- Urteil vom 29. Juli 2026: Das Verwaltungsgericht München weist die Klage gegen das Sudelfeld-Fahrverbot ab
- Das Gericht bewertet die einseitige Sperrung der B 307 als zulässige Erprobungsmaßnahme
- Der BVDM prüft weitere rechtliche Schritte und schließt eine erneute Demonstration nicht aus
Für die Motorradfahrer in Oberbayern ist es ein Rückschlag. Seit dem Frühjahr 2025 dürfen sie einen der bekanntesten Kurvenabschnitte der Region nur noch in einer Richtung befahren, und daran ändert sich vorerst nichts. Das Verwaltungsgericht München hat die Klage gegen das Fahrverbot auf der Sudelfeldstrecke abgewiesen. Der Bundesverband der Motorradfahrer, der das Verfahren unterstützt hatte, zeigt sich enttäuscht. Entscheidend ist nun weniger dieses Urteil selbst als die Frage, was die zuständigen Behörden im Frühjahr 2027 anordnen.

Was hat das Verwaltungsgericht München zum Sudelfeld-Fahrverbot entschieden?
Das Verwaltungsgericht München hat am 29. Juli 2026 die Klage gegen das Motorradfahrverbot auf der Sudelfeldstrecke abgewiesen und die verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes Rosenheim damit für rechtmäßig erklärt. Betroffen ist der Abschnitt der B 307 zwischen Rosenheim und Bayrischzell.
Vor der Entscheidung hatte sich das Gericht die Strecke bei einem Termin vor Ort selbst angesehen. Für den Bundesverband der Motorradfahrer waren bei der Verhandlung das klagende Mitglied und die Rechtsanwältin Christina Frühe von GÖHMANN Rechtsanwälte anwesend, die das Verfahren für den Verband begleitet hat.
Geklagt hatte ein einzelnes betroffenes Verbandsmitglied, nicht der BVDM selbst. Der Grund liegt in der Rechtslage: Der Verband verfügt über kein Verbandsklagerecht, kann also nicht stellvertretend für seine Mitglieder vor Gericht ziehen. Er hat die Klage deshalb ideell und finanziell unterstützt.
Warum hält das Gericht die Sperrung für rechtmäßig?
Das Gericht ist der Auffassung des Landratsamtes gefolgt, wonach die Gefahrenabwehr im vorliegenden Fall Vorrang vor den Interessen der Motorradfahrer habe. Mildere Mittel seien nicht in gleicher Weise geeignet gewesen, um die Situation zu entschärfen.
Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der Anwaltsseite an. „Wir teilen die Entscheidung inhaltlich nicht“, sagt Rechtsanwältin Christina Frühe. „Auch im Rahmen einer Erforschungsmaßnahme sind sowohl die tatbestandlichen Voraussetzungen der Streckensperrung als auch die Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend gewürdigt worden. Für die streitgegenständliche Strecke sind mildere Mittel nicht ausreichend getestet worden, bevor ein so einschneidendes Streckenverbot auch nur erprobungsweise erlassen wurde.“
Der Kern dieses Einwands lässt sich einfach zusammenfassen: Eine Behörde darf zwar Maßnahmen testen, muss vorher aber nachweisen, dass weniger einschneidende Möglichkeiten nicht ausreichen. Aus Sicht der Klägerseite ist dieser Nachweis für die B 307 nicht erbracht worden.

Wie bewertet der BVDM das Urteil?
Der Bundesverband der Motorradfahrer bezeichnet die Entscheidung als Enttäuschung und kritisiert vor allem, dass eine ganze Gruppe von Verkehrsteilnehmern für das Verhalten weniger einstehen müsse. „Die große Mehrheit der Motorradfahrer muss durch ein pauschales Fahrverbot für eine ganze Gruppe von Verkehrsteilnehmern das Fehlverhalten einer kleinen Minderheit ausbaden“, sagt Michael Lenzen, Vorstandsvorsitzender des BVDM.
Besonders schwer wiegt für den Verband die rechtliche Einordnung als Versuch. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum das Gericht von einer Erprobungsmaßnahme ausgeht, wenn das Ergebnis doch bereits feststeht“, so Lenzen. „Wir warten die schriftlichen Urteilsgründe ab und prüfen, ob wir weitere rechtliche Schritte einlegen werden. Die Interessen der Motorradfahrer in Bayern werden wir weiter konsequent vertreten.“
Warum die Zeit für Rechtsmittel knapp geworden ist
Für Rechtsmittel bleibt kaum noch Spielraum, weil die Erprobungsphase praktisch ausläuft. Nach Angaben des Verbandes wurde die auf zwei Jahre angelegte Maßnahme um einen Monat verkürzt und endet bereits Ende September 2026.
Selbst wenn der BVDM gegen die Entscheidung vorgehen wollte, wäre die verbleibende Zeit nach eigener Einschätzung zu kurz. Ein Verfahren gegen eine Regelung zu führen, die währenddessen ohnehin ausläuft, hätte für die laufende Saison keinen praktischen Nutzen mehr. Der Verband wartet deshalb zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab. Erst wenn diese vorliegt, lässt sich beurteilen, welche Argumente das Gericht wie gewichtet hat und ob sich daraus Ansatzpunkte für ein späteres Verfahren ergeben.

