- Zugfahrzeuge bis 3,5 t zGM mit Anhänger sind seit dem 21.09.2026 von der e-TOLL-Pflicht befreit
- Auf der A1 und Teilstücken der A2 und A4 bleibt die Maut fällig
- Guthaben muss bis zum 21. März 2027 zurückgefordert werden
Polen hat die Mautregeln für leichte Gespanne geändert. Ob die e-TOLL-Pflicht gilt, hängt seit dem 21. September 2026 nur noch am zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Liegt es bei maximal 3,5 Tonnen (3.500 kg / circa 7.716 lbs), macht ein Anhänger das Gespann nicht mehr mautpflichtig. Das gilt auch dann, wenn Auto und Anhänger zusammen mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Die Änderung betrifft Reisende mit Wohnwagen oder Pferdeanhänger. Sie betrifft aber auch Motorradfahrer, die ihr Motorrad mit Pkw oder Transporter auf dem Anhänger nach Polen bringen, etwa für einen Urlaub, ein Training oder eine Offroad-Tour.

Welche Gespanne sind in Polen von der e-TOLL-Maut befreit?
Befreit sind alle Kombinationen aus einem Zugfahrzeug mit höchstens 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und einem Anhänger. Grundlage ist eine Änderung im polnischen Gesetz über öffentliche Straßen.
Bisher war die Lage eine andere. Wog ein Pkw mit Anhänger zusammen mehr als 3,5 Tonnen, musste der Fahrer seine Fahrten über e-TOLL abrechnen. Dafür brauchte er ein eigenes Konto im System, meist als Prepaid-Konto mit einem Vorrat an Guthaben. Das neue Gesetz schaut nur noch auf das Zugfahrzeug. Ein angehängter Anhänger ist damit kein Grund mehr, das Gespann in die elektronische Maut aufzunehmen.
Was ändert sich für Motorradfahrer mit Anhänger?
Wer sein Motorrad mit einem Fahrzeug bis 3,5 Tonnen auf dem Anhänger nach Polen bringt, muss auf den staatlichen Straßen keine e-TOLL-Maut mehr zahlen. Ein eigenes e-TOLL-Konto ist dafür nicht mehr nötig.
Das spielt vor allem bei schweren Gespannen eine Rolle. Ein Transporter mit einem Anhänger für mehrere Motorräder kann schnell über 3,5 Tonnen kommen. Bisher fiel so ein Gespann unter die e-TOLL-Pflicht. Jetzt zählt nur noch das Gewicht des Transporters. Liegt dessen zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, bleibt es bei der elektronischen Maut.

Gilt die Mautbefreiung auf allen Straßen in Polen?
Nein. Die Befreiung gilt nur auf öffentlich finanzierten Autobahnen sowie auf Schnellstraßen und Nationalstraßen.
Ausgenommen sind die Strecken, die private Betreiber bewirtschaften. Dazu gehören die A1 sowie Teilstücke der A2 und A4. Diese Abschnitte laufen nicht über das staatliche e-TOLL-System. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wird die Maut dort weiter an den Mautstationen oder über die Abrechnungssysteme der Betreiber kassiert. Bei der Planung einer Motorradreise nach Polen lohnt deshalb ein Blick auf die Route. Wie in anderen europäischen Ländern unterscheiden sich die Mautregeln oft von Strecke zu Strecke.
Wie bekommen Reisende ihr e-TOLL-Guthaben zurück?
Das Guthaben wird nicht automatisch ausgezahlt. Wer nicht mehr mautpflichtig ist und noch Geld auf seinem e-TOLL-Konto hat, muss innerhalb von sechs Monaten einen Antrag stellen, also bis zum 21. März 2027.
Die Summe ist beachtlich. Nach Angaben der polnischen Finanzverwaltung Krajowa Administracja Skarbowa (KAS) gibt es 365.252 Abrechnungskonten für leichte Fahrzeuge mit Anhänger. Darauf liegen zusammen 20.846.049,12 Zloty (circa 4,79 Millionen Euro / 5,50 Millionen US-Dollar). Die meisten dieser Konten sind Prepaid-Konten.
Zurückgezahlt wird nicht nur das vorausbezahlte Guthaben. Auch Barsicherheiten, die Nutzer bei einem Postpaid-Konto hinterlegt haben, gibt es zurück. Das Geld geht auf das Bankkonto, das im Antrag angegeben ist. Wurde die Sicherheit als Bank- oder Versicherungsgarantie hinterlegt, bekommen die Nutzer die Originaldokumente zurück.
Die Frist ist wichtig. Geld, das bis zum 21. März 2027 nicht zurückgefordert wurde, fließt in den Nationalen Straßenfonds (Krajowy Fundusz Drogowy). Danach gibt es keine Erstattung mehr.
Was passiert mit Strafen und laufenden Verfahren?
Die Strafe von 500 Zloty (circa 115 Euro / 132 US-Dollar) für eine fehlende e-TOLL-Zahlung entfällt für die befreiten Gespanne. Bisher konnte diese Strafe fällig werden, wenn ein Fahrzeug unter 3,5 Tonnen mit Anhänger als Gespann über 3,5 Tonnen ohne Maut unterwegs war.
Seit dem 21. September leitet die KAS in solchen Fällen keine neuen Verfahren mehr ein. Verfahren, die schon laufen, sollen eingestellt werden. Für alle anderen Fahrzeuge bleibt es bei den bisherigen Regeln. Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fallen weiter unter die elektronische Maut. Wer mit ihnen ohne Zahlung auf mautpflichtigen Straßen fährt, muss mit einer Strafe rechnen.
Was passiert mit den Fahrzeugdaten im e-TOLL-Register?
Die Daten der Fahrzeuge, die seit dem 21. September 2026 nicht mehr mautpflichtig sind, werden aus dem e-TOLL-Register gelöscht. Konten, die nur für solche Fahrzeuge genutzt wurden, schließt die KAS selbst.
Häufige Fragen
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Muss ich in Polen mit Auto und Motorradanhänger noch e-TOLL zahlen?
Nein, wenn das Zugfahrzeug höchstens 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat. Seit dem 21. September 2026 gilt die Befreiung auch dann, wenn das Gespann insgesamt schwerer ist. Auf den privat betriebenen Abschnitten der A1, A2 und A4 kann für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen weiter Maut anfallen.
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Bis wann kann ich mein Guthaben bei e-TOLL Polen zurückfordern?
Der Antrag muss bis zum 21. März 2027 gestellt werden. Das Guthaben wird nicht automatisch erstattet. Nach Ablauf der Frist fließt das Geld in den Nationalen Straßenfonds.
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Wird die Strafe für eine fehlende e-TOLL-Zahlung mit Anhänger noch verhängt?
Für Gespanne mit einem Zugfahrzeug bis 3,5 Tonnen nicht mehr. Die Strafe von 500 Zloty entfällt für diese Gruppe, laufende Verfahren sollen eingestellt werden. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt die Strafe weiterhin.












