unfall gab, bei dem ein Motorrad oder Moped von der Straße abkam oder gegen die Leitplanke prallte und Fahrer oder Mitfahrer dabei starb oder schwer verletzt wurde.
- Gefährliche Gefälle auf Landstraßen und städtischen Schnellstraßen, die mit dem entsprechenden Warnschild ausgeschildert sind, an beiden Fahrbahnrändern.
- Ausgeschilderte Fahrbahnverengungen auf denselben Straßentypen, ebenfalls beidseitig.
Der Schutz muss dabei über die gesamte Länge der Kurve, des Gefälles oder der Engstelle reichen und zusätzlich mindestens zehn Meter darüber hinaus. Bei neuen Projekten verlangt das Dekret eine eigene Anlage zur Planung. Ein eingetragener Ingenieur muss darin seine Entscheidungen begründen und bewerten, wie hoch das Risiko eines Aufpralls von Motorradfahrern an dieser Stelle ist.
Was ändert sich gegenüber der Regelung von 2019?
Die Liste der Pflichtstellen ist länger geworden, und schon ein einziger schwerer Unfall kann den Einbau auslösen. Die alte Regel kannte nur eine Art von Gefahrenstelle und setzte für Unfallstrecken eine deutlich höhere Schwelle an.
Das Dekret vom April 2019 schrieb den Schutz nur für Kurven mit weniger als 250 Metern Radius vor. Und auch das nur bei Neubau, größerem Umbau mit geänderter Streckenführung oder bei einer Erneuerung der Leitplanken auf längeren Abschnitten. An Straßen ohne Bauarbeiten griff die Pflicht erst, wenn es dort innerhalb von drei Jahren mindestens fünf Unfälle mit Toten oder Verletzten gegeben hatte, an denen Motorräder oder Mopeds beteiligt waren. Gefälle und Engstellen spielten keine Rolle.
Schon damals gab es Einwände aus der Fachwelt. Marco Anghileri, Professor für passive Sicherheit, Leiter des Crashlabors am Politecnico di Milano und selbst Entwickler solcher Schutzsysteme, bemängelte 2019 in einem Interview mit dem italienischen Portal Motospia vor allem die Regeln für bereits stehende Leitplanken. Je nach Alter der Planke galten völlig unterschiedliche Verfahren, schon montierte Leitplanken mit CE-Kennzeichnung kamen in der Regel gar nicht vor. Bei jüngeren Planken konnte ein neuer Crashtest nötig werden. Ein solcher Test mit einem schweren Fahrzeug kostet nach seiner Rechnung rund 40.000 Euro (circa 44.800 US-Dollar zum heutigen Kurs, der Betrag stammt von 2019), unter Umständen nur, um 50 Meter Schutz anzubringen. Sein Fazit damals: Ausgerechnet die sehr alten Leitplanken würden am ehesten nachgerüstet.
Wie lässt sich eine bestehende Leitplanke nachrüsten?
Das neue Dekret beschreibt drei Wege, je nachdem, wie alt die Leitplanke ist und nach welchen Regeln sie zugelassen wurde. Die bereits montierten Leitplanken mit CE-Kennzeichnung sind jetzt ausdrücklich erfasst.
Bei Leitplanken mit CE-Kennzeichnung gilt das Anbringen eines Unterfahrschutzes als Änderung des Produkts. Eine benannte Prüfstelle muss deshalb bestätigen, dass die Kombination weiter funktioniert. Bei kleineren Änderungen darf sie das virtuell prüfen, also per Computersimulation statt mit einem echten Crashtest. Ist der Schutz von vornherein fest in die Leitplanke eingebaut, wird das ganze System gemeinsam zertifiziert.
Ältere Planken, die nach den Regeln von 1992 aufgestellt wurden, dürfen ohne weitere Prüfung nachgerüstet werden, wenn drei Bedingungen erfüllt sind. Der Unterfahrschutz muss mit denselben Befestigungen im selben Abstand montiert werden wie im Crashtest. Seine Unterkante darf höchstens zwei Zentimeter von der Testhöhe abweichen, und Regenwasser muss weiterhin abfließen können. Außerdem darf die Leitplanke beim Aufprall nicht stärker nachgeben als die getestete Planke, sonst ist ein zusätzlicher Test nötig.
Für alle anderen Leitplanken gibt es einen dritten Weg: Sie müssen einem bereits getesteten System technisch gleichen. Das bedeutet gleiche Pfostenabstände, gleiche Pfosten und Rammtiefe, gleiche Gesamthöhe, gleiche Höhe des Planken-Profils über dem Boden sowie gleiche Halterungen und Materialien.
Wann dürfen Straßenbetreiber auf den Unterfahrschutz verzichten?
Ein Planer kann in einem eigenen technischen Bericht begründen, warum an einer Stelle kein Unterfahrschutz nötig ist. Dazu kommt eine Ausnahme für vorhersehbare besondere Bedingungen wie häufigen, starken Schneefall.
Für die Begründung darf der Planer eine ganze Reihe von Punkten heranziehen: die Geometrie der Strecke, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die Menge und Zusammensetzung des Verkehrs, den Platz neben der Fahrbahn und die Griffigkeit des Belags. Er kann auch darauf verweisen, dass sich die Gefahr mit anderen Mitteln senken lässt, zum Beispiel über Verkehrsregeln. Die Schnee-Ausnahme setzt voraus, dass der Eigentümer oder Betreiber der Straße per Bericht nachweist, dass der Schutz wegen der nötigen Wartung der Straße die Sicherheit beeinträchtigen könnte.
