- Neun Tatorte insgesamt, sieben im Rems-Murr-Kreis und zwei im Landkreis Esslingen
- Ermittelt wird wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach Paragraf 315b StGB
- Verletzte oder gefährdete Motorradfahrer sind der Polizei bislang nicht bekannt
Vier Tage nach den Drohungen auf beliebten Motorradstrecken im Rems-Murr-Kreis zeichnet sich ab, wie die Polizei den Fall einordnet. Auf eine schriftliche Anfrage dieser Redaktion hat das Polizeipräsidium Aalen den Ermittlungsstand aufgeschlüsselt. Die Antworten liefern deutlich mehr Details als die Pressemitteilung vom Montag und korrigieren an einer Stelle das bisherige Bild.
Warum gehen die Ermittler von einer Tatserie aus?
Die Polizei hält es für wahrscheinlich, dass die Taten im Rems-Murr-Kreis und im Landkreis Esslingen zusammenhängen. Die beiden zuständigen Präsidien in Aalen und Reutlingen stehen deshalb im direkten Austausch.
Polizeihauptkommissar Robert Kauer von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Aalen bestätigte diesen Austausch und erklärte, ein Zusammenhang zwischen den Fällen sei wahrscheinlich. Das ist mehr als eine Formalie, denn Tatorte über eine Kreisgrenze hinweg fallen normalerweise in getrennte Zuständigkeiten. Wenn zwei Präsidien ihre Erkenntnisse zusammenlegen, deutet das darauf hin, dass die Ermittler nicht von voneinander unabhängigen Einzeltaten ausgehen.
Zum Motiv hält sich die Polizei bedeckt. Angaben dazu seien nicht möglich, so Kauer. Auch Hinweise auf Tatverdächtige nennt die Behörde bislang nicht. Vergleichbare Fälle sind dem Präsidium im direkten Zusammenhang mit den aktuellen Taten nicht bekannt.
Wer ermittelt und wegen welcher Straftat?
Zuständig ist eine eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe mit Sitz beim Polizeirevier Schorndorf. Ermittelt wird wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach Paragraf 315b des Strafgesetzbuchs, die Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde bereits über den Sachverhalt unterrichtet.
Die Einstufung ist juristisch bedeutsam. Paragraf 315b greift, wenn jemand die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt und dadurch Leib oder Leben anderer Menschen gefährdet. Der Strafrahmen reicht deutlich über den einer einfachen Sachbeschädigung hinaus. Dass die Ermittler diesen Weg wählen, obwohl bislang niemand gestürzt ist, zeigt, wie sie das Gefahrenpotenzial der Aktion bewerten.
Wie viele Tatorte gibt es tatsächlich?
Die Polizei kennt neun Tatorte. Sieben liegen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Aalen, also im Rems-Murr-Kreis, zwei weitere im Landkreis Esslingen.
Im Einzelnen nennt die Behörde die L 1147 zwischen Schorndorf und Oberberken, die L 1151 von Schorndorf-Schlichten bis zur Kreisgrenze Esslingen, die L 1150 bei Winterbach zwischen Engelberg und dem Goldboden, in Weinstadt die K 1865 zwischen Schnait und Manolzweiler, die K 1864 zwischen Beutelsbach und Aichwald sowie die L 1201 zwischen Strümpfelbach und Schanbach. Dazu kommt in Kernen im Remstal die L 1199 von Stetten in Richtung Esslingen am Stettener Sattel, dem sogenannten Tor zum Remstal.
Genau dieser letzte Punkt sorgte zunächst für Verwirrung. Die Pressemitteilung vom Montag hatte eine Örtlichkeit an der Stettener Straße kurz nach Esslingen dem Landkreis Esslingen zugeordnet und kam deshalb auf sechs Stellen im Rems-Murr-Kreis und acht insgesamt. Kernen im Remstal liegt jedoch im Rems-Murr-Kreis. Mit den beiden separaten Esslinger Tatorten ergeben sich neun Stellen. Die Meldungen dazu gingen am Samstag und am Sonntag bei der Polizei ein.
Was stand genau auf der Fahrbahn?
An den Tatorten im Rems-Murr-Kreis stand jeweils der Schriftzug „BIKER STIRB“, an einer einzigen Stelle ein davon abweichender Spruch. Weitere Texte oder Symbole nennt die Polizei für ihren Zuständigkeitsbereich nicht.
Damit ist der Hauptwortlaut erstmals amtlich belegt. Beim zweiten Spruch bleibt eine Unschärfe, denn die Fassung aus der Polizeiauskunft weicht von der ab, die in Medienberichten kursiert. Dort ist von „EIN BIKERSCHWEIN WENIGER“ die Rede. Bestätigt ist diese Wiedergabe nicht, ebenso wenig die dort zusätzlich genannte Parole „TOD DEN MOTORRADFAHRERN“. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Auskunft aus Aalen ausschließlich die sieben Tatorte im Rems-Murr-Kreis abdeckt. Für die beiden Stellen im Landkreis Esslingen ist das Polizeipräsidium Reutlingen zuständig, dort steht eine Antwort noch aus.