Was kritisiert der Verband an einer zeitweisen Sperrung?
Der BVDM hält eine Sperrung, die nur zu bestimmten Zeiten gilt, grundsätzlich für den falschen Weg. „Warum sollte die gleiche Strecke am Wochenende für Motorradfahrer gefährlicher sein als etwa am Mittwoch?“, fragt Lenzen.
Dass die Unfallwahrscheinlichkeit steigt, wenn statt 150 Fahrzeugen 1500 Fahrzeuge eine Strecke passieren, stellt der Verband nicht in Abrede. Das sei aber eine rein statistische Größe und sage nichts über die eigentliche Gefahrenlage aus. Der Verband folgert daraus: Wenn eine Strecke erkennbare Risiken für Motorradfahrer hat, müssen diese Stellen baulich entschärft werden. Eine zeitweise Sperrung löse das Problem nicht.
Hinzu kommt aus Sicht des BVDM ein Verlagerungseffekt. Durch Sperrungen werde der Verkehr auf andere Strecken umgeleitet. Unfälle würden dadurch nicht verhindert, sie ereigneten sich dann an anderen Stellen. Damit steht das Sudelfeld nicht für sich allein, sondern ist Teil einer bundesweiten Auseinandersetzung um Streckensperrungen für Motorräder, in der der Verband seit Jahren immer wieder juristisch aktiv wird.
Seit wann gilt das Motorradfahrverbot auf der B 307?
Das einseitige Motorradfahrverbot auf der Sudelfeldstrecke gilt seit dem 30. April 2025. Angeordnet hat es das Landratsamt Rosenheim in Abstimmung mit dem Landkreis Miesbach, und zwar jeweils für die Motorradsaison im Rahmen eines auf zwei Jahre angelegten Verkehrsversuchs.
Begründet wurde die Maßnahme mit einer hohen Zahl von Unfällen, die überwiegend auf unangepasste Geschwindigkeit einzelner Motorradfahrer zurückgeführt wurden. Nach Behördenangaben wurden auf dem Abschnitt zwischen 2018 und 2024 insgesamt 97 Motorradunfälle registriert. Zwei Menschen kamen dabei ums Leben, 40 wurden schwer und 58 leicht verletzt. In der Praxis bedeutet die Regelung, dass Motorräder den Abschnitt tagsüber zwischen 11 und 21 Uhr nur in eine Richtung befahren dürfen. Ausgenommen sind Mofas, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder.
Der Widerstand dagegen war von Anfang an sichtbar. Im September 2025 rief der BVDM zu einer Demonstration gegen Motorradfahrverbote in Bayern auf. Rund 1500 Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer kamen dafür nach Rosenheim. Der Landrat nutzte die Gelegenheit, im Rahmen der Veranstaltung seine Position darzustellen.
Wie geht es am Sudelfeld 2027 weiter?
Die entscheidende Weichenstellung fällt zu Beginn der Saison 2027. Dann zeigt sich, ob das Landratsamt Rosenheim aus dem Verkehrsversuch eine dauerhafte Sperrung macht.
Davon hängt auch das weitere Vorgehen des Verbandes ab. Kommt es zu einer dauerhaften Regelung, will der BVDM erneut rechtliche Schritte prüfen. Zusätzlich zieht der Verband in Erwägung, wieder zu einer Demonstration aufzurufen, wie er es bereits im Vorjahr getan hat. „Wir werden die Interessen der Motorradfahrerinnen und Fahrer in Bayern weiter konsequent vertreten“, kündigt Michael Lenzen an.
Der Bundesverband der Motorradfahrer vertritt seit 1958 die Interessen der Motorradfahrer in Deutschland und setzt sich in Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit für die Belange motorisierter Zweiradfahrer ein.
Häufige Fragen
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Ist das Sudelfeld-Fahrverbot nach dem Urteil endgültig?
Nein. Das Verwaltungsgericht München hat lediglich bestätigt, dass die bisherige Anordnung als Erprobungsmaßnahme rechtmäßig war. Ob die Sperrung dauerhaft gilt, entscheidet das Landratsamt Rosenheim erst nach Ablauf des Verkehrsversuchs.
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Wann hat das Verwaltungsgericht München entschieden?
Das Urteil erging am 29. Juli 2026. Zuvor hatte sich das Gericht bei einem Ortstermin ein eigenes Bild von der Strecke gemacht. Die schriftliche Urteilsbegründung lag zum Zeitpunkt der Verbandsmitteilung noch nicht vor.
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Wer hat gegen die Sperrung der B 307 geklagt?
Geklagt hat ein betroffenes Mitglied des Bundesverbands der Motorradfahrer. Der Verband selbst besitzt kein Verbandsklagerecht und hat das Verfahren deshalb ideell und finanziell unterstützt. Begleitet wurde es von Rechtsanwältin Christina Frühe von GÖHMANN Rechtsanwälte.
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Was passiert, wenn die Sperrung 2027 dauerhaft wird?
In diesem Fall will der BVDM erneut rechtliche Schritte prüfen. Zusätzlich hält der Verband eine weitere Demonstration für möglich, ähnlich der Veranstaltung in Rosenheim im September 2025 mit rund 1500 Teilnehmern.
➜ Alle Infos zur Strecke: Sudelfeld (B307): Einseitige Sperrung für Motorräder – Überblick & Chronik











