Das Verwaltungsgericht München hat die Klage gegen das Motorradfahrverbot auf der B 307 abgewiesen und die Anordnung des Landratsamtes Rosenheim für rechtmäßig erklärt. Der Bundesverband der Motorradfahrer wartet nun die schriftliche Begründung ab und macht sein weiteres Vorgehen davon abhängig, ob die Sperrung im kommenden Jahr dauerhaft wird.

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