Womit wurden die Schriftzüge aufgebracht?
Verwendet wurde weiße Farbe, die nach Einschätzung der Polizei vermutlich mit einer Farbrolle aufgetragen wurde. An jedem Tatort fand sich jeweils ein Schriftzug, die Größen fallen unterschiedlich aus und erreichen zum Teil drei mal einen Meter.
Eine Farbrolle passt zu breiten, gleichmäßig hohen Lettern mit unsauberen Rändern. Sie erklärt auch das Tempo, in dem der oder die Täter gearbeitet haben müssen. Neun Stellen in kurzer Zeit bedeuten Fahrzeit zwischen den Kurven, Material im Kofferraum und mehrere Minuten Aufenthalt pro Ort.
Für die Reinigung wurden die zuständigen Straßenmeistereien verständigt. Sie rückten mit einem Reinigungsmobil an und entfernten die Schmierereien von der Fahrbahn.
Was ist aus dem Ölverdacht geworden?
Der Verdacht hat sich nicht bestätigt. Zu einer ölhaltigen Substanz auf der Fahrbahn haben sich nach Angaben des Polizeipräsidiums Aalen bislang keine Ermittlungsansätze ergeben.
Am Wochenende hatte das noch anders geklungen. Die erste Berichterstattung sprach von einer schmierigen Flüssigkeit, die zusätzlich verteilt worden sein sollte. Dieser Punkt ist damit erledigt. Es blieb bei Farbe auf dem Asphalt. Geschädigt oder gefährdet wurde nach Angaben der Polizei bislang kein Motorradfahrer, Stürze im Zusammenhang mit den Taten sind nicht bekannt.
Der Unterschied ist erheblich. Eine gezielt gelegte Ölfalle wäre ein Angriff mit unmittelbarer Lebensgefahr, wie ihn Motorradfahrer aus dem Allgäu kennen, wo 2011 ein Fahrer auf einer solchen Falle tödlich verunglückte und im Juni 2026 erneut Öl in zwei Kurven der B 308 landete. Der Fall bei Stuttgart reiht sich thematisch in diese Serie von Angriffen auf Motorradfahrer ein, unterscheidet sich in der Ausführung aber deutlich.
Was raten die Ermittler Motorradfahrern?
Wer eine solche Stelle entdeckt, soll unverzüglich über den Notruf 110 die Polizei verständigen und vor Ort auf die Beamten warten. Diese Empfehlung nennt das Polizeipräsidium Aalen ausdrücklich.
Der zweite Teil ist der wichtigere. Wer nur anruft und weiterfährt, hinterlässt eine Meldung ohne Fundort und ohne Zeugen. Wer wartet, kann die genaue Stelle zeigen, Angaben zur Uhrzeit machen und Aufnahmen aus Helm- oder Dashcam übergeben.
Gesucht werden außerdem Motorradfahrer, die am Wochenende auf den genannten Strecken unterwegs waren und dabei gefährdet wurden, sowie Zeugen, die etwas beobachtet haben. Hinweise nimmt das Polizeirevier Schorndorf unter der Telefonnummer 07181 2040 entgegen. Auch scheinbare Kleinigkeiten können weiterhelfen, etwa ein Fahrzeug, das nachts an einer Kurve gehalten hat.
Häufige Fragen
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Hängen die Biker stirb Fälle zusammen?
Die Polizei hält einen Zusammenhang zwischen den Fällen für wahrscheinlich. Die Polizeipräsidien Aalen und Reutlingen stehen deshalb im direkten Austausch. Zum Motiv und zu möglichen Tatverdächtigen gibt es bislang keine Angaben.
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Wie viele Tatorte sind bekannt?
Es sind neun Tatorte, sieben im Rems-Murr-Kreis und zwei im Landkreis Esslingen. Die erste Pressemitteilung war noch von acht ausgegangen, weil ein Tatort in Kernen im Remstal dort dem Landkreis Esslingen zugeordnet worden war.
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Wegen welcher Straftat wird ermittelt?
Ermittelt wird wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach Paragraf 315b StGB. Zuständig ist eine Ermittlungsgruppe mit Sitz beim Polizeirevier Schorndorf, die Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde unterrichtet.
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Was tun, wenn man eine solche Stelle entdeckt?
Die Polizei rät, sofort den Notruf 110 zu wählen und vor Ort auf die Beamten zu warten. Hinweise nimmt außerdem das Polizeirevier Schorndorf unter 07181 2040 entgegen.