Bei bestehenden Leitplanken an den Pflichtstellen muss der Betreiber das Risiko für stürzende Motorradfahrer bewerten lassen, wieder mit einem begründeten Bericht eines Ingenieurs. Welche Strecken wann an die Reihe kommen, legen die Betreiber auf Grundlage dieser Analysen selbst fest. Eine Frist, bis wann die Nachrüstung abgeschlossen sein muss, nennt das Dekret nicht. Regelungen zur Finanzierung enthält es ebenfalls keine.

Warum stößt das Dekret auf Kritik?
Kritiker halten den Spielraum für Planer und Straßenbetreiber für zu groß. Sie befürchten, dass die neuen Regeln deshalb auf der Straße wenig verändern.
In einer Videoanalyse für Moto.it bewerten der Motorradjournalist Nico Cereghini und der Ingenieur Giulio Bernardelle das Dekret als Schritt nach vorn, sehen aber mehrere Schwachstellen. Neben dem großen Ermessen der Verantwortlichen nennen sie offene Fragen zum Geld, zum Zeitplan für die Nachrüstung bestehender Leitplanken und dazu, ob die Vorgaben im Alltag überhaupt umgesetzt werden. Ihr grundsätzlicher Einwand: Sinnvoller wäre es gewesen, den Motorradschutz direkt in die Zulassungskriterien für Leitplanken aufzunehmen. Dann wäre er bei jeder neuen Planke automatisch Pflicht, statt von Fall zu Fall geprüft zu werden. Ihr Urteil fällt entsprechend vorsichtig aus. Sie sprechen von einem Fortschritt bei den Vorschriften, bei dem fraglich bleibt, ob er an den Straßen sichtbar wird.
Ab wann gilt der neue Unterfahrschutz in Italien?
Die neuen Regeln treten am 17. April 2027 in Kraft, 180 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt. Die lange Übergangszeit soll den Herstellern ermöglichen, Schutzsysteme für die verschiedenen Arten von Leitplanken auf den Markt zu bringen.
Projekte, die zu diesem Zeitpunkt schon ausgeschrieben sind oder deren Machbarkeitsstudie bereits genehmigt wurde, laufen nach den alten Regeln von 2019 weiter. Bis zur Veröffentlichung hatte das Dekret einen langen Weg hinter sich. Der Oberste Rat für öffentliche Bauten gab seine Stellungnahme bereits im Dezember 2024 ab. Im Mai 2026 meldete Italien den Entwurf bei der EU-Kommission an, bis zum Ende der Prüffrist am 26. August gingen keine Einwände ein. Unterzeichnet wurde das Dekret am 11. September 2026, der Rechnungshof registrierte es am 5. Oktober.

Neuer Codice della Strada: Italien plant weitere Schritte für Motorradfahrer
Das Dekret ist nicht die einzige Baustelle. Mitte Oktober 2026 hat die italienische Regierung den Entwurf für ein neues Verkehrsgesetzbuch gebilligt, den neuen Codice della Strada. Er enthält mehrere Neuerungen für Motorradfahrer, darunter die Erlaubnis, im Stau den Standstreifen auf der Autobahn zu nutzen, und Rabatte auf Bußgelder für Fahrer, die Schutzkleidung tragen.
Auch beim Unterfahrschutz soll der Entwurf nachlegen. Er sieht einen verbindlichen Plan für den Einbau vor. An Landstraßen und Bergpässen mit vielen Motorradunfällen soll der Schutz zur festen Pflicht werden, die Straßenbetreiber nicht mehr als bloße Empfehlung behandeln können. Beschlossen ist das aber noch nicht: Der Text muss erst durch das Parlament. Die endgültige Verabschiedung wird für das Frühjahr 2027 erwartet, in Kraft treten soll das neue Gesetzbuch am 1. Januar 2028.
Häufige Fragen
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Was ist ein Unterfahrschutz an Leitplanken?
Ein Unterfahrschutz ist ein durchgehendes Band unterhalb der Leitplanke, das die Lücke zwischen Fahrbahn und Planke schließt. Er soll gestürzte Motorradfahrer auffangen und verhindern, dass sie gegen Pfosten oder Verankerungen prallen. In Italien heißen diese Systeme DSM.
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Ab wann gilt die neue Regel zum Unterfahrschutz in Italien?
Die Vorschriften treten am 17. April 2027 in Kraft. Das Dekret wurde am 19. Oktober 2026 veröffentlicht und gilt 180 Tage später. Bereits ausgeschriebene Projekte laufen noch nach den Regeln von 2019.
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Wo muss der Unterfahrschutz in Italien montiert werden?
Pflicht ist er an der Außenseite von Kurven mit weniger als 250 Metern Radius, an ausgeschilderten gefährlichen Gefällen und Engstellen sowie an Strecken mit mindestens einem tödlichen oder schweren Motorradunfall in den letzten drei Jahren. Das gilt an Straßen, die für mindestens 70 km/h geplant sind.
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Müssen bestehende Leitplanken nachgerüstet werden?
Die Betreiber müssen an den Pflichtstellen das Risiko für Motorradfahrer bewerten lassen und planen dann, wo nachgerüstet wird. Eine Frist dafür nennt das Dekret nicht. Für das Nachrüsten gibt es je nach Alter und Zulassung der Leitplanke unterschiedliche technische Verfahren.
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Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?
Ja. Planer dürfen den Verzicht in einem technischen Bericht begründen, etwa mit der Verkehrsmenge, der Streckenführung oder anderen Sicherheitsmaßnahmen. Außerdem kann bei besonderen Bedingungen wie häufigem starkem Schneefall auf den Schutz verzichtet werden, wenn die Wartung der Straße sonst die Sicherheit gefährden würde.
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