- Acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, dazu 1.500 Euro als Bewährungsauflage
- Zwei Jahre Führerscheinsperre, das Motorrad wurde eingezogen
- Verurteilt wegen Teilnahme an einem illegalen Kfz-Rennen in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz
Die Fahrt durch Rheine liegt ein knappes halbes Jahr zurück. Am Abend des 10. April 2026 wollte die Polizei einen Motorradfahrer anhalten, der deutlich zu schnell über den innerstädtischen Ring gefahren war. Der Mann gab Gas, statt stehen zu bleiben. Jetzt hat das Amtsgericht Rheine über den Fall entschieden. Das Urteil trifft den jungen Fahrer gleich mehrfach: Bewährungsstrafe, Geldauflage, Sperre für den Führerschein und der Verlust seines Motorrads.

Was ist im April in Rheine passiert?
Der 21-Jährige fiel am 10. April 2026 bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf dem Kardinal-Galen-Ring auf und flüchtete vor der Polizei. Die Beamten hatten ihn nach Angaben der Polizei Steinfurt in Höhe der Ludgeribrücke mit 93 km/h gemessen.
Statt anzuhalten, fuhr der Mann davon, und die Polizei nahm die Verfolgung auf. In einer späteren Mitteilung spricht die Polizei davon, dass ihr Messgerät zeitweise sogar 120 km/h in einer 50er-Zone angezeigt habe. Der Motorradfahrer überfuhr außerdem eine rote Ampel und wäre laut Polizei beinahe mit einem Auto zusammengestoßen. Im Rahmen der Fahndung trafen die Beamten ihn schließlich auf einem Parkplatz am Hopstener Damm beziehungsweise Russenweg an.
Was hat die Polizeikontrolle ergeben?
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann aus Münster keine gültige Fahrerlaubnis hatte. Auch das Motorrad war nicht zugelassen und entsprach nach Angaben der Polizei nicht den technisch erlaubten Vorgaben. Um welches Modell es sich handelte und was genau an der Maschine nicht vorschriftsmäßig war, hat die Polizei nicht mitgeteilt.
Die Beamten beschlagnahmten das Motorrad und leiteten ein Strafverfahren wegen mehrerer Delikte ein. Nach Darstellung der Polizei zeigte der junge Mann schon bei der Kontrolle keinerlei Unrechtsbewusstsein.

Welche Strafe hat das Amtsgericht Rheine verhängt?
Das Amtsgericht Rheine hat den 21-Jährigen zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Die Haftstrafe muss er damit vorerst nicht antreten.
Zu den Bewährungsauflagen gehört eine Zahlung von 1.500 Euro. Zusätzlich verhängte der Richter eine Führerscheinsperre von zwei Jahren. Das Motorrad, mit dem der Mann durch Rheine gefahren war, wurde eingezogen.
Verurteilt wurde er wegen Teilnahme an einem illegalen Kfz-Rennen in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz. Laut Polizei zeigte der Angeklagte auch vor Gericht keine Reue. Ob das Urteil bereits rechtskräftig ist, wurde bislang nicht öffentlich bekannt.
Wie bewertet die Polizei das Urteil?
Die Polizei Steinfurt sieht in dem Urteil ein deutliches Signal an Raser. Nach ihrer Darstellung zeigt der Richter damit, dass sie mit empfindlichen Strafen rechnen müssen. Die Behörde betont außerdem, dass die ausführliche Vorarbeit der Beamten eine wichtige Grundlage für die Entscheidung des Gerichts gewesen sei.
Was gilt beim verbotenen Kraftfahrzeugrennen?
Seit dem 13. Oktober 2017 ist ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen in Deutschland eine Straftat nach § 315d des Strafgesetzbuchs. Vorher galt die Teilnahme an einem illegalen Rennen nur als Ordnungswidrigkeit. Sie wurde mit 400 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet. Der Fall aus Rheine ist ein Beispiel dafür, wie das verschärfte Verkehrsstrafrecht bei Motorradfahrern angewendet wird.
Strafbar ist nicht nur das klassische Rennen gegeneinander oder von Ampel zu Ampel. Das Gesetz erfasst auch Fahrer, die allein unterwegs sind und sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegen, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Ein zweiter Beteiligter ist dafür nicht nötig, man spricht auch von einem Rennen gegen sich selbst oder gegen die Uhr. Welche Variante das Gericht in Rheine zugrunde gelegt hat, geht aus den bisher veröffentlichten Angaben nicht hervor.
Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind bis zu fünf Jahre möglich, kommt es zu einem Personenschaden, bis zu zehn Jahre. Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg, und in der Regel wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das Fahrzeug kann als Tatmittel beschlagnahmt werden.
Häufige Fragen
-
Welche Strafe hat das Amtsgericht Rheine gegen den Motorradfahrer verhängt?
Das Amtsgericht Rheine hat den 21-Jährigen zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dazu kommen 1.500 Euro als Bewährungsauflage und eine Führerscheinsperre von zwei Jahren. Sein Motorrad wurde eingezogen.
-
Wie schnell war der Motorradfahrer in Rheine unterwegs?
Die Polizei hat ihn zunächst mit 93 km/h auf dem Kardinal-Galen-Ring gemessen. Später gab sie an, ihr Messgerät habe zeitweise 120 km/h in einer 50er-Zone angezeigt.
-
Kann man auch allein ein illegales Rennen fahren?
Ja, § 315d StGB erfasst auch Fahrer ohne Gegner. Strafbar macht sich, wer mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
-
Seit wann ist ein illegales Kraftfahrzeugrennen eine Straftat?
Seit dem 13. Oktober 2017. Vorher war die Teilnahme eine Ordnungswidrigkeit mit 400 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.











